Betreff
Förderung Photovoltaik auf versiegelten Flächen, z. B. Parkplätzen
Vorlage
13-2/109/2022
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen setzt sich auf Initiative des Forums Energie des Nachhaltigkeitsbeirats mittels eines zusätzlichen Förderprogramms „Photovoltaik-Förderung auf versiegelten Flächen („Flugdächern“)“ für die Steigerung der Photovoltaik-Leistung im Stadtgebiet ein. Hierbei geht es um Photovoltaikanlagen, die auf Parkplätzen und sonstigen versiegelten Bebauungsflächen installiert werden, ohne die ursprüngliche Nutzung (z. B. den Parkraum) aufzuheben. Um den Anreiz zur Nutzung von versiegelten Flächen für Photovoltaik zu erhöhen, muss folgendes getan werden:

 

·         Die Stadt Erlangen erweitert das Förderprogramm zur CO2-Minderung um eine Zusatz-förderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen und damit Photovoltaikanlagen, die als Beschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden.

 

·         Die Stadt Erlangen startet eine Werbekampagne zur Installation von PV auf versiegelten Bebauungsflächen mit Nutzung der Zusatzförderung für „Flugdächer“.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Juni 2021 wurde auf Initiative des Forums Energie des Nachhaltigkeitsbeirats die Photovoltaik-Initiative Erlangen gestartet. Ziel ist eine Vervierfachung der Photovoltaik-Leistungen im Stadtgebiet von aktuell rund 25 MWp auf 100 MWp bis Ende 2026. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Potentiale genutzt werden, sowohl auf Gebäuden als auch auf Freiflächen.

 

Der Krieg in der Ukraine führt uns zusätzlich die Dringlichkeit eines Ausbaus der erneuerbaren Energien täglich vor Augen. Nur so kann die Abhängigkeit vom russischen Gas und anderen fossilen Energieträgern nachhaltig reduziert werden.

 

Im Gebiet der Stadt Erlangen gibt es eine Vielzahl versiegelter Freiflächen, wie z. B. Parkplätze („Flugdächer“). Solche versiegelten Flächen sind besonders geeignet für Photovoltaik-Anlagen, da ihre Nutzung zu keinerlei Konflikten mit dem Naturschutz führt. Gleichzeitig kann der erzeugte Strom auf Parkplätzen zum Laden von Elektroautos genutzt werden.

 

Allerdings ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen aufwändiger als auf Dächern oder Naturflächen. In der Regel werden Stützkonstruktionen („Flugdächer“) mit ausreichender Höhe benötigt, um die Module über der versiegelten Fläche zu montieren.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um den Anreiz zur Nutzung von versiegelten Flächen für Photovoltaik zu erhöhen, muss die Stadt Erlangen das Förderprogramm zur CO2-Minderung um eine Zusatzförderung für Photovoltaikanlagen auf Flugdächern und damit Photovoltaikanlagen, die als Beschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden, erweitern sowie eine Werbekampagne zur Installation von PV auf versiegelten Bebauungsflächen mit Nutzung der Zusatzförderung für Flugdächer starten.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ziel ist es, die Errichtung von Überdachungen mit Photovoltaik auf unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, und sonstigen bereits befestigten und versiegelten Flächen, zu unterstützen. Bereits versiegelte Flächen sollen einer Doppelnutzung zugeführt werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: