1. Die Öffnungszeiten bzw.
Erreichbarkeitszeiten der städtischen Dienststellen werden jeweils laut den in
der Anlage dargestellten Modellen angepasst.
2. Die Dienststellen können die
Kernzeit für Montage entsprechend ihren neuen Öffnungszeiten bzw. Erreichbarkeitszeiten
individuell bis zum Kernzeitende für dienstags bis donnerstags
laut Ziff. 2.1 der Dienstvereinbarung gleitende Arbeitszeit verkürzen.
3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.09.2022 in Kraft.
Durch die Corona-Pandemie haben
sich die Kommunikationswege zwischen Bürger*innen und der Stadtverwaltung sowie
die Gestaltung der internen Kontakte zwischen den Dienststellen erheblich und
nachhaltig verändert.
Insbesondere die verstärkte Steuerung des Publikumsverkehrs durch verbindliche Terminvereinbarungen hat laut Rückmeldung der Dienststellen zur Verkürzung bzw. dem Wegfall von Wartezeiten und durch die Möglichkeit einer gezielten Terminvorbereitung für die Sachbearbeiter*innen zu deutlich effizienteren Gesprächen und Bearbeitungen geführt.
Auch nach der Pandemie sollen im Sinne von Arbeitgeberattraktivität, Klimaschutz und Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben die Möglichkeiten von Telearbeit und Home-Office weiterhin möglichst vielen Beschäftigten eingeräumt werden. Hierfür sind Veränderungen der Arbeitsorganisation hin zu gezielten Gesprächsterminen und die Nutzung virtueller Kommunikationswege unerlässlich.
Insbesondere im Hinblick auf die sehr unterschiedlichen dienstlichen Erfordernisse bei der Einbringung der Arbeitszeit in den Dienststellen sowie im Zuge der Weiterentwicklung der Arbeitszeiteinbringung hin zu einem zeitgemäßen und flexiblen Modell, das den dienstlichen Erfordernissen und den jeweiligen Bedarfen der Beschäftigten gleichermaßen Rechnung trägt, sind für die Dienststellen individuelle Regelungen der Öffnungszeiten und der Arbeitszeiteinbringung erforderlich.
Die große Mehrheit der Dienststellen hält eine allgemeine Öffnungszeit montags bis 18:00 Uhr nicht mehr für sinnvoll und erforderlich. Vielmehr kann bei individueller Terminvereinbarung mit Bürger*innen oder Ansprechpartner*innen anderer Dienststellen auf die Terminverfügbarkeiten deutlich besser eingegangen werden und auch bei Bedarf an anderen Wochentagen eine passende Gesprächszeit gefunden werden. Zudem tragen die Anpassung der Öffnungszeiten und die eigene Steuerungsmöglichkeit durch Terminvereinbarungen sowie ggf. der Verzicht auf die zwingende Anwesenheit montags bis 18:00 Uhr für die Mehrheit der Beschäftigten maßgeblich zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität bei.
Mit zunehmender Digitalisierung und weiterer Reduzierung der Notwendigkeit und Inanspruchnahme von Präsenzterminen für Bürger*innen durch vorrangige Nutzung telefonischer und elektronischer Kommunikation werden in den nächsten Jahren Zug um Zug in Abstimmung mit den Dienststellen weitere Änderungen erfolgen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Übersicht bisherige und geplante neue Öffnungs-/Erreichbarkeitszeiten.