Betreff
Fortführung des Lastenradförderprogrammes ab 2023 - Bereitstellung notwendiger Finanzmittel
Vorlage
VI/147/2022
Aktenzeichen
Referat VI / Rad
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt an- bzw. nachzumelden.

 

Die textliche Anpassung des Inhalts der Förderrichtlinie erfolgt jeweils mit gesonderter Beschlussfassung.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Jahr 2020 wurde die Förderrichtlinie im Rahmen einer Zuwendung durch die Stadt Erlangen für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers begonnen. Die Maßnahme wird seitdem erfolgreich fortgesetzt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, das Förderprogramm zum Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern zunächst bis 31.12.2024 fortzuführen. (Beschluss VI/079/2021). In diesem Beschluss schlägt die Verwaltung vor, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 105.000 € zu beantragen und den Mittelbedarf in die Haushaltsberatungen einzubringen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung stehen bisher keine Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 105.000 € zur Verfügung.

 

Die Aufnahme des Mittelbedarfs in die Haushaltsberatungen für 2023 und 2024 ist zu veranlassen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für 2022 weit  vor dem Ende der Förderperiode erschöpft sind. Die Verwaltung stellt durch eine Mittelumbuchung weitere 30.000 € zur Verfügung.

 

Der Inhalt der Förderrichtlinie wird jährlich angepasst und gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Über die mögliche Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2024 hinaus, legt die Verwaltung rechtzeitig eine Beschlussvorlage vor.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

105.000 €

bei IPNr.: 561.884

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Förderprogramm 2021 – Auswertung

Förderprogramm 2022 – Vorläufige Auswertung