Betreff
Energieeinsparmaßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas des Bundeswirtschaftsministeriums;
hier: Abschaltung der städtischen Illumination von historischen Gebäuden (Amt 66) und Einsparungen in städtischen Gebäuden (GME)
Vorlage
66/135/2022
Aktenzeichen
Ref. VI / 66 und 24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bundeswirtschaftsministerium hat vor kurzem die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. In dieser Folge hat die Verwaltung Sofortmaßnahmen geprüft, die ohne weitergehende Einschränkungen schnell und einfach umzusetzen sind.

 

Das Referat für Planen und Bauen schlägt im Bereich des Tiefbauamtes das Abschalten verschiedener kulturhistorischer Gebäude im Altstadtbereich mit insgesamt 15 Leuchtstellen in den Nachtstunden vor. Als Ergebnis der Prüfung wird die Verwaltung die Illumination der o.g. Gebäude bis auf weiteres abschalten.

 

Dies sind im einzelnen folgende

 

Martin-Luther-Platz                            -     Altstädter Dreifaltigkeitskirche

-       Stadtmuseum

 

Schloßplatz:                                       -     Markgräfliches Schloß

-       Palais Stutterheim

-       Paulibrunnen

 

Bohlenplatz:                                       -    Haus der Kirche Bohlenplatz

 

Weitere Anstrahlungen, wie z.B. die Neustädter Kirche oder die Reformierte Kirche am Hugenottenplatz werden nicht von der Stadt Erlangen betrieben.

 

Auch wenn auf Grund der geringen Leuchtenanzahl die Einspareffekte relativ gering sind, handelt es sich um Leistungen die zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung nicht erforderlich sind, da diese Illumination immer zusätzlich zur klassischen Beleuchtung der Verkehrswege betrieben werden. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass mit dieser Maßnahme eine gewisse Signalwirkung in Hinblick auf die dringend notwendige Energieeinsparung verbunden ist. Aus früheren Abschaltungen wie z.B. Earth Hour sind der Verwaltung keine negativen Rückmeldungen bekannt.

 

Weitergehende Reduzierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung werden von der Verwaltung geprüft und nach Abschluss der Prüfung werden entsprechende Entscheidungsvorlagen für den Herbst vorbereitet.

 

Aus dem Bereich des Amtes für Gebäudemanagement wird die Verwaltung weitere Vorschläge umsetzen und prüfen. Prüfergebnisse und weitergehende Reduzierungsmaßnahmen werden von der Verwaltung geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden entsprechende Entscheidungsvorlagen für den Herbst vorbereitet.

 

 


Anlagen:        Übersichtslageplan Tiefbauamt / Beleuchtung historischer Gebäude