Einleitungen von Fremdwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage (ö.E.)
Sachstand der bekannten Einleitungen
Der Sachbericht hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Fremdwasser ist
das in Abwasseranlagen abfließende Wasser, welches weder durch häuslichen,
gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen
Eigenschaften verändert
ist noch bei Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt und
bestimmungsgemäß eingeleitet wurde. Es wird zwischen grundwasserbedingtem
Fremdwasser und niederschlagsbedingtem Fremdwasser unterschieden.
Die Einleitung von Fremdwasser hat erhebliche ungünstige ökologische und
ökonomische Auswirkungen auf die Abwasseranlage, die Gewässer und die Natur.
Fremdwassereinleitungen verur-sachen beispielsweise eine hydraulische
Überlastung des Kanalnetzes, schlechtere Reinigungsbedingungen in der
Kläranlage sowie eine höhere Entlastung in die Gewässer. Für den EBE und für
die Genehmigungsbehörden ist daher eine nachhaltige Fremdwasserreduzierung ein
wichtiges Ziel. Gerade auch im Zuge der notwendigen Klimaanpassung und den daraus
folgenden Prinzipien der Schwammstadt muss Fremdwasser in der Kanalisation
vermieden und in der Natur gehalten werden. Zudem ist die Höhe des
eingeleiteten Fremdwasser in das Erlanger Kanalnetzes im Hin-
blick auf die
Vorgaben noch im gesetzlichen Rahmen, eine Verbesserung aber dringend
notwendig. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Vermeidung von Fremdwasser eine
sehr hohe Priorität erhalten.
Innerhalb der
Stadtverwaltung gibt es eine fachübergreifende Arbeitsgruppe zur Reduzierung
des niederschlagsbedingten Fremdwassers. Mitarbeiter*innen des EBE sind hier
mit dabei, die Federführung liegt bei Amt 66. Seit der letzten Mitteilung im
BWA am 13.07.2021 erfolgte auf Grund fehlender personeller Ressourcen keine
weitere Arbeitsgruppensitzung. Der notwendige Personal-bedarf wurde im
Stellenplanverfahren zum Haushalt 2022 dargestellt, im beschlossenen Haushalt
jedoch nicht berücksichtigt. Auch zum Haushalt 2023 hat die Verwaltung einen
entsprechenden Antrag gestellt.
Nach den Vorgaben der
Eigenüberwachungsverordung (EÜV) ist der Fremdwasseranteil im Einzugsgebiet der
Kläranlage jährlich zu ermitteln und im Rahmen des Jahresberichtes dem WWA
mitzuteilen. Die an der Einleitungsstelle in das Gewässer gestellten
Anforderungen dürfen nicht durch Verdünnung mit Fremdwasser erreicht werden.
Eine Verdünnung ist nur dann zulässig, wenn der Verdünnungsanteil im
Jahresmittel ein Viertel des Abwasserzuflusses bei Trockenwetter nicht
übersteigt.
Durch den EBE wurden im Vollzug der
Fremdwassersanierung nachfolgende Fremdwasserein-
leitungen in die ö. E. festgestellt:
Lfd. Nr. |
Ort |
Feststellungen/Sachstand
|
Zuständigkeit |
1 |
Rathsberger Straße, Wald
nordöstlich Waldkrankenhaus |
Einleitung über
Straßengraben. Einschöpfpunkt im Bereich Fußgängerampel. Zulaufleitung DN 150
in Schacht Nr. 5985010. |
Amt 66, Abt. 773 |
2 |
Straßberg / Holzweg |
Durch Amt 66 wurden
verschiedene Planungen zur Beseitigung der Fremdwassereinleitung erstellt
(siehe auch Vm. EBE-2 vom 26.10.2018). Die letzte Planung, Einbau von 2
Rigolensystemen im Verlauf des Holzweges, wurde mit Bescheid I/31/SC047 vom
12.09.2018 abgelehnt. |
Amt 66 |
3 |
Anderlohrstraße, Wald
nördlich der Spardorfer Straße sowie östlich der Georg-Zahn-Förderschule |
Einleitung über Graben
entlang der Spardorfer Straße und Entwässerungsgraben auf Privatgrundstück
FlNr. 2752, Gmkg. Erlangen. Gestattungsvertrag mit Eigentümer FlNr. 2752,
Gmkg. Erlangen, wurde 08/2017 verlängert. |
Amt 66 |
4 |
Niederndorfer Straße /
Neuseser Straße, Flurwasser |
Sammlung durch Graben
entlang Feldweg nördlich der Einmündung Neuseser Straße in die Niederndorfer
Straße. Einleitung über Sinkkasten, Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr.
