- Der
Stadtrat stellt fest, dass es bisher zu keinen bekannten rassistischen
oder menschenfeindlichen Äußerungen im Rahmen einer Stadtratssitzung oder
einer Ausschusssitzung gekommen ist.
- Der
Stadtrat beschließt, die Verwendung des N*-Wortes explizit als rassistisch
anzuerkennen.
- Er
setzt sich dafür ein, dass die Verwendung des N*-Wortes und jegliche
rassistische und menschenfeindliche Äußerung in Stadtratssitzungen als
Störung des ordnungsgemäßen Sitzungsablaufs im Sinne der
Geschäftsordnung angesehen wird so dass für diesen Fall die
zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
- Darüber
hinaus fordert der Stadtrat die Bayerische Staatsregierung auf, über
die Änderung der Gemeindeordnung den Kommunen die Möglichkeit
einzuräumen, auf wiederholte Störung des ordnungsgemäßen
Sitzungsablaufs im Sinne der Geschäftsordnung mit Sanktionsmaßnahmen
(Ausschluss von der Sitzung oder Kürzung der Aufwandsentschädigung) zu reagieren.
- Die
Stadt Erlangen und ihre Tochtergesellschaften vermeiden in der
Kommunikation nach außen Formulierungen, die missverständlich oder
böswillig rassistisch oder menschenfeindlich ausgelegt werden können.
Beispielsweise „Schwarzfahren“.
- Der
Fraktionsantrag 081/2022 von Grüner Liste, Erlanger Linke und Freie
Wähler sowie der Antrag Nr. 074/2022 des Ausländer- und
Integrationsbeirats sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch den Beschluss soll dafür sensibilisiert werden, dass
das N*Wort sprachhistorisch gesehen der Entmenschlichung von schwarzen Menschen
dient und durch die mit dem Wort verbundenen rassistischen Stereotypen die
Rechtfertigung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Menschen afrikanischer
Abstammung untermauert. Als
sprachliches Machtinstrument wurde es während der Versklavung von schwarzen
Menschen seitens der europäischen und amerikanischen Kolonialmächte verwendet,
um eine rassistische Unterscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu
untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen.
Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung ausgerufen. Mit dieser Anerkennung der Eigenständigkeit der Gruppe Menschen afrikanischer Abstammung durch die internationale Gemeinschaft wurde auch festgestellt, dass deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen setzt die Ziele der UN‐Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung um und erkennt insbesondere an, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch und deshalb sanktionswürdig ist.
Ergänzend zu den im Antrag aufgeführten Punkten:
Zu Punkt 1:
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist ein offizieller und auch vom Gesetzgeber verwendeter Begriff, vgl. z.B. Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG). Deshalb kann der unter Punkt 1 erhobenen Forderung des Ausländer- und Integrationsbeirats nicht zugestimmt werden.
Zu den Punkten 5 und 6:
Das Liegenschaftsamt bereitet für Verträge ab 2023 eine Präambel vor, in der die zentralen Werte, für die die Stadt Erlangen steht, vorangestellt werden. Darin wird ein expliziter Hinweis zu diskriminierungsfreiem Verhalten enthalten sein, so dass den Vertragspartnern verdeutlicht wird, dass ein Verstoß dagegen einen künftigen Vertragsabschluss ausschließt.
Zu den Punkten 7 und 8:
Das Sachgebiet für Statistik steht einer Abfrage
innerhalb der Verwaltung und nachgeordneten Betrieben skeptisch gegenüber, da die Annahme naheliegt, dass soziale Erwünschtheit
zu einer starken Verzerrung der Ergebnisse führen dürfte und kein aussagekräftiges
Bild der gelebten Realität widergegeben wird.
Die Themen Rassismus und Antidiskriminierung werden in den
Internationalen Wochen gegen Rassismus und in den Black History Weeks
behandelt, auch die Antidiskriminierungsberatung geht hier proaktiv vor. Des
Weiteren wird es als Aufgabe in künftige Diversity Fortbildungen mit
einfließen, um die Beschäftigten für die Themen Rassismus und
Antidiskriminierung hinreichend zu sensibilisieren.
Zu Punkt 9:
Eine direkte Förderung der BIPOC-Gruppe Erlangen ist im Rahmen der Haushaltsberatungen von den Fraktionen zu diskutieren und zu entscheiden. Die BIPOC-Gruppe kann jetzt schon entsprechende Anträge über das Projekt „Demokratie leben“ einreichen. Bei entsprechender Konzeption und Begründung ist in der Regel mit einer Genehmigung zu rechnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 074/2022 und Antrag Nr. 081/2022