Wirtschaftsplan 2023
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2022 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2023 in den BWA
sowie Vorlage im StR gemäß
§ 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2023 im
BWA am 11.10.2022
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2023 im StR am
27.10.2022
Der vorliegende
Wirtschaftsplan 2023 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1
der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der
Sitzung des
BWA am 11.10.2022 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern
(EBV)
i. V. m. § 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2022
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2023 zu ersehen,
wird für das Wirtschafts-
jahr 2023 ein bilanzielles Jahresergebnis von 1.545.665 Euro prognostiziert. Im
Einzelnen wird auf
die Ansätze im Wirtschaftsplan 2023 verwiesen.
Im
Wirtschaftsjahr 2023 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 21.625,5 Mio Euro
geplant,
welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:
Abwasserreinigung
9.500 Mio Euro
Abwassersammlung
7.105 Mio Euro
Sonderbauwerke 4.850 Mio Euro
Die
Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm 2022-2026“ im Wirtschaftsplan
2023 der
Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert
und begründet.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2023