1. Das Stadtjugendamt Erlangen beteiligt sich in Kooperation mit der GGFA an dem ESF Projekt „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit - JUST BEst.“
2. Für die Projektlaufzeit 01.10.2022 bis 31.12.2027 werden 130.000 € jährlich aus dem Budget des Stadtjugendamtes zur Verfügung gestellt (anteilige Mittel für 2022 sind vorhanden).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Stadt Erlangen nahm seit 2015 (Beginn der Projektphase) am Programm „Jugend Stärken im Quartier“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) teil, über deren Ergebnisse in der Vergangenheit bereits mehrfach im Jugendhilfeausschuss berichtet wurde. Antragsteller war das Stadtjugendamt; die Projektdurchführung lag in der Trägerschaft der GGFA. Das Projekt endete plangemäß zum 30.06.2022.
Seitens des ESF wurde bekannt gegeben, dass es ein inhaltlich ähnlich gelagertes Anschlussprojekt mit dem Titel „Jugend Stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ geben wird (JUST BEst). Der frühestmögliche Start des Projektes JUST BEst ist der 01.08.2022.
Zu diesem Projekt wurde im Februar 2022 das entsprechende Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Das Interessensbekundungsverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen und das Jugendamt wird zur Abgabe eines Antrages aufgefordert. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Vorgängerprojekt und dem nach wie vor bestehenden Bedarf wird seitens des Stadtjugendamtes eine Teilnahme am oben genannten Projekt unter Beibehaltung der Kooperation mit der GGFA angestrebt.
Zur Kofinanzierung des Projektes JUST BEst wurden für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 108.000 € im Haushalt des Jugendamtes eingestellt. Die Kalkulation dieses Bedarfes wurde im September 2021 auf der Basis der Finanzierung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen erstellt.
Mit dem Bekanntwerden der konkreten Förderbedingungen im zweiten Quartal 2022 zeigt sich auf deren Basis, dass zusätzliche Mittel in Höhe über 22.000 € erforderlich sind, womit die jährliche Summe der Kofinanzierung voraussichtlich 130.000 € beträgt.
Das Projekt ist geeignet und notwendig, junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen weiterhin in ihre Selbständigkeit zu begleiten. Die Begleitung beinhaltet umfassende Beratung in den Lebensphasen Jugend und frühe Adoleszenz und ggf. Vermittlung in geeignete Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Jugendamt plant den Projektbeginn zum 01.10.2022. Die Projektlaufzeit endet am 31.12. 2027. Die Ergebnisse des Antragsverfahrens werden im Jugendhilfeausschuss kommuniziert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Finanzierung des Projektes JUST BEst mit voraussichtlich 130.000 € jährlich ab 2023 bis 2027. Für das Jahr 2022 sind Haushaltsmittel vorhanden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden bzw. wurden für 2023 teilweise beantragt
im Budget auf Kst/KTr/Sk 516090 / 36311010 / 531801
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersicht Ausgaben und Finanzierung JUST BEst