Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 203/2021 des Stadtteilbeirates Anger/ Bruck ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aus rechtlicher Sicht ist ein vollständiges Haltverbot mit Ausnahme für Rettungskräfte nicht korrekt und nicht zielführend. Rettungskräfte besitzen im Einsatz Sonderrechte nach § 35 StVO, was im Einsatzfalle bedeutet, dass das Haltverbot für diese nicht gilt. Andernfalls sind diese „normale“ Verkehrsteilnehmende, die die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen auch haben. Eine Privilegierung wie beantragt ist deshalb nicht möglich und nicht sinnvoll.
Um der Situation Rechnung zu tragen, wurde dort mittlerweile von der Verwaltung ein Kurzparkbereich (2 Std.) eingerichtet, um Sozialen Diensten und anderen kurzzeitig das Parken zu ermöglichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 203/2021 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck/