Betreff
Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen in Erlangen
Vorlage
52/085/2022
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung erarbeitete im Rahmen der Integrierten Sportentwicklungsplanung in Kooperation mit der AG Sportanlagen und -management eine Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen. Der vorgelegten Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen Nutzungszeiten in städtischen Sportanlagen (siehe Anlage) wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen schafft die notwendige Transparenz in der Vergabe von Nutzungszeiten in städtischen Sporthallen und anderen Sportanlagen, die dem Amt für Sport und Gesundheitsförderung (Amt 52) zugeordnet sind.

Die Erarbeitung der Richtlinie wurde im Rahmen der Integrierten Sportentwicklungsplanung über die Arbeitsgruppe Sportanlagen und -management begleitet. Eine Befragung aller Sportvereine konnte im Jahr 2021 eine weitere Grundlage der Abstimmung bilden. Die erfassten Daten wurden diskutiert und mündeten in der vorgelegten Richtlinie.

Somit ist nun eine weitere Grundlage geschaffen, um Transparenz und weitere Verbesserungen im Sportanlagenmanagement in der Stadt Erlangen zu ermöglichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Richtlinie zur Überlassung städtischer Sportanlagen ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem optimierten Sportanlagenmanagement, wie es die Integrierte Sportentwicklungsplanung in Erlangen vorsieht.

Somit kann die Richtlinie sowohl eine Grundlage bilden als auch einen Beitrag zur Verbesserung der Sportanlagensituation in Erlangen leisten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Rahmen der Richtlinie sind sowohl die verschiedenen Nutzergruppen, Nutzungszeiten und die Überlassungskriterien zur Nutzung einer städtischen Sportanlage festgelegt.

Ebenso ist eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Auslastung der Sportanlagen in der Richtlinie verankert.

Darüber hinaus können Entgelte zur Nutzung städtischer Sportanlagen je nach Sportanlage und entsprechenden Nutzergruppe entnommen werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

                 nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Richtlinie zur Überlassung von städtischen Sportanlagen in der Stadt Erlangen