Betreff
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Erlangen West II
Baugebiet 413 - "Klimaneutrales Wohnen in Büchenbach Breite Äcker"
hier: Definition Klimaneutralität
Vorlage
611/121/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Das Baugebiet 413 in Büchenbach soll ein klimaneutrales Quartier werden. Im Hinblick auf die Zielsetzung Klimaneutralität werden folgende Definitionen getroffen:

 

  1. Grundlage für die Bilanzierung der Treibhausgase ist die Bilanzierungssystematik kommunal (BISKO).
  2. Die Bilanzierung erfolgt nach dem Territorialprinzip (Geltungsbereich des Bebauungsplanes).
  3. Der Bau der Gebäude sowie deren Betrieb und die Mobilität werden in die Bilanzierung einbezogen.

 

Die Graue Energie der Baustoffe soll so gering wie möglich gehalten werden, indem ressourcenschonende, kreislauffähige Baumaterialen verwendet werden. Das Baugebiet wird klimaangepasst und nach dem Schwammstadtprinzip errichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung unter diesen Vorgaben weiter zu bearbeiten und auf dieser Grundlage eine externe Beratung und Bilanzierung zu beauftragen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für den letzten Bauabschnitt innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ bietet das Baugebiet 413 ein großes Potenzial für die Stadterweiterung. Besondere Berücksichtigung sollen die Belange des Klimawandels und Klimaschutzes finden, mit der Zielsetzung, ein klimaneutrales Wohngebiet zu entwickeln.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Mai 2019 hat Erlangen als erste Kommune in Bayern den Klimanotstand ausgerufen. Damit bekennt sich die Stadt zum 1,5°C Ziel und erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Mit Beschluss des Stadtrates vom November 2020 (31/040/2020) wurde der „Fahrplan Klima-Aufbruch“ beschlossen, nach dem die Klimaneutralität vor 2030 zu erreichen ist.

 

Die Stadtplanung kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Ziel des Wettbewerbes „Klimaneutrales Wohnen in Büchenbach Breite Äcker“ für das Baugebiet 413 war es daher, innovative städtebauliche und landschaftsplanerische Lösungen, die eine Klimaneutralität des Baugebiets gewährleisten, aufzuzeigen. Die Klimaneutralität soll sich in der Gebietsstruktur, den Gebäudetypologien, der Energieversorgung, im Verkehrskonzept und in der Freiflächengestaltung des Stadtquartiers „Breite Äcker“ wiederspiegeln.

 

Als Grundlage für den weiteren Planungsprozess soll definiert werden, was der Begriff Klimaneutralität für das Baugebiet 413 konkret bedeutet. Nach mehreren referatsübergreifenden Abstimmungsterminen empfiehlt die Verwaltung analog zum stadtweiten Vorgehen im Rahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch folgende Rahmenbedingungen:

 

Bilanzierung nach BISKO – Standard

Grundlage für die Bilanzierung des Treibhausgases (THG) ist die Bilanzierungssystematik kommunal (BISKO), das heißt, mit dem Verbrauch von Energie dürfen keine Treibhausgasemissionen mehr verbunden sein. Weiterhin muss die gesamte Energieversorgung im Quartier auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Kompensation ist hierbei nicht zugelassen (inkl. Ökostrom).

 

Klimaneutralität (bzw. eigentlich THG-Neutralität) wird also erreicht, wenn alle in BISKO erfassten Treibhausgase (bis auf wenige unvermeidbare Restemissionen durch Vorketten) auf nahezu null reduziert sind. BISKO beinhaltet keine Erfassung der Grauen Energie, weswegen diese separat betrachtet wird.

 

Territorialprinzip

Die Betrachtung und Bilanzierung beschränkt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Gesamtbetrachtung (nicht auf einzelne Gebäude) und wird nach dem Territorialprinzip bilanziert (vgl. Anlage 1). Demnach wird der Energiesaldo betrachtet, der innerhalb des Quartiers vorhanden ist.

 

Erfasste Energiebereiche

In die Bilanzierung werden der Bau und Betrieb (Strom, Wärme, Kälte) der Gebäude sowie die Mobilität im Quartier einbezogen. Es ist das Ziel, bereits beim Bau der Gebäude den THG-Ausstoß zu minimieren und z.B. den Einsatz von Beton vermeiden, auf geringen Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauch zu achten oder auf Regionalität zu setzen. Weiter wird das Ziel verfolgt, kreislauffähige Baustoffe zu verwenden und die Nutzung nachwachsender Baustoffe als CO2-Speicher zu intensivieren, wenn dies im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme und deren Zielsetzung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, möglich ist.

Die Erarbeitung entsprechender Vorschläge und Umsetzungsinstrumente, um die Graue Energie der Baustoffe so gering wie möglich zu halten, wird Teil des gutachterlichen Auftrags.

 

Die Energiequellen zur Versorgung des Quartiers können sich innerhalb des Gebietes oder in einer zu definierenden Region um das Quartier herum befinden. Energiequellen innerhalb des Quartiers sind zu priorisieren.

 

Zeitliche Auflösung der Energiebilanzierung

Der Energiebedarf eines Jahres wird durch die klimaneutrale Energieerzeugung des Jahres gedeckt (zeitweiliger Import wird mit Export zu anderen Zeiten gegengerechnet).

 

Um die negative THG-Bilanz der Bauphase auszugleichen, muss ein klimapositives Quartier entstehen (Plusenergiesiedlung), bei dem auch ein nachhaltiges Mobilitätsangebot eine wesentliche Rolle spielt (StUB, Carsharing etc.).

 

Betrachtungszeitraum

Der Energiebedarf wird für den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und Anlagen des Quartiers betrachtet.

 

Die Dauer des maßgeblichen Betrachtungszeitraums der CO2-Amortisation soll gemeinsam mit dem Gutachterbüro festgelegt werden.

 

Klimaresilienz

Neben dem Ziel der Klimaneutralität spielt auch die Anpassung an den bereits bestehenden Klimawandel mit immer häufiger auftretenden Extremwettereignissen eine wesentliche Rolle. Bei der Planung ist darauf zu achten, die Voraussetzungen für ein klimaresilientes Quartier zu schaffen (Schwammstadt-Prinzip, Dach- und Fassadenbegrünung, Verschattung öffentlicher Räume, klimaangepasste und artenreiche Grünplanung, etc.) (vgl. Anlage 2)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die fachliche Beratung und Begleitung der Bilanzierung sollen durch ein externes Büro bzw. Institut erfolgen.

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: ca.128.500

bei IPNr.: 511.600A

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600A

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 

Im Einigungsgespräch vom 11.07.2022 wurde vereinbart, dass die im Jahr 2023 benötigten Mittel durch die entsprechende Bildung von Haushaltsresten gedeckt werden.


Anlagen:            

Anlage 1: Prinzipskizze Territorialprinzip

Anlage 2: Bestandteile „Klimaneutrales Wohnen in Büchenbach“