Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022; - Projekt, „Energieeffiziente Elektrogeräte (EEG)“
Vorlage
55/044/2022
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage
  1. Dem nachfolgend beschriebenen Konzept zur Umsetzung der Ziele des o.g. Antrags wird zugestimmt.
  2. Die im Budget des Amtes 50 vorhandenen Mittel i.H.v. 200.000,- € werden im Jahr 2022 und - mittels Haushaltsübertragungsvermerk - in Folgejahren für Zuschüsse zum Projekt „Energieeffiziente Elektrogeräte (EEG)“ der GGFA AöR verwendet.
  3. Der Antrag ist hiermit bearbeitet.

 


1.         Ergebnis/Wirkungen
Mit der Umsetzung des Fraktionsantrags der SPD werden von den ESTW, der GGFA und dem Sozialamt mehrere Ziele verfolgt. Transferleistungsempfänger*innen sollen finanziell entlastet werden. Das gilt hinsichtlich der Anschaffungskosten für neue Elektrogeräte ebenso, wie für die Senkung des Stromverbrauchs der bedürftigen Haushalte.

Ebenso sollen letztlich alle ErlangenPassInhaber*innen, auch wenn sie nicht zum Kreis der Transferleistungsempfänger*innen zählen, unterstützt werden. Beispielhaft sind hier Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst und andere Freiwilligendienste leistenden Personen zu nennen. Auch ihr Budget erlaubt üblicherweise selten die Beschaffung neuer, energieeffizienter Elektrogeräte.

Die Energieberatung der ESTW soll damit auch dieser Bevölkerungsgruppe bekannt und zugänglich werden. Die ökologischen Vorteile, die daraus erwachsen, sollen gesteigert werden.

Die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen SGB II-Leistungsbeziehenden soll in die Umsetzung des Projekts einbezogen werden. Die dabei von ihnen zu übernehmenden Aufgaben verbessern ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt.

Für den Wortlaut des Fraktionsantrags wird auf die Anlage Bezug genommen.

Mit der nachfolgend beschriebenen Bearbeitung des Antrags werden somit umweltpolitische, soziale und arbeitsmarktpolitische Ziele in gleicher Weise unterstützt. Insbesondere bietet das Vorhaben dem Jobcenter/der GGFA eine gute Möglichkeit, die Beschäftigungsförderung Langzeitarbeitsloser durch die Erweiterung bewährter Einsatzfelder zu verstärken. Das schon immer für alle ErlangenPassInhaber*innen bestehende Angebot zur Nutzung der Energieberatung der ESTW wird intensiver beworben und umgesetzt.

Die GGFA ist seit Langem mit der Ausstattung der Haushalte von Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund beauftragt und hat sich auf diesem Feld in Erlangen fest etabliert. Regelmäßig beschafft sie zu diesem Zweck energieeffiziente Haushaltsgeräte, sog. „Weiße Ware“, wie etwa Kühlschränke. Diese Geräte können grundsätzlich allen Empfänger*innen von Transferleistungen im Erlanger Stadtgebiet und allen ErlangenPassInhaber*innen auch zum Zweck der Ersatzbeschaffung für nicht-energieeffiziente Geräte angeboten werden.

 

2.         Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Der ErlangenPass bewirbt das Konzept als Kooperationspartner. Die Zielgruppe des Fraktionsantrags, der „Transferleistungsbeziehenden“ ist durch die ERlangenPassInhaber*innen umfasst und wird auf alle Inhaber*innen erweitert (s.o.). Die Broschüre, „Gut Beraten, günstig leben. Wenn das Geld nicht reicht ...“, wird ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.

 

In den Jahren 2019 bis 2021 wurden im Energieberatungsprozess der ESTW lediglich 15 Kühlgeräte gegen energieeffizientere ersetzt, wenngleich eine wesentlich höhere Zahl von Beratungen durchgeführt wurde. Sicher ist diese geringe Fallzahl auch den in der Pandemie zu vermeidenden Begutachtungen in den Haushalten der Bürger*innen geschuldet.

Unter pandemiefreien Bedingungen ist nach den Erfahrungen der ESTW im bisherigen Vorgehen mit einer Fallzahl von bis zu 100 Beratungen auszugehen. Die Zahl ausgetauschter Geräte ist damit jedoch nicht gleichzusetzen. Sie hängt vom Ergebnis der Beratung und Verbrauchsmessung ab.

Um einen höheren Durchsatz zu erzielen, nutzen die ESTW künftig die Personalressourcen der Langzeitarbeitslosen der GGFA. Eine Schulung durch die ESTW wird mit den Teilnehmenden durchgeführt werden.

 

Eventuell ist das Portfolio des Sozialkaufhauses (SKH) im Bereich zu beschaffender weißer Ware zu diversifizieren, um unterschiedlichen Anforderungen der Haushalte von ERlangenPassInhaber*innen gerecht zu werden. In Einzelfällen kann das SKH auch durch Internetrecherche bei der Findung des passenden Ersatzgerätes unterstützen. Das Gerät würde dann gezielt und einzelfallbezogen durch das SKH zur Abgabe an den Haushalt der ERlangenPassInhaber*innen beschafft.

Darstellung der Bewerbung des Projekts

Damit der so ermöglichte höhere Durchsatz auch eine entsprechende Nachfrage in der Bevölkerung findet, ist vermehrte, intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Das Projekt wird von den ESTW und der GGFA gemeinsam getragen und aktiv auf verschiedenen, medialen Wegen (u.a. Homepages beider Projektträger etc) beworben. Dabei wird die Kooperation mit Amt 50 – ErlangenPass ebenfalls dargestellt. Ergänzend werden zusammen mit der Energieberatung der ESTW Gruppeninformationen des SKH über die Möglichkeiten des EEG-Projekts für die Zielgruppe durchgeführt.

Jobcenter und andere aufsuchend beratende Einrichtungen bewerben das Konzept anlässlich von Außendiensten und Hausbesuchen.

 

Das Projekt ist über 2 Jahre zu beobachten und zu evaluieren. Gegebenenfalls ist die finanzielle Ausstattung den in dieser Zeit verausgabten Mittel anzupassen

 

3.         Prozesse und Strukturen

Grundsätzlich sind alle Transferleistungsbezieher*innen und weitere Personenkreise berechtigt, einen ErlangenPass zu beantragen.

Die finanzielle Förderung energieeffizienter Elektrogeräte durch die ESTW bildet seit 2019 ein Angebot an die ErlangenPassInhaber*innen. Sie knüpft, vor allem im Haushalt von SGB II-Leistungsbeziehenden, an die Voraussetzung einer umfassenden Energieberatung durch die ESTW vor Ort an. In dieser Form wird sie im ErlangenPass bereits seit 2019 angeboten. An dieser Voraussetzung soll grundsätzlich festgehalten werden. Die Anfrage nach Energieberatung bei den ESTW bleibt für alle ErlangenPassInhaber*innen der Einstieg in den Prozess. Auch für nicht SGB II- oder andere Transferleistungsbeziehende soll dies weiter gelten.

Die ESTW erbringen die Energieberatung entsprechend den Anforderungen des Individualfalls. Damit wird eine höhere Fallzahl von Beratungen ermöglicht. Die ESTW stützen sich dabei auch auf Mitarbeitende (Maßnahmeteilnehmende) der GGFA, die Energieverbrauchsmessungen im Auftrag der ESTW an Geräten in Haushalten durchführen. Dieses Personal erhält eine Einweisung zur Handhabung von Messgeräten der ESTW, mit denen der Nachweis der schlechten Energieeffizienz eines Elektrogeräts den ESTW gegenüber geführt werden kann. Auf Basis dieser Messung kann der Austausch des Gerätes vollzogen werden. Von den ESTW wird den Beratenen dafür ein Gutschein ausgestellt, der im SKH der GGFA einzulösen ist.

Die ESTW können auf diese Weise eine größere Menge an Gutscheinen zum Bezug eines energieeffizienten Ersatzgerätes im SKH an ErlangenPassInhaber*innen ausgeben. Für jedes bezogene Ersatzgerät ist von den Empfänger*innen ein Selbstkostenanteil von 10% des beim SKH anfallenden Beschaffungspreises zu leisten. Hierdurch soll der Philosophie des ErlangenPasses entsprochen und Missbrauch entgegengewirkt werden.

Der Erhalt von Gutscheinen und / oder Sachleistungen muss im Hinblick auf bezogene Transferleistungen nicht angerechnet werden.

 

Damit alle ErlangenPassInhaber*innen verstärkt von dem Angebot und den hierfür bereitgestellten Mitteln profitieren können, dürfen diese nicht dem Jobcenter/Amt 55 bzw. dem künftigen Eigenbetrieb als Budget zugeordnet werden. Andernfalls könnten nur noch Rechtskreiszugehörige des SGB II damit unterstützt werden. Die Mittel müssen daher bei einer Dienststelle (Amt 50) verbleiben, die durch einen Zuschuss an das SKH rechtskreisübergreifend für alle ErlangenPassInhaber*innen Unterstützung daraus entstehen lassen kann. Die städtischen Zuschussrichtlinien sind zu beachten.

Zur Bezifferung des erforderlichen Zuschusses erstellt die GGFA eine Kalkulation, die alle erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung des Projekts berücksichtigt. Der Zuschuss deckt die Differenz zwischen Anschaffungspreis im SKH und Abgabepreis (s.o. 10%iger Eigenanteil) an ERlangenPassInhaber*innen. Er finanziert die der GGFA (später - im Wege der Verrechnung - dem Eigenbetrieb „Erlanger Jobcenter“) im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens entstehenden, Kosten (Beschaffung, Entsorgung, Personal-/Verwaltungsaufwand, Overhead, Bewerbung des Konzepts). Auch die Beschäftigung einer mit der Durchführung der Aufgaben im Projekt EEG befassten Kraft im SKH ist daraus zu finanzieren.

Geförderte Langzeitarbeitslose, die an Maßnahmen des Jobcenters im Trägerbetrieb der GGFA (künftig des EB) teilnehmen, übernehmen unter Anleitung dieser Kraft die Aufgaben der Messung des Energieverbrauchs im Auftrag der ESTW sowie der Lieferung des Neugerätes bei gleichzeitiger, fachgerechter Entsorgung des Altgerätes.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*; Senkung des Energieverbrauchs der Erlanger Bevölkerung; somit synergetische Wirkung zu Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Alarmstufe Notfallplan Gas

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022