Die Stadt Erlangen unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einführung eines 365-Euro-Tickets für Studierende.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Am 31.05.2022 wurde bei der Stadt Erlangen der Bürgerantrag „Unterstützung bei der Einführung eines 365€-Tickets für Studierende“ eingereicht, siehe Anlage 1.
Der Stadtrat hat am 30.06.2022 die Zulässigkeit des Bürgerantrags erklärt, siehe Beschluss Nr. 30/044/2022 in Anlage 2. Gemäß Art. 18b Abs. 5 der Gemeindeordnung muss nach Feststellung der Zulässigkeit eine Behandlung des Bürgerantrags innerhalb von drei Monaten erfolgen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Antragstextet des Bürgerantrags lautet wie folgt:
„Wir beantragen, dass die Stadt die Einführung eines 182,50€-Semestertickets für alle Studierenden im VGN vergleichbar mit dem 365€-Jahresticket für Schüler*innen und Auszubildende unterstützt. Wenn der Freistaat 2/3 der Mindereinnahmen des VGNs übernimmt, beteiligt sich die Stadt an dem letzten 1/3 gemäß einem noch festzulegenden Verteilungsschlüssel zwischen den Kommunen im VGN. Die Stadt setzt sich innerhalb der Gremien des VGN für eine solche Einführung und Umsetzung ein und führt Gespräche mit den beteiligten Kommunen. Eine Einführung des 182,50€-Semestertickets zum Wintersemester 2022/23 wird angestrebt.“
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das „365-Euro-Ticket VGN“ gilt aktuell nur für Schüler*Innen und Auszubildende. Der Freistaat Bayern trägt hierbei zwei Drittel der durch die Einführung des Tickets entstehenden Mindereinnahmen. Das Semesterticket, das aus einem Solidarbeitrag und einer Zusatzkarte besteht, kostet im Vergleich jährlich ca. 200 Euro mehr.
Die Einführung eines 365-Euro-Tickets für Studierende wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Es sind hierbei jedoch folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die zu erwartenden hohen Mindereinnahmen können von den Kommunen im VGN ohne Förderung durch den Freistaat kaum getragen werden. Eine Kofinanzierung durch den Freistaat ist daher eine wesentliche Voraussetzung.
- Der Freistaat hat die angekündigte Mitfinanzierung der Mindereinnahmen durch die Einführung eines 365-Euro-Tickets für Studierende im Münchener Verkehrsverbund in Höhe von zwei Dritteln zurückgezogen. Es soll zunächst das 365-Euro-Ticket für Schüler*innen und Auszubildende evaluiert werden, jedoch erst ab dem Winter 2023 / 2024. Daher ist eine Zusage des Freistaats über eine Mitfinanzierung im VGN bis zu diesem Zeitraum nicht absehbar.
- Gemäß des Einstimmigkeitsprinzips im VGN ist eine Zustimmung aller Aufgabenträger notwendig.
- Berücksichtigung potenzieller Nachfolgeangebote des 9-Euro-Tickets sowie weitere tarifliche Entwicklungen.
Die Stadt Erlangen unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einführung eines 365-Euro-Tickets für Studierende. Aufgrund der oben genannten Rahmenbedingungen ist eine zeitnahe Einführung jedoch nicht absehbar.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bürgerantrag 365-Euro-Ticket für Studierende
Anlage 2: Beschluss über Zulässigkeit des Bürgerantrags