Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 082/2021 der Klimaliste Erlangen ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Antrag Nr.
82/2021 wurde beantragt, dass die Bundesstraße 4 mit einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h innerhalb geschlossener
Ortschaften und 70 km/h außerhalb geschlossener
Ortschaften versehen werden soll.
Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine staatliche Aufgabe und
ist den Kommunen zum Vollzug im übertragenen Wirkungskreis überlassen worden.
Regelmäßig sind Verkehrsrechtliche Anordnungen somit dem Geschäft der laufenden
Verwaltung zuzuordnen.
Eine Zuständigkeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse besteht somit nicht, weswegen hier regelmäßig Beschlüsse über Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten unzulässig sind.
Wir werden aber die Anregung der Klimaliste Erlangen aufnehmen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung prüfen, sobald hierfür Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.
Allgemeine fachliche Anmerkungen:
Geschwindigkeitsbeschränkungen können aufgrund der Ordnung und Sicherheit
des Verkehrs oder aufgrund von Lärmschutz erlassen werden.
Abgesehen von verschiedenen Ausnahmetatbeständen (z. B. vor Kindergärten, Zone
30, usw...) dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen grundsätzlich nur bei einem
signifikanten geschwindigkeitsbedingten Unfallgeschehen bzw. einer
signifikanten geschwindigkeitsbedingten Gefahrenlage angeordnet werden (§ 45
Abs. 9 StVO, VwV-StVO zu Z 274).
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind zusätzlich unter folgenden
Voraussetzungen Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich:
- Stellen, an denen Fahrzeugführer insbesondere in Kurven, auf Gefällstrecken und an Stellen mit besonders unebener Fahrbahn ihre Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen anpassen
- Zur Verminderung von Geschwindigkeitsunterschieden an Steigungen oder Gefällstrecken
- Eine besondere Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern im Längsverkehr
Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund des Lärmschutzes sind nach der
Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr anzuordnen. Die Grenzwerte beschreiben auf
Straßen des überörtlichen Verkehres regelmäßig die untere Tatbestandsgrenze, da
Anliegern dieser Straßen üblicherweise mehr Verkehrslärm zugemutet werden kann
(anders bei reinen Wohnstraßen).
Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in
Betracht, wenn
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 db/A tagsüber und 60 db(A) nachts
- in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 db/A tagsüber und 62 db(A) nachts
- in Gewerbegebieten 75 db/A tagsüber und 65 db(A) nachts
überschritten werden. Dies sind jedoch Richtwerte, keine Grenzwerte.
Dazu ist die
Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße zu gewichten, die in der Regel bei
Straßen des überörtlichen Verkehrs einer Geschwindigkeitsbeschränkung
entgegensteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 082/2021 der Klimaliste Erlangen