- Dem nachfolgend
beschriebenen Konzept zur Umsetzung der Ziele des o.g. Antrags wird
zugestimmt.
- Die im Budget
des Amtes 50 vorhandenen Mittel i.H.v. 200.000,- € werden im Jahr 2022 und
- mittels Haushaltsübertragungsvermerk - in Folgejahren für Zuschüsse zum
Projekt „Energieeffiziente Elektrogeräte (EEG)“ der GGFA AöR verwendet.
- Der Antrag ist
hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit der Umsetzung des Fraktionsantrags
der SPD werden von den ESTW, der GGFA und dem Sozialamt mehrere Ziele verfolgt.
Transferleistungsempfänger*innen sollen finanziell entlastet werden. Das gilt
hinsichtlich der Anschaffungskosten für neue Elektrogeräte ebenso, wie für die
Senkung des Stromverbrauchs der bedürftigen Haushalte.
Ebenso sollen letztlich alle ErlangenPassInhaber*innen, auch wenn sie
nicht zum Kreis der Transferleistungsempfänger*innen zählen, unterstützt
werden. Beispielhaft sind hier Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst und
andere Freiwilligendienste leistenden Personen zu nennen. Auch ihr Budget
erlaubt üblicherweise selten die Beschaffung neuer, energieeffizienter
Elektrogeräte.
Die Energieberatung der ESTW soll damit auch dieser Bevölkerungsgruppe
bekannt und zugänglich werden. Die ökologischen Vorteile, die daraus erwachsen,
sollen gesteigert werden.
Die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen SGB
II-Leistungsbeziehenden soll in die Umsetzung des Projekts einbezogen werden.
Die dabei von ihnen zu übernehmenden Aufgaben verbessern ihre
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt.
Für den Wortlaut des Fraktionsantrags wird
auf die Anlage Bezug genommen.
Mit der nachfolgend beschriebenen Bearbeitung des Antrags werden somit umweltpolitische,
soziale und arbeitsmarktpolitische Ziele in gleicher Weise unterstützt.
Insbesondere bietet das Vorhaben dem Jobcenter/der GGFA eine gute Möglichkeit,
die Beschäftigungsförderung Langzeitarbeitsloser durch die Erweiterung
bewährter Einsatzfelder zu verstärken. Das schon immer für alle
ErlangenPassInhaber*innen bestehende Angebot zur Nutzung der Energieberatung
der ESTW wird intensiver beworben und umgesetzt.
Die GGFA ist seit Langem mit der Ausstattung der Haushalte von Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund beauftragt und hat sich auf diesem Feld in Erlangen fest etabliert. Regelmäßig beschafft sie zu diesem Zweck energieeffiziente Haushaltsgeräte, sog. „Weiße Ware“, wie etwa Kühlschränke. Diese Geräte können grundsätzlich allen Empfänger*innen von Transferleistungen im Erlanger Stadtgebiet und allen ErlangenPassInhaber*innen auch zum Zweck der Ersatzbeschaffung für nicht-energieeffiziente Geräte angeboten werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
Der ErlangenPass bewirbt das Konzept als Kooperationspartner. Die
Zielgruppe des Fraktionsantrags, der „Transferleistungsbeziehenden“ ist durch
die ERlangenPassInhaber*innen umfasst und wird auf alle Inhaber*innen erweitert
(s.o.). Die Broschüre, „Gut Beraten, günstig leben. Wenn das Geld nicht reicht
...“, wird ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
In den Jahren 2019 bis 2021 wurden im Energieberatungsprozess der ESTW
lediglich 15 Kühlgeräte gegen energieeffizientere ersetzt, wenngleich eine
wesentlich höhere Zahl von Beratungen durchgeführt wurde. Sicher ist diese
geringe Fallzahl auch den in der Pandemie zu vermeidenden Begutachtungen in den
Haushalten der Bürger*innen geschuldet.
Unter pandemiefreien Bedingungen ist nach den Erfahrungen der ESTW im
bisherigen Vorgehen mit einer Fallzahl von bis zu 100 Beratungen auszugehen.
Die Zahl ausgetauschter Geräte ist damit jedoch nicht gleichzusetzen. Sie hängt
vom Ergebnis der Beratung und Verbrauchsmessung ab.
Um einen höheren Durchsatz zu erzielen, nutzen die ESTW künftig die
Personalressourcen der Langzeitarbeitslosen der GGFA. Eine Schulung durch die
ESTW wird mit den Teilnehmenden durchgeführt werden.
Eventuell ist das Portfolio des
Sozialkaufhauses (SKH) im Bereich zu beschaffender weißer Ware zu
diversifizieren, um unterschiedlichen Anforderungen der Haushalte von
ERlangenPassInhaber*innen gerecht zu werden. In Einzelfällen kann das SKH auch
durch Internetrecherche bei der Findung des passenden Ersatzgerätes
unterstützen. Das Gerät würde dann gezielt und einzelfallbezogen durch das SKH
zur Abgabe an den Haushalt der ERlangenPassInhaber*innen beschafft.
