1.
Für die Erweiterung des Waldkindergartens
„Mooswichtel gUG“ um eine Hortgruppe werden 25 Hortplätze als bedarfsnotwendig
anerkannt.
Die Nummern 2 bis 5 werden unter
dem Vorbehalt einer Zustimmung zur Beschlussvorlage Nr. 510/080/2022 behandelt
(Rücknahme des Förderkonzeptes für Waldkindergärten):
2. Die „Mooswichtel gUG“ erhält nach den derzeitigen Kostenschätzungen für die Errichtung einer Natur-Kita mit einer Krippen-, zwei Kindergarten- und einer Hortgruppe einen Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 560.000 €.
3. Bei Änderung der Fördergrundlagen (Fläche, Kosten u.a.) ändert sich der Zuschuss entsprechend.
4. Die „Mooswichtel gUG“ erhält für die Schaffung der Hortplätze einen Ausstattungszuschuss von maximal 31.250 €.
5. Der aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 09.12.2021 (Nr. 510/063/2021) erlassene Zuschussbescheid vom 14.02.2022 wird mangels Rechtsgrundlage aufgehoben (Aufhebung des Förderkonzeptes Waldkindergarten).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen
für Kinder im Grundschulalter und Erhalt von Betreuungsplätzen im U6-Bereich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um
die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Wald-Kita Mooswichtel wird derzeit mit 1 Krippen- und 2 Kindergartengruppen betrieben. Um das Betreuungsangebot weiter auszuweiten soll die Einrichtung um eine Hortgruppe mit 25 Plätzen erweitert werden.
Derzeit werden bereits zwei kindgerecht ausgebaute Bauwagen genutzt. Es wurden zwei weitere Bauwagen bestellt, die jedoch aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht ausgeliefert werden konnten. Aus Sicherheitsgründen muss die Kita das Flurgrundstück wechseln. Um den wachsenden Bedarf an Hygiene, speziellen Bedürfnissen von Krippen- und Hortkindern und der Personalfürsorge in der Einrichtung Rechnung zu tragen sollen die vorhandenen Räumlichkeiten zudem erweitert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung
der Jugendhilfeplanung
Im Stadtgebiet Erlangen stehen im Schuljahr 2021/22 3.502 Kindern im Grundschulalter insgesamt 3.044 Plätze in der Nachmittagsbetreuung zur Verfügung. Die stadtweite Versorgungsquote liegt damit bei 86,9 %.
Da noch keine Versorgungsquote für Kinder im Grundschulalter ermittelt wurde, entspricht die derzeitige Planung dem politischen Willen, für ca. 90 % der Kinder einen Betreuungsplatz vorzuhalten. Dieser Wert wurde 2018 im Rahmen der Lenkungsgruppe Ganztag festgelegt.
Die Umsetzung der Bedarfsplanung sowie die Schaffung von zusätzlichen Ganztagesbetreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet muss nach dem Partizipationsprinzip auch weiterhin in Kooperation aller relevanten Akteure geschehen.
Im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagesbetreuungsplatz im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 ist die Verwaltung bestrebt, den Ausbau dieser Betreuungsplätze voranzutreiben.
Das pädagogische Konzept des Waldkindergartens unterscheidet sich deutlich von den Angeboten der bestehenden Regeleinrichtungen. So weitet sich die Angebotsvielfalt für die Erlanger Familien aus. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach §5 SGB VIII kann damit Rechnung getragen werden. Auch die Weiterentwicklung des KJSG sieht nach § 80 Abs 2 Nr. 2 SGB VIII vor, ein „möglichst wirksames, vielfältiges, inklusives und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen“ zu gewährleisten.
Der Träger ist laut Konzeption darum bemüht, bis zu vier Plätze an Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht zu vergeben. Dem Inklusionsgedanken wird damit Rechnung getragen. Das Betreuungsangebot richtet sich weiterhin dezentral orientiert vor allem an die Familien aus dem Stadtteil Bruck, deren Kinder wohnortnah die Grundschule Brucker Lache und die Waldorfschule Erlangen besuchen.
Die 25 Plätze im Hortbereich der Naturkindertageeinrichtung „Mooswichtel gUG“ sind damit nach heutigen Erkenntnissen aus Sicht der Jugendhilfeplanung als bedarfsnotwendig anzuerkennen.
Ermittlung
der Zuschussbeträge
Die förderfähige Fläche beträgt 218 m². Multipliziert mit dem Kostenrichtwert von 5.636 € errechnen sich förderfähige Kosten von 1.228.648 €. Da die geplanten Ausgaben aufgrund der aktuell eingereichten Kostenaufstellung darunter liegen, ergibt sich ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 560.000 €
Der Zuschuss für den Hort (Schaffung neuer Plätze) wird von der Regierung mit 180.000 € nach BayFAG und dem Förderprogramm Schulkindbetreuung gefördert, sodass der Stadt Kosten von 380.000 € entstehen.
Außerdem wird für die Hortgruppe ein Ausstattungszuschuss in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, maximal bis zu 31.250 € gewährt (1.250 € pro Betreuungsplatz).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Da es
sich um einen Waldkindergarten handelt, der lediglich über Sicherheitsräume für
sehr schlechtes bzw. kaltes Wetter in Form von Bauwagen verfügt, werden
wesentlich weniger Flächen als bei dem Bau für Kindertageseinrichtungen
versiegelt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
591.250 € nach den aktuell
vorgelegten Unterlagen |
bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
180.000 € |
bei IPNr.: 365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: