Betreff
Aufhebung des Konzeptes „Förderung von Waldkindergärten im Rahmen von freiwilligen Investitionszuschüssen durch das Stadtjugendamt“;
Förderung der Natur-Kitas nach BayFAG
Vorlage
510/080/2022
Aktenzeichen
V/510-3
Art
Beschlussvorlage

1. Das Konzept „Förderung von Waldkindergärten im Rahmen von freiwilligen Investitionszuschüssen durch das Stadtjugendamt“ wird rückwirkend zum 01.11.2021 aufgehoben.

2. Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Natur-Kitas (z.B. Waldkindergärten) werden wie Festbauten entsprechend Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG sowie nach den städtischen Richtlinien zum Ausstattungszuschuss gefördert.

3. Das Wesensmerkmal der Waldkindergärten/Natur-Kitas muss gewahrt bleiben (Aktivitäten finden fast durchgehend außerhalb von Gebäuden statt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung des Platzangebotes und Fortführung der Ausbauplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter U6 zu gewährleisten und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach § 5 SGB VIII Rechnung zu tragen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Konzept „Förderung von Waldkindergärten im Rahmen von freiwilligen Investitionszuschüssen durch das Stadtjugendamt“ wurde im Stadtrat am 09.12.2021, rückwirkend zum 01.11.2021, beschlossen (Nr. 510/063/2021). In Waldkindergärten erfolgt die Betreuung der Kinder vorwiegend außen und mit Spielzeug, das in der Natur zu finden ist. Von daher sieht dieses Konzept im Grunde nach folgerichtig eine Förderung von etwa 25 % der bei Festbauten üblichen Förderungen sowie einen Ausstattungszuschuss für die Gestaltung des Schutzraumes/Waldplatzes von maximal 300 €/Betreuungsplatz für Waldkindergärten vor (ebenfalls 25 % des üblichen Ausstattungszuschusses von 1.250 €/Platz).

Der JHA bat die Verwaltung, das vorgelegte Konzept in Absprache mit den freien Trägern weiterzuentwickeln. Daher fanden verschiedene Gespräche mit Trägern von Waldkindergärten statt, in denen folgende Entwicklungen festgestellt wurden:

1.    Die dem Förderkonzept zugrunde liegende Konzeption/Definition von Waldkindergärten -kleine Gruppen von in der Regel bis zu 15 Kindern, die halbtags den Kindergarten besuchen - entspricht meist nicht mehr dem tatsächlichen Betrieb der Einrichtungen in Erlangen. Die Waldkindergärten sind für Kinder und Eltern sehr attraktiv. Inzwischen erwarten die Eltern allerdings entsprechend anderer Kindergärten erweiterte Öffnungszeiten, Mittagessen, Einrichtungen auch für Krippen- und Hortkinder sowie neue Unterstützungsangebote. Dies und auch der damit verbundene Mehrbedarf an Personal macht eine Ausweitung der Räumlichkeiten erforderlich. Die klassischen Waldkindergärten wandeln sich immer mehr zu „Natur-Kitas“.

2.    Aufgrund von steigenden Auflagen und Anforderungen (Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Personalentwicklung usw.) mehren sich die finanziellen Ausgaben für den Betrieb der Waldkindergärten. Darüber hinaus sind die Bau- und Materialkosten in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Anschaffungskosten für Bauwagen liegen aufgrund dieser Preissteigerungen zwischenzeitlich bei über 100.000 €. Nachdem Waldkindergärten überwiegend von kleineren Trägern mit wenig Eigenmitteln betrieben werden, können die Ausgaben in diesem Umfang nicht mehr finanziert werden.

3.    Mehrere Freie Träger haben bereits signalisiert, dass geplante Projekte aufgrund der erhöhten Baukosten - trotz der im Mai vom Stadtrat beschlossenen Erhöhung des Baukostenzuschusses von 80 % auf 100 % (Nr. 510/074/2022) - nicht durchgeführt werden können. Der Bau von Natur-Kitas ist im Vergleich dagegen wesentlich günstiger. Außerdem können aufgrund der Preissteigerungen Maßnahmen/Beschaffungen der Natur-Kitas inzwischen auch nach BayFAG gefördert werden, da die Bagatellgrenze von 100.000 €, ab der eine Förderung in Betracht kommt, mittlerweile überschritten wird. Insofern sind Natur-Kitas eine attraktive günstigere Alternative, um den Bedarf an Kita-Betreuungsplätzen zu decken.

4.    Natur-Kitas sind gegenüber Festbauten klimafreundlicher. Es werden keine oder nur wenige Flächen versiegelt, die Unterkünfte werden nachhaltig hergestellt (Holz, Stoff), es wird weniger Wasser und Strom/Gas verbraucht, Kindern wird die Natur intensiver nahegebracht.

Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, das Förderkonzept für Waldkindergärten aufzuheben und die Natur-Kitas wie Festbauten entsprechend dem BayFAG zu fördern.

Nachfolgend beispielhaft eine Vergleichsberechnung einer Förderung nach dem derzeit geltenden Förderkonzept und einer Förderung entsprechend BayFAG:

Vergleichsberechnung

Beispiel 1-gruppiger Kindergarten integrativ (25 Plätze, davon 3 integrativ):

Baukosten (Herrichten des Geländes, Aufstellen von Bauwagen, Anbringen von Terrasse, Verlegen von Strom- und Wasserleitungen): ca. 210.000 €

                                                                       Förderkonzept            FAG-Förderung

Förderfähige Fläche                                      48 m2                                                   96 m2

Kostenrichtwert                                              1.250 €/m2                              5.636 €/m2

Förderfähige Kosten                                      60.000 €                                 541.056 €
(Förderfähige Fläche x Kostenrichtwert)

Baukostenzuschuss                                      60.000 €                                 210.000 €
(tatsächliche Kosten)*1

Förderung Regierung                                    - - -                                          105.000 €

Kosten Stadt Erlangen                                  60.000 €                                 105.000 €

+ Ausstattungszuschuss                                 7.500 €                                   31.250 €
(maximal)*2

 

 

*1 Bei der FAG-Förderung werden die tatsächlichen Baukosten als Baukostenzuschuss anerkannt, da diese geringer sind als die förderfähigen Kosten.

*2 Es werden die tatsächlichen Ausstattungskosten, maximal bis 7.500 € bzw. 31.250 €; als Ausstattungszuschuss anerkannt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das vom Stadtrat am 09.12.2021 beschlossene Konzept „Förderung von Waldkindergärten im Rahmen von freiwilligen Investitionszuschüssen durch das Stadtjugendamt“ soll rückwirkend zum 01.11.2021 aufgehoben werden. Eine Förderung von Natur-Kitas soll entsprechend Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG sowie nach den städtischen Richtlinien zum Ausstattungszuschuss erfolgen.

 

4.         Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Da es sich um Kindergärten handelt, die lediglich über Räume für sehr schlechtes bzw. kaltes Wetter in Form von Bauwagen verfügen, werden wesentlich weniger Flächen als bei dem Bau für Kindertageseinrichtungen versiegelt.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage: Konzept „Förderung von Waldkindergärten im Rahmen von freiwilligen Investitionszuschüssen durch das Stadtjugendamt“