5320005. |
Amt 66, Feldweg FlNr. 711/7
befindet sich im Eigentum der Stadt Erlangen |
5 |
Niederndorfer Straße 18,
Ackerflächen nördlich der Niederndorfer Straße |
Der Einschöpfpunkt befindet
sich östlich der Zufahrt zur Niederndorfer Straße 18. Einleitung über
Sinkkasten, Zulaufleitung DN 500 in Schacht Nr. 5330045. |
Baulastträger der St. 2244
ist der Freistaat Bayern. |
6 |
Dinkelweg, Neuses |
Am Ende des Dinkelweges wird
das Flurwasser über eine Kastenrinne und einen Sinkkasten gefasst.
Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr. 1515005. |
Wegegrundstück FlNr. 687/2
nicht im Eigentum der Stadt Erlangen |
7 |
Herzogenauracher Str. /
Sperbersklinge |
Vertrag mit dem
„Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW)“ soll
gekündigt werden. |
Zweckverband |
8 |
Steudach, Am Klosterholz,
Flur westlich des Friedhofs |
Einleitung über Verrohrung
auf Privatgrundstück in Schacht Nr. 0350015. Grabengefälle künftig Richtung
Süden. |
Amt 31 (siehe Vermerk
III/112-2/HC001 vom 24.09.2018) |
8a |
Steudach, Am Klosterholz /
Im Wolfsgarten, Fläche des künftigen BP 464 |
Einleitung über
Grundstücksentwässerungsanlagen in ö. E. „Im Wolfsgarten“ und „Am
Klosterholz“. |
|
9 |
Fasanenstraße,
Landwirtschaftlich genutzte Flächen südlich und westlich des des Dechsendorfer
Friedhofes |
Einschöpfung durch
Sinkkasten in Grünfläche, Einleitung über Zulaufleitung DN 150 in Schacht Nr.
1015015. |
Amt 66 |
9a |
Friedhof Dechsendorf,
Parkplatz |
Stellplätze mit
Rasenfugenpflaster, sonst unbefestigt. Anschluss verschiedener Sinkkästen am
Schacht Nr. 1015010. |
Amt 66 |
10 |
Büchenbacher Damm /
Leipziger Straße |
Ableitung Böschungsflächen
und Brückenwiderlagerentwässerung BAB A 73 über Straßenentwässerung 2 x DN
400 und 1 x DN 500 in ö. E. |
Amt 66, Autobahndirektion
Nordbayern |
11 |
Vacher Straße |
Entwässerung der westlich
angrenzenden Flur über Straßenentwässerung. Einschöpfpunkte am Ortseingang am
Ende der Straßengräben. Anschluss an Schacht Nr. 7670005. |
Amt 66 |
12 |
E-Werk |
Einleitung von auf dem
Grundstück Fuchsenwiese 5 anfallendem Grundwasser in die ö. E. |
Amt 24 |
13 |
Sankt Michael, |
Ableitung der Feldwege und
Flur in einen Graben am Straßenrand und nach entsprechender Vollfüllung
Einleitung über einen Sinkasten bei Schacht- Nr. 6410065 bzw. 6419970 in die
ö.E. (Sankt Michael). |
Amt 66, Feldweg FlNr. 733 +
734, Gmkg. Kosbach, befinden sich im Eigentum der Stadt Erlangen |
Anlagen: