Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Wirtschaftsplan 2023
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/018/2022
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Wirtschaftsplan 2022 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2023 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß
§ 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-      Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2023 im BWA am 11.10.2022

-      Feststellung des Wirtschaftsplanes 2023 im StR am 27.10.2022

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2023 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1
der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des
BWA am 11.10.2022 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
i. V. m. § 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2022 festgestellt werden.

 

 

 


Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2023 zu ersehen, wird für das Wirtschafts-
jahr 2023 ein bilanzielles Jahresergebnis von 1.545.665 Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf
die Ansätze im Wirtschaftsplan 2023 verwiesen.

 

Im Wirtschaftsjahr 2023 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 21.625,5 Mio Euro geplant,
welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:

 

Abwasserreinigung               9.500 Mio Euro

Abwassersammlung              7.105 Mio Euro

Sonderbauwerke                   4.850 Mio Euro

 

 

Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm 2022-2026“ im Wirtschaftsplan 2023 der
Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und begründet.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Wirtschaftsplan 2023