Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 084/2022 des Ortsbeirates Frauenaurach ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Antrag
Nr. 1, Intensivierung der Parkraumüberwachung im Ortsteil Frauenaurach, und Nr.
3, Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
Derzeit ist ausschließlich die Polizei im Ortsteil Frauenaurach zuständig,
weshalb eine Intensivierung der Parkraumüberwachung derzeit nicht möglich ist.
Die Parkraumüberwachung wird Ende des Jahres 2023 bzw. Beginn 2024 auf die
Gesamtstadt ausgedehnt, womit eine sukzessive Überprüfung der Parksituation in
den jeweiligen Stadtteilen einhergeht. Hierbei werden zahlreiche Stellen, an
denen jetzt noch rechtswidrig geparkt wird, danach nicht mehr zur Verfügung
stehen. Ebenso kann die Regelung des ruhenden Verkehrs zu einem Verlust von
Parkplätzen führen. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung wird, sobald
umgesetzt, im ruhenden Verkehr durch den Zweckverband Kommunale
Verkehrsüberwachung übernommen, für den fließenden Verkehr bleibt die
Zuständigkeit bei der Polizei.
Antrag Nr. 2, Wiederherstellung der Grünanlagen
Der Straßenbereich, der an diese Grünflächen anschließt, ist sehr schmal (ca.
3m) und als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. In manchen Teilen (z. B.
Bereich HsNr. 23a) ist aufgrund der Wendekreise bzw. Schleppkurven der
Müllfahrzeuge die Überfahrt des Grünbereiches notwendig, weshalb hier eine
Wiederherstellung der Grünfläche nicht möglich ist. Dieser Bereich wurde vor
einigen Jahren für den genannten Grund geschottert, um die Überfahrt der Müllfahrzeuge
zu ermöglichen. Ggf. wäre hier eine Verbreiterung des befestigten Weges
notwendig. Andere betroffene Flächen konnten nicht festgestellt werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 084/2022 des Ortsbeirates Frauenaurach