Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in
der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 04.07.2022, Anlage 1) wird
beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.
Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth sowie Erlangen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die in der Verordnung festgelegten Preise sollen erhöht
werden (vgl. hierzu die Änderungsverordnung und insbesondere auch die Synopse,
Anlage 2).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben vom 08.04.2022 beantragt die Taxi Erlangen e.
G. eine Änderung des örtlichen Taxitarifs.
Die vorgeschlagene Preiserhöhung um 19,78 % gegenüber dem seit 26.05.2022 geltenden Taxitarif liegt über der ermittelten Kostensteigerung (15,54 %) eines Taxiunternehmens. Da der Taxitarif zuletzt im Mai 2022 (um 6,77 % gegenüber den zuvor geltenden Taxitarif) geändert wurde, sind als Beobachtungszeitraum für die Preissteigerungen die Monate Januar 2022 – Mai 2022 zugrunde gelegt (für die Änderung des Taxitarifs im Mai 2022 wurden die Monate November 2020 – Januar 2022 zugrunde gelegt). Mit dem neuen Durchschnittspreis von 21,40 Euro, bezogen auf eine klassisches IHK-Standardfahrt (Grundpreis ohne Schalteinheit, 5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), würde die Stadt Erlangen im mittelfränkischen Tarifvergleich im oberen Bereich liegen.
Im Hinblick auf die eingetretene Kostensteigerung und die wirtschaftliche Entwicklung während der Corona-Pandemie, die gestiegenen Lohn- und Treibstoffkosten sowie die im noch laufenden Jahr absehbaren weiteren Kostensteigerungen, wie insbesondere die Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022, erachtet die Verwaltung, trotz des erst im Mai 2022 geänderten Taxitarifs, die beantragte Erhöhung noch als angemessen.
Alle beteiligten Stellen stimmten der Preisänderung grundsätzlich zu. Es wurde angemerkt, dass zum Zeitpunkt der Anhörung noch nicht abschließend beurteilt werden konnte, wie sich die Taxitarife in den Nachbarstädten dieses Jahr entwickeln werden. Der Stadt Nürnberg liegt ein Änderungsantrag der dortigen Taxigenossenschaft noch nicht vor. Bei der Stadt Fürth wurde bereits mit Beschluss des Stadtrates Fürth vom 30.06.2022 eine Anpassung des örtlichen Taxitarifs beschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich am 01.08.2022 in Kraft treten. Durch die hier vorgeschlagene Änderung der Taxitarifordnung der Stadt Erlangen würde sodann eine weitgehende Angleichung zu der geänderten Verordnung des Stadt Fürth bestehen. In Bezug auf eine klassische IHK-Standardfahrt würden demnach die Stadt Erlangen und die Stadt Fürth wieder im Einklang liegen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Entwurf der Änderungsverordnung
2 Synopse