Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Stand der Ämterbudgets (Sachkostenbudgets) ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Dabei rechnet die Spalte „Planbudget bis 31.7.2022“ das beschlossene Budget bis 31.07. hoch und gibt somit einen Anhaltspunkt, wie die Budgetentwicklung sein müsste, wenn die Mittelzu-

und -abflüsse kontinuierlich über das Jahr anfallen würden. Tatsächlich sind die Erträge und Aufwendungen aber nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt.

 

Die Abrechnung der Personalkostenbudgets für das 1. Halbjahr 2022 kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

In der sog. Ampel (Anlage 3) wird aufgezeigt, welche Ämter voraussichtlich mit ihrem Budget (inkl. Budgetrücklage) auskommen und ihr Arbeitsprogramm erfüllen bzw. bei welchen Ämtern Probleme auftreten.

 

Die Ämter, die Probleme haben, bis zum Jahresende mit ihrem Budget (inkl. Budgetrücklage) auszukommen und ggf. auch das Arbeitsprogramm einzuhalten, wurden bereits von
Stadtkämmerei/Amt 20 aufgefordert, eine Beschlussvorlage für den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss mit vorheriger Begutachtung durch den jeweiligen Fachausschuss zu erstellen. Darin haben die betroffenen Fachämter aufzuzeigen, welche Entwicklungen die Einhaltung des Budgets (inkl. der Budgetrücklage) und ggf. des Arbeitsprogramms gefährden.

Zur Vermeidung eines möglichen Defizits sind Konsolidierungsvorschläge bzw. Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms zu unterbreiten.

Ämter, die nur Probleme mit der Erfüllung des Arbeitsprogramms haben, sind analog aufgefordert, die Beschlussvorlage in den zuständigen Fachausschuss einzubringen.


Anlagen:

Anlage 1: Ämterbudgets 2022 (Sachkostenbudgets) - Zwischenstände zum 31.07.2022

Anlage 2: Personalkostenbudgetierung - Abrechnung 1. Halbjahr 2022

Anlage 3: Budget und Arbeitsprogramm 2022 - Stand: 31.07.2022 - sog. „Ampel“