Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt an- bzw. nachzumelden.
Die textliche Anpassung des Inhalts der Förderrichtlinie erfolgt jeweils mit gesonderter Beschlussfassung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Jahr 2020 wurde die Förderrichtlinie im Rahmen einer Zuwendung durch die Stadt Erlangen für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers begonnen. Die Maßnahme wird seitdem erfolgreich fortgesetzt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, das Förderprogramm zum Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern zunächst bis 31.12.2024 fortzuführen. (Beschluss VI/079/2021). In diesem Beschluss schlägt die Verwaltung vor, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 105.000 € zu beantragen und den Mittelbedarf in die Haushaltsberatungen einzubringen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung stehen bisher keine Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 105.000 € zur Verfügung.
Die Aufnahme des Mittelbedarfs in die Haushaltsberatungen für 2023 und 2024 ist zu veranlassen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für 2022 weit vor dem Ende der Förderperiode erschöpft sind. Die Verwaltung stellt durch eine Mittelumbuchung weitere 30.000 € zur Verfügung.
Der Inhalt der Förderrichtlinie wird jährlich angepasst und gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Über die mögliche Fortführung des Förderprogramms über das Jahr 2024 hinaus, legt die Verwaltung rechtzeitig eine Beschlussvorlage vor.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
105.000 € |
bei IPNr.: 561.884 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Förderprogramm 2021 – Auswertung
Förderprogramm 2022 – Vorläufige Auswertung