Die am Ende des Jahres 2022 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Bezuschussung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden von der Sportverwaltung für abgeschlossene und geprüfte Projekte von Erlanger Sportvereinen verwendet, deren Beantragung erst nach dem 01. Februar 2022 erfolgt ist.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zu den entstandenen Kosten für
förderungsfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten die Erlanger
Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der
städtischen Sportförderung. Für das jeweilige Haushaltsjahr mussten die Anträge
bis zum 01. Februar gestellt werden.
Dank der gestiegenen Investitionsmittel zur Förderung des Sportstättenbaus und der – evtl. auch der Corona-Pandemie geschuldeten - Nichtrealisierung einiger ursprünglich noch in diesem Jahr geplanter Bau- und Sanierungsmaßnahmen lässt sich bereits absehen, dass nicht alle Fördergelder im laufenden Haushaltsjahr abgerufen werden.
Andererseits wurden schon entsprechende Projekte abgeschlossen und durch die Sportverwaltung geprüft, die nach dem 01. Februar beantragt wurden und somit eigentlich erst im nächsten Haushaltsjahr bezuschusst werden könnten.
Angesichts der Erwartung, dass auch künftig mit hohen Antragszahlen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu rechnen sein wird, sollen zur Unterstützung von Erlanger Sportvereinen die am Ende des Jahres 2022 noch zur Verfügung stehenden Mittel auch für solche Maßnahmen verwendet werden können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Sonderregelungen und Ausnahmen sind im Einzelfall durch Beschluss im
Sportausschuss und Sportbeirat möglich (Abschnitt B Nr. 16 der Richtlinien der
städtischen Sportförderung).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beim Vorliegen aller
sonstigen Förderungsvoraussetzungen sollen auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen
die nach dem 01.02.2022 beantragt wurden im laufenden Haushaltsjahr bezuschusst
werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.881, 421.882, 421.887, 421.888, 421.889, 421.890, 421.891 und 421.K881
sind nicht vorhanden