Betreff
Bedarfsanerkennung für 25 Kindergartenplätze im Waldorf-Waldkindergarten, Pfaffweg 4 und Investitionskostenförderung
Vorlage
510/081/2022
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.       Die 25 Kindergartenplätze des Waldorf-Waldkindergartens „Bergwichtel“ im Pfaffweg 4, 91054 Erlangen, werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Die Nummern 2 bis 4 werden unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zur Beschlussvorlage Nr. 510/080/2022 behandelt (Aufhebung des Förderkonzeptes für Waldkindergärten):

2.       Der Waldorf-Waldkindergarten „Bergwichtel“ erhält nach den derzeitigen Kostenschätzungen für die Errichtung von Räumlichkeiten (Bauwagen, Zelt) einen Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 244.000 €.

3.       Bei Änderung der Fördergrundlagen (Fläche, Kosten u.a.) ändert sich der Zuschuss entsprechend.

4.       Der Waldorf-Waldkindergarten „Bergwichtel“ erhält für die Schaffung der Kita-Plätze einen Ausstattungszuschuss von maximal 31.250 €.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung des Platzangebotes und Fortführung der Ausbauplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter U6 zu gewährleisten und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach § 5 SGB VIII Rechnung zu tragen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Waldorf-Waldkindergarten im Pfaffweg 4 in 91054 Erlangen wird seit 2021 in der Trägerschaft des Waldorfkindergartens Erlangen e.V. mit 25 Plätzen für Kinder im Alter U6 betrieben. Um die Kindergartenplätze weiterhin sicherzustellen, soll die Bedarfsanerkennung nun nachgeholt werden.

Derzeit benutzt der Waldkindergarten mit verringerter Kinderzahl während des Wartens auf die Baugenehmigung der benötigten Räumlichkeiten (kindgerecht ausgebauter Bauwagen, Zelt) behelfsmäßig einen geliehenen, relativ kleinen Bauwagen. Sobald die Genehmigung für die geplanten Räumlichkeiten vorliegt, sollen diese errichtet werden, um eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern längerfristig betreuen zu können.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung

Der Waldorf-Waldkindergarten im Pfaffweg 4 in 91054 Erlangen, wird seit 2021 in der Trägerschaft des Waldorfkindergarten Erlangen e.V. in der U6 Kindergartenkinder Betreuung betrieben. Der Waldorf-Waldkindergarten unterliegt trotz der Verortung im Planungsbezirk 1-Innenstadt I keiner Bezirkszuordnung.

Die Plätze sind seinerzeit nicht als bedarfsnotwendig betrachtet worden, da die Ausbauplanung der bereits als bedarfsnotwendig anerkannten Bauprojekte ausreichend für die prognostizierten Kinderzahlen war und ist. Allerdings ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Versorgungsengpässe im Bausektor derzeit nicht sicher wann und ob die geplanten Plätze wirklich realisiert werden können.

Das pädagogische Konzept des Waldorf-Waldkindergartens unterscheidet sich darüber hinaus deutlich von den Angeboten der Regelkindergärten. So weitet sich die Angebotsvielfalt für die Erlanger Familien aus. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach §5 SGB VIII kann damit Rechnung getragen werden.
Die 25 Plätze im Kindergartenbereich des Waldorf-Waldkindergartens sind damit nach heutigen Erkenntnissen aus Sicht der Jugendhilfeplanung als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

 

Ermittlung der Zuschussbeträge

Die förderfähige Fläche beträgt 95,9 m². Multipliziert mit dem Kostenrichtwert von 5.636 € errechnen sich förderfähige Kosten von 540.492 €. Da die geplanten Ausgaben aufgrund der aktuell eingereichten Kostenaufstellung darunter liegen, ergibt sich ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 244.000 €.

Der Investitionskostenzuschuss wird von der Regierung mit 122.000 € nach BayFAG gefördert, sodass der Stadt Kosten von 122.000 € entstehen.

Außerdem wird ein Ausstattungszuschuss in Höhe der tatsächlichen Ausgaben, maximal bis zu 31.250 €, gewährt (1.250 € pro Betreuungsplatz).

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Da es sich um einen Waldkindergarten handelt, der lediglich über Sicherheitsräume für sehr schlechtes bzw. kaltes Wetter in Form von Bauwagen verfügt, werden wesentlich weniger Flächen als bei dem Bau für Kindertageseinrichtungen versiegelt.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:        

  275.250

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

  122.000

bei IPNr.:  365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: