Betriebsträger*in: Christine Lorenz
Der Bedarf für die Kindertageseinrichtung „Die Mini-Kita“ mit zwölf Krippenplätzen in Alterlangen wird als notwendig anerkannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Betreuungsplatz im Amselfeld 23 in 91056 Erlangen (Krippenplanungsbezirk B-Alterlangen).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Christine Lorenz (Betriebsträger*in) plant im Amselfeld 23 in 91056 Erlangen (Stadtteil Alterlangen), eine Mini-Kita mit zwölf Krippenplätzen zu eröffnen. Die angemieteten Räume sollen von der Stadt Erlangen monatlich durch einen freiwilligen Mietkostenzuschuss gefördert werden (Vorlagennummern: 512/026/2016 i. V. m. 510/074/2022). Weiterhin wird ein freiwilliger Ausstattungszuschuss von maximal 1.250 €/Platz in Aussicht gestellt.
Bedarfseinschätzung Jugendhilfeplanung:
Der geplante
Einrichtungsstandort Amselfeld 23 liegt im Krippenplanungsbezirk B-Alterlangen.
In diesem wurden mit Stand vom 31.12.21 für 200 Kinder im Alter von unter drei
Jahren 99 Betreuungsplätze in insgesamt vier Einrichtungen sowie in der
Kindertagespflege angeboten. Dies entspricht einer kleinräumigen
Versorgungsquote von 49,5%. Die Bevölkerungsprognose der Abteilung für
Statistik und Stadtforschung geht davon aus, dass sich die Kinderzahl bis 2025
auf ca. 219 Kinder erhöhen wird. Ohne Platzausbau würde die Versorgungquote vor
Ort kleinräumig somit auf ca. 45% fallen. Damit läge sie gerade noch im Rahmen
des 2019 vom JHA beschlossen lokalen Mindestausbauziels von 45%. Aus
bedarfsplanerischer Sicht macht die Umsetzung des Vorhabens und somit die
Schaffung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter
drei Jahren aus mehreren Gründen dennoch Sinn.
1)
§ 80 Abs. 1. S.3 schreibt für die
Bedarfsplanung verpflichtend vor: „Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein
unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann“. Eine Punktlandung auf exakt
dem angestrebten Mindestausbauziel ist mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
2)
Die kleinräumige, wohnortnahe
Bedarfsplanung ist immer nur dann sinnvoll, wenn sie zudem auch im Kontext der
gesamtstädtischen Situation betrachtet wird. Um hier perspektivisch den von JHA
und Stadtrat verabschiedeten Bedarf von 52% Versorgungsquote erreichen zu
können (aktuell 46,5%), wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Aus-
und Neubauprojekten angestoßen. In den vergangenen Monaten kristallisierte sich
bei etlichen dieser Projekte heraus, dass sich diese entweder (auf -noch-
unbestimmte Zeit) verzögern oder teilweise in ihrer Umsetzung gefährdet sind. Das
Erreichen der im Bestands- und Planungsberichts genannten Quote von
perspektivisch >52% ist somit aktuell mit den bislang vorgesehenen
Ausbauprojekten nicht mehr als sicher zu betrachten.
In der Zusammenschau der
Sachlage erscheint die Umsetzung des Vorhabens zur Schaffung von 12
zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren im
Amselfeld 23 als bedarfsnotwendig und wird darum aus bedarfsplanerischer Sicht
befürwortet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Bedarf für die Kindertageseinrichtung „Die Mini-Kita“ mit zwölf Krippenplätzen wird als notwendig anerkannt. Die Träger*in kann die geplanten Räumlichkeiten anmieten und einen Miet- und Ausstattungszuschuss bei der Stadt Erlangen beantragen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
bei IPNr.: |
|
Sachkosten Miete: |
bei Sachkonto: |
|
Folgekosten |
15.000 € (für Ausstattung) |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: