Die Verwaltung erarbeitete im Rahmen der Integrierten
Sportentwicklungsplanung in Kooperation mit der AG Sportanlagen und -management
eine Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen. Der vorgelegten
Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen Nutzungszeiten in
städtischen Sportanlagen (siehe Anlage) wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen schafft die notwendige Transparenz in der Vergabe von Nutzungszeiten in städtischen Sporthallen und anderen Sportanlagen, die dem Amt für Sport und Gesundheitsförderung (Amt 52) zugeordnet sind.
Die Erarbeitung der Richtlinie wurde im Rahmen der Integrierten Sportentwicklungsplanung über die Arbeitsgruppe Sportanlagen und -management begleitet. Eine Befragung aller Sportvereine konnte im Jahr 2021 eine weitere Grundlage der Abstimmung bilden. Die erfassten Daten wurden diskutiert und mündeten in der vorgelegten Richtlinie.
Somit ist nun eine weitere Grundlage geschaffen, um Transparenz und weitere Verbesserungen im Sportanlagenmanagement in der Stadt Erlangen zu ermöglichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem optimierten Sportanlagenmanagement, wie es die Integrierte Sportentwicklungsplanung in Erlangen vorsieht.
Somit kann die Richtlinie sowohl eine Grundlage bilden als auch einen Beitrag zur Verbesserung der Sportanlagensituation in Erlangen leisten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Rahmen der Richtlinie sind sowohl die verschiedenen Nutzergruppen, Nutzungszeiten und die Überlassungskriterien zur Nutzung einer städtischen Sportanlage festgelegt.
Ebenso ist eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Auslastung der Sportanlagen in der Richtlinie verankert.
Darüber hinaus können Entgelte zur Nutzung städtischer Sportanlagen je nach Sportanlage und entsprechenden Nutzergruppe entnommen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Richtlinie zur Überlassung von städtischen Sportanlagen in der Stadt Erlangen