Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2022
hier: MItteilung zur Kenntnis über den Geschäftsgang, insbesondere über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des
Finanzplanes gemäß § 19 Eigenbetriebsversordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 8 Abs. 1 Betriebssatzung
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 04.03.2021 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.
Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2022 bestehend aus:
- Zwischenbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Betriebsergebnis
Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2021 zum 31.12.2021 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft und in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 21.06.2022 einstimmig begutachtet wurde.
Anlagen: Bilanz, GuV, Zusammensetzung Erlöse /
Aufwendungen, Erfolgsrechnung,
Vergleichsansätze Wirtschaftsplan.