Betreff
Antrag Nr. 101/2022 Grüne Liste;
Personalsituation städtische Schulen
Vorlage
112/068/2022
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Antrag Nr. 101/2022 der Fraktion Grüne Liste ist damit bearbeitet.

 


1.    Personalsituation:

 

Zum aktuellen Schuljahresende zeichnet sich ab, dass alle freien Planstellen an den drei          städtischen Schulen nachbesetzt werden konnten.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine sehr große Nachfrage an Lehrkräften, nicht nur in den Mangelfächern besteht, die sich auch in den kommenden Jahren durch verschiedene Faktoren, z.B. an Gymnasien durch Aufwachsen des G9, noch verstärken wird.

Die Stadt Erlangen rekrutiert überwiegend Lehrkräfte vom Freistaat Bayern. Hier liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Dieses betrachtet die      städtischen Schulen als „Konkurrenz“ und alleine das Ministerium legt die Fristen für mögliche Freistellungen von staatlichen Lehrkräften fest. Diese „Stichtagsregelung“ erschwert die        Nachbesetzung von kurzfristig zu besetzenden Planstellen (Mutterschutz, Versetzungen zu      anderen Dienstherren) erheblich und ist nur durch Versetzungen, i.d.R. durch kommunale       Lehrkräfte der Nachbarstädte, kompensierbar. Die Personalplanung durch das Ministerium bildet den Bedarf an Lehrkräften nicht ab, zudem hat die Stadt Erlangen nicht die Möglichkeit eigene     Referendar*innen an den Schulen auszubilden und damit frühzeitig an sich zu binden.

 

Ein zusätzlich erhöhter personeller Bedarf ist durch pandemie- und kriegsbedingte Förderprogramme, z.B. „gemeinsam.Brücken bauen“, „Willkommensklassen“ etc. entstanden.

 

Diese zusätzlichen Belastungen an den Schulen führen auch zu erhöhten kurzfristigen               Vertretungsbedarfen (z.B. Betretungsverbote von schwangeren Lehrkräften) und krankheitsbedingten Ausfällen, die wiederrum nur von kurzfristig verfügbaren Aushilfslehrkräften – mit erhöhtem Betreuungsaufwand für das vorhandene Personal -  kompensiert werden können, insbesondere der Oberstufenunterricht kann nur von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung für Gymnasien (erstes und zweites Staatsexamen) erteilt werden.

 

 

 

 

2.    Maßnahmen:

 

Seitens des Personal- und Organisationsamtes wurden bzw. werden in Abstimmung mit den Schulleitungen bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet:

·         Gewährung von Budgetzuschlägen (Fraktionsantrag Nr. 238/2021, siehe Beschluss         Bildungsausschuss vom 17.02.2022)

·         Schaffung einer mobilen Reserve an den drei städtischen Schulen, um kurzfristige Vertretungsfälle kompensieren zu können (Stellenplanantrag aller drei Schulen im Umfang von 1,0 Volumen für 2023 bei Ref. IV)

·         Ausweitung der Führung in Teilzeit (siehe Personalvorlage für HFPA und Stadtrat „ständige Stellvertretung der Schulleitung 40 M“ vom Mai 2022)

·         Überarbeitung der Beförderungsrichtlinien

·         Einbindung der Schulen ins neue Personalmarketing (Foto- und Videokampagnen speziell für Lehrkräfte)

·         Zur Kompensation von kurzfristigen Personalbedarfen Einstellung von Studierenden und Beschäftigung von Aushilfslehrkräften

 


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 101/2022 der Grünen Liste