Betreff
Bedarfsanerkennung für die Kindertageseinrichtung "Die Mini-Kita" mit 12 Krippenplätzen in Alterlangen;
Betriebsträger*in: Christine Lorenz
Vorlage
510/085/2022
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

Der Bedarf für die Kindertageseinrichtung „Die Mini-Kita“ mit zwölf Krippenplätzen in Alterlangen wird als notwendig anerkannt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Betreuungsplatz im Amselfeld 23 in 91056 Erlangen (Krippenplanungsbezirk B-Alterlangen).

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Christine Lorenz (Betriebsträger*in) plant im Amselfeld 23 in 91056 Erlangen (Stadtteil Alterlangen), eine Mini-Kita mit zwölf Krippenplätzen zu eröffnen. Die angemieteten Räume sollen von der Stadt Erlangen monatlich durch einen freiwilligen Mietkostenzuschuss gefördert werden (Vorlagennummern: 512/026/2016 i. V. m. 510/074/2022). Weiterhin wird ein freiwilliger Ausstattungszuschuss von maximal 1.250 €/Platz in Aussicht gestellt.

        Bedarfseinschätzung Jugendhilfeplanung:

Der geplante Einrichtungsstandort Amselfeld 23 liegt im Krippenplanungsbezirk B-Alterlangen. In diesem wurden mit Stand vom 31.12.21 für 200 Kinder im Alter von unter drei Jahren 99 Betreuungsplätze in insgesamt vier Einrichtungen sowie in der Kindertagespflege angeboten. Dies entspricht einer kleinräumigen Versorgungsquote von 49,5%. Die Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung geht davon aus, dass sich die Kinderzahl bis 2025 auf ca. 219 Kinder erhöhen wird. Ohne Platzausbau würde die Versorgungquote vor Ort kleinräumig somit auf ca. 45% fallen. Damit läge sie gerade noch im Rahmen des 2019 vom JHA beschlossen lokalen Mindestausbauziels von 45%. Aus bedarfsplanerischer Sicht macht die Umsetzung des Vorhabens und somit die Schaffung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren aus mehreren Gründen dennoch Sinn.

1)    § 80 Abs. 1. S.3 schreibt für die Bedarfsplanung verpflichtend vor: „Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann“. Eine Punktlandung auf exakt dem angestrebten Mindestausbauziel ist mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.

2)    Die kleinräumige, wohnortnahe Bedarfsplanung ist immer nur dann sinnvoll, wenn sie zudem auch im Kontext der gesamtstädtischen Situation betrachtet wird. Um hier perspektivisch den von JHA und Stadtrat verabschiedeten Bedarf von 52% Versorgungsquote erreichen zu können (aktuell 46,5%), wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Aus- und Neubauprojekten angestoßen. In den vergangenen Monaten kristallisierte sich bei etlichen dieser Projekte heraus, dass sich diese entweder (auf -noch- unbestimmte Zeit) verzögern oder teilweise in ihrer Umsetzung gefährdet sind. Das Erreichen der im Bestands- und Planungsberichts genannten Quote von perspektivisch >52% ist somit aktuell mit den bislang vorgesehenen Ausbauprojekten nicht mehr als sicher zu betrachten.

In der Zusammenschau der Sachlage erscheint die Umsetzung des Vorhabens zur Schaffung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Amselfeld 23 als bedarfsnotwendig und wird darum aus bedarfsplanerischer Sicht befürwortet.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Bedarf für die Kindertageseinrichtung „Die Mini-Kita“ mit zwölf Krippenplätzen wird als notwendig anerkannt. Die Träger*in kann die geplanten Räumlichkeiten anmieten und einen Miet- und Ausstattungszuschuss bei der Stadt Erlangen beantragen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:           

Sachkosten Miete:

bei Sachkonto:  

Folgekosten

15.000 € (für Ausstattung)
  1.150 € (monatlich für Miete)

bei Sachkonto:

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   530101

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: