Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag 059/2022 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund der aktuellen schlechten
Situation des Taxigewerbes, insbesondere aufgrund Preissteigerungen im Bereich
Treibstoff, fand im März ein Gesprächstermin zwischen der Verwaltung und dem
Vorstand der Taxigenossenschaft statt. Herr Weber hat hierzu am 26.07.2022 in
der Sitzung des UVPA mündlich berichtet.
Besprochen wurden insbesondere die aktuellen Problemlagen, mit denen das
Taxigewerbe derzeit zu kämpfen hat, und die Fortentwicklung des Taxigewerbes
hinsichtlich der E-Mobilität.
E-Mobilität:
Damit sich für die Taxibetriebe E-Fahrzeuge rentabel betreiben lassen, sind
einerseits ausreichend Lademöglichkeiten notwendig und andererseits müssen die
Fahrzeuge zu wirtschaftlichen Preisen angeschafft werden können.
Um die Anschaffung der E-Fahrzeuge wirtschaftlicher zu gestalten, wäre eine
Einmalförderung von 15.000 € je Fahrzeug (Anmerkung: 92 Taxen derzeit
konzessioniert, Gesamtsumme 1,38 Mio. Euro; 15 Mietwagenkonzessionen) denkbar.
Dies wurde seitens der Taxigenossenschaft auch für wirtschaftlich erachtet.
Zudem müssten an ausgewählten Taxenstandplätzen Schnellladesäulen installiert
werden (z. B. Besiktasplatz, Artilleriestraße, U am Kosbacher Damm). Hierzu
wäre ein Ladekonzept zu entwickeln und mit der ESTW zu vereinbaren. Grund
hierfür ist, dass die Batteriekapazitäten für einen
mehrstündigen Taxenbetrieb noch nicht ausreichen.
Weitere Subventionen wie bspw. eine Deckelung des Strompreises sind nicht
möglich.
Als Anlage hierzu ist eine Übersicht über die Fördermaßnahmen anderer Kommunen
beigelegt.
Finanzielle Situation:
Problematisch ist für die Taxiunternehmer in Erlangen ein genereller
Umsatzrückgang sowie eine enorme inflationsbedingte Steigerung der Kosten,
insbesondere für Treibstoff.
Alleine durch die Pandemie sind ca. 50% der Umsätze weggefallen. Hier hat die
Verwaltung bereits reagiert und entsprechende Tariferhöhungen in die
Taxitarifordnung eingearbeitet. Die zweite Erhöhung im Jahr 2022 wurde
ebenfalls bereits durch den Stadtrat beschlossen.
Für Umsatzverluste sorgen ebenfalls Taxen aus dem Landkreis, die in der Stadt
Erlangen den ansässigen Taxiunternehmer die Kunden wegnehmen. Dies gilt
entsprechend auch für Mietwagenunternehmer.
Die notwendigen Kontrollen können aus personellen Gründen derzeit nicht
geleistet werden.
Der nach § 51a PBefG mögliche Mindestpreis für Mietwagen und gebündelten
Bedarfsverkehr wird seitens der Verwaltung geprüft. Ggf. wird die Verwaltung
hier tätig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 059/2022 der CSU-Fraktion
Taxi Förderprogramme von E-Fahrzeugen