1. Das Budget und Arbeitsprogramm 2022 – Stand: 31.07.2022 – wird zur Kenntnis genommen.
2. Es können keine Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung eines Defizits gemacht werden, da es sich um gesetzliche Pflichtleistungen sowie vom Stadtrat beschlossene Zuschüsse handelt (siehe Punkt 3.3 des Zwischenberichtes).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erfüllung von Pflichtaufgaben
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Vermeidung eines Defizites wird im Herbst ein Antrag auf Mittelbereitstellung gestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2022“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen – entfällt -
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlage:
Budget und Arbeitsprogramm 2022 – Stand 31.07.2022 – des Amtes 50