Darstellung
der Bewerbung des Projekts
Damit der so ermöglichte höhere Durchsatz auch eine entsprechende
Nachfrage in der Bevölkerung findet, ist vermehrte, intensive
Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Das Projekt wird von den ESTW und der GGFA
gemeinsam getragen und aktiv auf verschiedenen, medialen Wegen (u.a. Homepages
beider Projektträger etc) beworben. Dabei wird die Kooperation mit Amt 50 –
ErlangenPass ebenfalls dargestellt. Ergänzend werden zusammen mit der
Energieberatung der ESTW Gruppeninformationen des SKH über die Möglichkeiten
des EEG-Projekts für die Zielgruppe durchgeführt.
Jobcenter und andere aufsuchend beratende Einrichtungen bewerben das
Konzept anlässlich von Außendiensten und Hausbesuchen.
Das Projekt ist über 2 Jahre zu beobachten und zu evaluieren. Gegebenenfalls ist die finanzielle Ausstattung den in dieser Zeit verausgabten Mittel anzupassen
3. Prozesse und Strukturen
Grundsätzlich sind alle Transferleistungsbezieher*innen und weitere
Personenkreise berechtigt, einen ErlangenPass zu beantragen.
Die finanzielle Förderung energieeffizienter Elektrogeräte durch die
ESTW bildet seit 2019 ein Angebot an die ErlangenPassInhaber*innen. Sie knüpft,
vor allem im Haushalt von SGB
II-Leistungsbeziehenden, an die Voraussetzung einer umfassenden Energieberatung
durch die ESTW vor Ort an. In dieser Form wird sie im ErlangenPass bereits seit
2019 angeboten. An dieser Voraussetzung soll grundsätzlich festgehalten werden.
Die Anfrage nach Energieberatung bei den ESTW bleibt für alle
ErlangenPassInhaber*innen der Einstieg in den Prozess. Auch für nicht SGB II-
oder andere Transferleistungsbeziehende soll dies weiter gelten.
Die ESTW erbringen die Energieberatung entsprechend den Anforderungen
des Individualfalls. Damit wird eine höhere Fallzahl von Beratungen ermöglicht.
Die ESTW stützen sich dabei auch auf Mitarbeitende (Maßnahmeteilnehmende) der
GGFA, die Energieverbrauchsmessungen im Auftrag der ESTW an Geräten in
Haushalten durchführen. Dieses Personal erhält eine Einweisung zur Handhabung
von Messgeräten der ESTW, mit denen der Nachweis der schlechten
Energieeffizienz eines Elektrogeräts den ESTW gegenüber geführt werden kann.
Auf Basis dieser Messung kann der Austausch des Gerätes vollzogen werden. Von
den ESTW wird den Beratenen dafür ein Gutschein ausgestellt, der im SKH der
GGFA einzulösen ist.
Die ESTW können auf diese Weise eine größere Menge an Gutscheinen zum
Bezug eines energieeffizienten Ersatzgerätes im SKH an
ErlangenPassInhaber*innen ausgeben. Für jedes bezogene Ersatzgerät ist von den
Empfänger*innen ein Selbstkostenanteil von 10% des beim SKH anfallenden
Beschaffungspreises zu leisten. Hierdurch soll der Philosophie des
ErlangenPasses entsprochen und Missbrauch entgegengewirkt werden.
Der Erhalt von Gutscheinen und / oder Sachleistungen muss im Hinblick
auf bezogene Transferleistungen nicht angerechnet werden.
Damit alle ErlangenPassInhaber*innen verstärkt von dem Angebot und den
hierfür bereitgestellten Mitteln profitieren können, dürfen diese nicht dem
Jobcenter/Amt 55 bzw. dem künftigen Eigenbetrieb als Budget zugeordnet werden.
Andernfalls könnten nur noch Rechtskreiszugehörige des SGB II damit unterstützt
werden. Die Mittel müssen daher bei einer Dienststelle (Amt 50) verbleiben, die
durch einen Zuschuss an das SKH rechtskreisübergreifend für alle
ErlangenPassInhaber*innen Unterstützung daraus entstehen lassen kann. Die städtischen Zuschussrichtlinien sind zu
beachten.
Zur Bezifferung des erforderlichen Zuschusses erstellt die GGFA eine
Kalkulation, die alle erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung des Projekts
berücksichtigt. Der Zuschuss deckt die Differenz zwischen Anschaffungspreis im
SKH und Abgabepreis (s.o. 10%iger Eigenanteil) an ERlangenPassInhaber*innen. Er
finanziert die der GGFA (später - im Wege der Verrechnung - dem Eigenbetrieb
„Erlanger Jobcenter“) im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens entstehenden,
Kosten (Beschaffung, Entsorgung, Personal-/Verwaltungsaufwand, Overhead, Bewerbung
des Konzepts). Auch die Beschäftigung einer mit der Durchführung der Aufgaben
im Projekt EEG befassten Kraft im SKH ist daraus zu finanzieren.
Geförderte Langzeitarbeitslose, die an Maßnahmen des Jobcenters im Trägerbetrieb der GGFA (künftig des EB) teilnehmen, übernehmen unter Anleitung dieser Kraft die Aufgaben der Messung des Energieverbrauchs im Auftrag der ESTW sowie der Lieferung des Neugerätes bei gleichzeitiger, fachgerechter Entsorgung des Altgerätes.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*; Senkung des Energieverbrauchs der Erlanger Bevölkerung;
somit synergetische Wirkung zu Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Alarmstufe
Notfallplan Gas
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2022