Betr.: Zustimmung zum Vorentwurf gem. Nr. 5.4 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
- dem aufgezeigten Vorentwurf für den „Neubau
RÜB 11510 Eltersdorf“ gem. Nr. 5.4
DA Bau zugestimmt und
- der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das
Vorhaben mit der Entwurfsplanung in der
Variante 4 fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Umsetzung der in den Wasserrechtsbescheiden vom 23.11.2020 und 17.12.2020 genannten Auflagen spätestens bis zum 31.12.2025
- Umsetzung des „Grundsatzbeschlusses Sanierungskonzept Entlastungsanlagen“ des BWA vom 09.02.2021 (EBE-2/005/2021) und der darin enthaltenen Baumaßnahmen
-
Reduzierung der Schmutzfrachtentlastung durch
den Neubau des RÜB 11510 Eltersdorf
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neubau eines Regenüberlaufbeckens mit Pumpstation in Eltersdorf.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit den o.g. Bescheiden wurden dem EBE die Auflagen erteilt, dass vom
Ingenieurbüro Müller-Kalchreuth, Berlin, erarbeitete Sanierungskonzept
Entlastungsanlagen bis zum 31.12.2025 umzusetzen. Im Bau- und Werkausschuss für
den Entwässerungsbetrieb am 09.02.2021 wurde der hierfür erforderliche
Grundsatzbeschluss herbeigeführt.
Der
Neubau RÜB 11510 Eltersdorf ist als einer der Sanierungsbausteine mit einem
Volumen von 1.417 m³ darin enthalten.
Aufgrund
einer zwischenzeitlich erfolgten Regelwerksänderung mit Einführung des neuen
Arbeitsblattes DWA-A 102 wurde durch das Ingenieurbüro Müller-Kalchreuth,
Berlin, eine
erneute Vorbemessung unter Anwendung des aktuellen Regelwerks durchgeführt.
Zusätzlich wurden Flächen gem. Flächennutzungsplan, unter Berücksichtigung
eines zu
erwartenden geänderten Versieglungsgrades in Form von Prognoseflächen
berücksichtigt.
Diese Vorbemessung ergab für das RÜB 11510 Eltersdorf nunmehr ein rechnerisch
erforder-liches Volumen von 3.400 m³.
Auf
eine Vergrößerung des bestehenden, offenen Beckens wird aufgrund des schlechten
baulichen Zustands und bekannter Probleme im Zusammenhang mit optischen und
Geruchsbe-lästigungen verzichtet. Daher soll das bestehende Regenüberlaufbecken
abgerissen und durch ein neues, geschlossenes, erdüberdecktes Betonbecken mit
Pumpwerk ersetzt werden.
In
den Regelwerken gibt es Vorgaben zum Verhältnis von Länge, Breite und Tiefe der
Beckenkammern. Darüber hinaus müssen Nachweise der Oberflächenbeschickung und
der Durchflussgeschwindigkeit sowie der Schwellenbelastung des Becken- und
Klärüberlaufs durch-geführt werden (Klärbedingungen).
Folgende
weitere Randbedingungen müssen betrachtet werden:
-
Tiefenlage der bestehenden Zu- und Ablaufkanäle, Höhe der bestehenden
Klärüberlauf-
schwelle im Zusammenhang mit der
vorhandenen Rückstausicherung
- Grundwasserstand und
Bauwasserhaltung, Hochwasserstand gegen Auftrieb
- Bau
im laufenden Betrieb und Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des
bestehenden
Regenüberlaufbeckens und der alten
Pumpstation
-
Umsetzbarkeit eines Baugrubenverbaus, insbesondere unter Berücksichtigung der
110 kV
Hochspannungsleitung, die das nördliche
Baufeld kreuzt
Im Rahmen der Bearbeitung wurden folgende 4
Varianten betrachtet und gewertet:
Variante 1:
Das komplette erforderliche Beckenvolumen wird
mit zwei Kammern auf dem nördlichen freien Baufeld umgesetzt und in Betrieb
genommen, bevor der Abbruch des bestehenden Beckens erfolgt.
