Baugebiet 413 - "Klimaneutrales Wohnen in Büchenbach Breite Äcker"
hier: Definition Klimaneutralität
Das Baugebiet 413 in Büchenbach soll ein klimaneutrales Quartier werden. Im Hinblick auf die Zielsetzung Klimaneutralität werden folgende Definitionen getroffen:
- Grundlage für die Bilanzierung der Treibhausgase ist die Bilanzierungssystematik kommunal (BISKO).
- Die Bilanzierung erfolgt nach dem Territorialprinzip (Geltungsbereich des Bebauungsplanes).
- Der Bau der Gebäude sowie deren Betrieb und die Mobilität werden in die Bilanzierung einbezogen.
Die Graue Energie der Baustoffe soll so gering wie möglich gehalten werden, indem ressourcenschonende, kreislauffähige Baumaterialen verwendet werden. Das Baugebiet wird klimaangepasst und nach dem Schwammstadtprinzip errichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung unter diesen Vorgaben weiter zu bearbeiten und auf dieser Grundlage eine externe Beratung und Bilanzierung zu beauftragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Für den letzten Bauabschnitt innerhalb der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ bietet das Baugebiet
413 ein großes Potenzial für die Stadterweiterung. Besondere Berücksichtigung
sollen die Belange des Klimawandels und Klimaschutzes finden, mit der
Zielsetzung, ein klimaneutrales Wohngebiet zu entwickeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Mai 2019 hat Erlangen als erste Kommune in
Bayern den Klimanotstand ausgerufen. Damit bekennt sich die Stadt zum 1,5°C
Ziel und erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden
Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Mit Beschluss des Stadtrates vom
November 2020 (31/040/2020) wurde der „Fahrplan Klima-Aufbruch“ beschlossen,
nach dem die Klimaneutralität vor 2030 zu erreichen ist.
Die Stadtplanung kann hierbei einen wesentlichen
Beitrag leisten. Ziel des Wettbewerbes „Klimaneutrales Wohnen in Büchenbach
Breite Äcker“ für das Baugebiet 413 war es daher, innovative städtebauliche und
landschaftsplanerische Lösungen, die eine Klimaneutralität des Baugebiets
gewährleisten, aufzuzeigen. Die Klimaneutralität soll sich in der
Gebietsstruktur, den Gebäudetypologien, der Energieversorgung, im
Verkehrskonzept und in der Freiflächengestaltung des Stadtquartiers „Breite
Äcker“ wiederspiegeln.
Als Grundlage für den weiteren Planungsprozess soll
definiert werden, was der Begriff Klimaneutralität für das Baugebiet 413
konkret bedeutet. Nach mehreren referatsübergreifenden Abstimmungsterminen
empfiehlt die Verwaltung analog zum stadtweiten Vorgehen im Rahmen des
Fahrplans Klima-Aufbruch folgende Rahmenbedingungen:
Bilanzierung nach BISKO – Standard
Grundlage für die Bilanzierung des Treibhausgases
(THG) ist die Bilanzierungssystematik kommunal (BISKO), das heißt, mit dem
Verbrauch von Energie dürfen keine Treibhausgasemissionen mehr verbunden sein.
Weiterhin muss die gesamte Energieversorgung im Quartier auf erneuerbare Energien umgestellt
werden. Kompensation ist hierbei
nicht zugelassen (inkl. Ökostrom).
Klimaneutralität (bzw. eigentlich THG-Neutralität)
wird also erreicht, wenn alle in BISKO erfassten Treibhausgase (bis auf wenige
unvermeidbare Restemissionen durch Vorketten) auf nahezu null reduziert sind.
BISKO beinhaltet keine Erfassung der Grauen Energie, weswegen diese separat
betrachtet wird.
Territorialprinzip
Die Betrachtung und Bilanzierung beschränkt sich
auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Gesamtbetrachtung (nicht auf
einzelne Gebäude) und wird nach dem Territorialprinzip bilanziert (vgl. Anlage
1). Demnach wird der Energiesaldo betrachtet, der innerhalb des Quartiers
vorhanden ist.
Erfasste Energiebereiche
In die Bilanzierung werden der Bau und Betrieb
(Strom, Wärme, Kälte) der Gebäude sowie die Mobilität im Quartier einbezogen.
Es ist das Ziel, bereits beim Bau der Gebäude den THG-Ausstoß zu minimieren und
z.B. den Einsatz von Beton vermeiden, auf geringen Energie-, Wasser- und
Ressourcenverbrauch zu achten oder auf Regionalität zu setzen. Weiter wird das
Ziel verfolgt, kreislauffähige Baustoffe zu verwenden und die Nutzung
nachwachsender Baustoffe als CO2-Speicher zu intensivieren, wenn
dies im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme und deren Zielsetzung, bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen, möglich ist.
Die Erarbeitung entsprechender Vorschläge und
Umsetzungsinstrumente, um die Graue Energie der Baustoffe so gering wie möglich
zu halten, wird Teil des gutachterlichen Auftrags.
Die Energiequellen zur Versorgung des Quartiers
können sich innerhalb des Gebietes oder in einer zu definierenden Region um das
Quartier herum befinden. Energiequellen innerhalb des Quartiers sind zu
priorisieren.
Zeitliche Auflösung der Energiebilanzierung
Der
Energiebedarf eines Jahres wird durch die klimaneutrale Energieerzeugung des
Jahres gedeckt (zeitweiliger Import wird mit Export zu anderen Zeiten
gegengerechnet).
Um die negative THG-Bilanz der Bauphase
auszugleichen, muss ein klimapositives Quartier entstehen
(Plusenergiesiedlung), bei dem auch ein nachhaltiges Mobilitätsangebot eine
wesentliche Rolle spielt (StUB, Carsharing etc.).
Betrachtungszeitraum
Der Energiebedarf wird für den gesamten Lebenszyklus der
Gebäude und Anlagen des Quartiers betrachtet.
Die Dauer des maßgeblichen Betrachtungszeitraums der CO2-Amortisation soll gemeinsam mit dem Gutachterbüro festgelegt werden.
Klimaresilienz
Neben dem Ziel der Klimaneutralität spielt auch die
Anpassung an den bereits bestehenden Klimawandel mit immer häufiger
auftretenden Extremwettereignissen eine wesentliche Rolle. Bei der Planung ist
darauf zu achten, die Voraussetzungen für ein klimaresilientes Quartier zu
schaffen (Schwammstadt-Prinzip, Dach- und Fassadenbegrünung, Verschattung
öffentlicher Räume, klimaangepasste und artenreiche Grünplanung, etc.) (vgl.
Anlage 2)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die fachliche Beratung und Begleitung der Bilanzierung sollen durch ein externes Büro bzw. Institut erfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: ca.128.500 |
€ |
bei IPNr.: 511.600A |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600A
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Im Einigungsgespräch vom 11.07.2022 wurde vereinbart, dass die im Jahr 2023 benötigten Mittel durch die entsprechende Bildung von Haushaltsresten gedeckt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Prinzipskizze Territorialprinzip
Anlage 2: Bestandteile „Klimaneutrales Wohnen in Büchenbach“