Die Ausführungen der Verwaltung zu einer möglichen
Erweiterung der Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger für 2022
werden zur Kenntnis genommen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung zu der gewünschten Fortführung des Förderprogramm Lastenräder 2022 durch eine Mittelumbuchung weitere 30.000 € zur Verfügung. stellt.
Die Fraktionsanträge 119/2022 der Fraktionen SPD und Grüne Liste sowie 134/2022 der Fraktion Grüne Liste sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mögliche Erweiterung der
Förderrichtlinie:
Mit dem Antrag 119/2022 soll die Verwaltung die Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger 2022 für Inhabende des ErlangenPasses (EP) erweitern, indem diese einen erhöhten Fördersatz für Lastenräder erhalten. Zudem soll die Förderquote für Lastenräder und Fahrradanhänger für Inhabende des EP erhöht werden.
Bereitstellung weiterer Fördermittel für das
Förderprogramm 2022:
In einer Mitteilung zur Kenntnis (Vorlage VI/143/2022) im UVPA am 26.07.2022 hat die Verwaltung zudem darauf hingewiesen, dass die Fördermittel 2022 erschöpft sind und keine weiteren Anträge bearbeitet werden können. Für die Bedienung von weiteren Anträgen ist eine Aufstockung der Mittel erforderlich.
Der Dringlichkeitsantrag 134/2022 wurde im Stadtrat am 28.07.2022 aufgelegt. Aus dem Protokollvermerk dazu ist ersichtlich, dass im Stadtrat gegen die Dringlichkeit gesprochen wurde. Im September soll eine Beschlussfassung erfolgen und der Antrag zusammen mit der Mittelbereitstellung aufgelegt und bearbeitet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mögliche Erweiterung der
Förderrichtlinie:
Inhabende des EP erhalten bislang eine
erhöhte Förderung für die Anschaffung von Fahrradanhängern. Diese sind deutlich
günstiger in der Anschaffung und platzsparender im Abstellen im Vergleich zu
Lastenrädern. Sehr häufig sind keine ausreichend großen Abstellflächen in
Wohnsitznähe vorhanden. Eine Aufnahme von Lastenrädern für EP-Inhabende ist für
eine mögliche Fortsetzung des Förderprogramms in 2023 vorgesehen. Grundlage für
eine Aufnahme von Lastenrädern ab 2023 wird die Nachfrage nach Fahrradanhängern
in 2022 sein.
Eine Integration von Lastenrädern für EP-Inhabende in die bestehende
Förderrichtlinie 2022 wird von der Verwaltung abgelehnt. Auch eine Erhöhung der
Förderquote wird abgelehnt, da hierdurch eine Ungleichbehandlung gegenüber
denen entsteht, die bereits einen Antrag gestellt und einen Förderzuschuss
erhalten haben.
Die Verwaltung prüft nach Abschluss des Förderprogramms 2022, ob für die Förderrichtlinie 2023 eine Erhöhung der Förderquote zielführend ist.
Bereitstellung weiterer Fördermittel für das
Förderprogramm 2022:
Trotz der Bekanntgabe, dass die Fördermittel
erschöpft sind, werden weiterhin Anträge auf Förderung eines Lastenrades oder
Fahrradanhängers gestellt. Die Verwaltung hat hierzu eine Warteliste angelegt.
Anhand der Entwicklung dieser Warteliste bzw. der mündlichen Nachfrage nach
einer Förderung hält die Verwaltung eine Erhöhung der Fördermittel um 30.000 €
bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 31.12.2022 für ausreichend.
Die Verwaltung stellt durch eine Mittelumbuchung weitere 30.000 € zur Verfügung. Diese Summe wird aufgrund aktueller Prognosen als ausreichend erachtet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mögliche Erweiterung der
Förderrichtlinie:
Der Inhalt der Förderrichtlinie wird jährlich geprüft und ggf. angepasst und gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bereitstellung weiterer Fördermittel für das
Förderprogramm 2022:
Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und die verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundprinzip“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür ist das tagesgenaue Einreichen des Antrags. Im Falle einer Erhöhung der Fördermittel werden erst die Anträge der Personen, welche sich auf der Warteliste befinden, bearbeitet.
Eine Antragstellung ist sowohl online als auch schriftlich in Papierform möglich.
4. Klimaschutz:
Jeder nicht mit dem PKW, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte
Personenkilometer spart
insgesamt 147 g CO² ein.
Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen,
umweltfreundlichen
Transportmitteln gestärkt und somit auch der Radverkehrsanteil in
Erlangen erhöht.
Alle geförderten Transportmittel sind als solche durch einen Aufkleber
der Stadt Erlangen
gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
30.000 € |
bei IPNr.: 561.884 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 119/2022 der SPD
Fraktion und Fraktion Grüne Liste
Fraktionsantrag 134/2022 der Grünen Liste
Stellungnahme Amt 50 zur Lastenrat-Förderrichtlinie für ErlangenPass Inhabende
Auswertung Förderprogramm 2021
Auswertung Förderprogramm 2022