Kostenschätzung 6.631.450,- € brutto
Variante 2:
Die Ausführung mit vier Kammern, würde in zwei
Bauabschnitten erfolgen
Zunächst müssten die beiden nördlich des
bestehenden Beckens geplanten Kammern umgesetzt und in Betrieb genommen werden,
bevor der Abbruch des bestehenden Beckens und der anschließende Neubau der
beiden südlichen Kammern erfolgen kann.
Kostenschätzung 7.309.820,- € brutto
Variante 3:
Ausführung mit vier Kammern wie bei
Lösungsmöglichkeit 2, jedoch mit größerer Breite und dadurch einer reduzierten
Aushubtiefe.
Kostenschätzung 7.487.785,- € brutto
Nachdem unterhalb der kreuzenden Hochspannungsleitung nach
Rücksprache Objektplaner mit dem zuständigen Baugrundgutachter keine Spundwände
oder Bohrpfähle für den Baugrubenverbau eingebracht werden können, ist bei allen Varianten zusätzlicher
Platzbedarf für eine geböschte Baugrube erforderlich.
Da sich das östlich an das Baufeld angrenzende
Grundstück in Privatbesitz befindet und auch temporär für eine Nutzung als
Baufeld nicht zur Verfügung steht, ist die Realisierung aller drei Varianten
nicht möglich.
Variante 4:
Ausführung mit zwei Kammern, welche in
Nord-Süd-Richtung angeordnet sind und dadurch den geringsten Flächenbedarf in
West-Ost-Richtung aufweisen.
Zunächst muss die nördliche Beckenkammer und die neue Pumpstation (BA1) gebaut
und in Betrieb genommen werden, bevor der Abbruch des bestehenden Beckens und
der Neubau der südlichen Beckenkammer (BA2) erfolgen kann.
Mit Inbetriebnahme von BA1 und somit der Hälfte des Beckenvolumens mit ca. 1.700 m³ spätestens bis 31.12.2025 wird die oben genannte wasserrechtliche Auflage zur Errichtung von 1.417 m³ Rückhaltevolumen bereits erfüllt.
Kostenschätzung 7.123.495,- € brutto
Die
Variante 4 erfüllt sowohl die Klärbedingungen als auch die weiteren Bedingungen
bezüglich baulicher Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden Grundstücksfläche und soll daher beschlossen und mit der
Entwurfsplanung fortgesetzt werden!
Die Verrechnung mit der Abwasserabgabe ist möglich!
Vorgesehener weiterer
Terminplan:
Beschluss
Entwurfsplanung im
BWA am 31.01.2023
Genehmigungsplanung,
Bescheide erwartet
bis Juni 2023
Ausführungsplanung,
Ausschreibung, Wertung Juli
2023 – September 2023
Beschluss Vergabe
Bauleistungen im
BWA im Oktober 2023
Baubeginn ab
November 2023
Inbetriebnahme BA1
(Erfüllung Wasserrecht) spätestens
bis 31.12.2025
Abbruch und
Inbetriebnahme BA2 bis
Ende 2026
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine wasserrechtlich verpflichtende Bescheids-auflage, die bis 31.12.2025 zwingend umzusetzen ist. Zudem stellt sie durch die Verringerung der Schmutzfrachtentlastung eine wesentliche Verbesserung für die aquatische Umwelt dar.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die
Gesamtkosten inkl. 20% Nebenkosten werden auf ca. 8,55 Mio. Euro brutto
geschätzt.
Durch die
obengenannte Vergrößerung des Beckenvolumens von 1.417 m³ auf 3.400 m³ ist auch
das Ingenieurhonorar des Objekt- und Fachplaners Steinbacher-Consult im Rahmen
der BWA-Beschlussfassung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
fortzuschreiben und anzupassen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr./ Kst. 720026 bzw. werden sukzessive in den EBE-Wirtschaftsplänen der Jahre 2023 bis 2026 eingestellt.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan
Die Planunterlagen werden ergänzend in der BWA-Sitzung ausgehängt.