Budget und Arbeitsprogramm 2022 - Stand: 31.07.2022
1. Das Budget und Arbeitsprogramm 2022 - Stand: 31.07.2022 -
wird zur Kenntnis genommen.
2. Konsolidierungsvorschläge können nicht gemacht werden. Die notwendigen Mittel sind zu beantragen.
3. Mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das Arbeitsprogramm 2023 besteht Einverständnis.
Eine Beschlussfassung im HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung im JHA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen zu können, sind weitere Mittel erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erhöhung des Budgets des Jugendamtes.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2022“.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2022 - Stand: 31.07.2022 - des Amtes 51