- Der Bericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
- Die Anträge Nr. 042/2022 und 048/2022
der Klimaliste sind hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Seitens der Klimaliste Erlangen wird beantragt, die Schaltungen an den
Lichtsignalanlagen
-
Werner-von-Siemens-Straße
/ Nürnberger Straße
-
Gebbertstraße
/ Nürnberger Straße
-
Paul-Gossen-Straße
/ Günther-Scharowsky-Straße
für den Rad- und Fußverkehr so zu optimieren, dass eine Querung der
kompletten Straße in einer Ampelphase möglich ist. Die Verwaltung nimmt hierzu
wie folgt Stellung:
Generell wird bei Neuplanungen und Überarbeitungen von Signalisierungen
in Erlangen immer auf eine möglichst komfortable Querung für zu Fuß Gehende und
Radfahrende geachtet. Hierzu zählt auch (wo dies aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten möglich ist) eine ausreichend lange gemeinsame Freigabe von
hintereinanderliegenden Fußgänger- bzw. Radfurten (Querungen), wenn die
Fahrbahn durch eine Mittelinsel unterbrochen ist.
Zu dieser gemeinsamen Freigabezeit (bzw. Grünzeit) werden allerdings
auch, wo dies sinnvoll ist, zusätzliche zur Verfügung stehende Freigabezeiten
einzelner Teilfurten (Querung bis zur Mittelinsel) ausgenutzt. Dadurch kann es
beispielsweise auch langsamen zu Fuß Gehenden ermöglicht werden, bereits bis
zur Mittelinsel zu laufen bevor die zweite Teilfurt dazugeschaltet werden kann
(um somit in einem Umlauf die ganze Fahrbahn zu queren) oder aber auch
andersherum die restliche Fahrbahn noch zu räumen, obwohl der erste Teil der
Querung bereits wieder Rot erhält. Auch zu Fuß Gehende bzw. Radfahrende, welche
erst spät im laufenden Grün queren und somit auf der Mittelinsel
„hängenbleiben“, profitieren von dieser zusätzlichen Grünzeit, um im nächsten
Umlauf nicht bis zur gleichzeitigen Freigabe beider Teilfurten warten zu
müssen. Weiter kann durch diese Schaltung ein unerlaubtes Queren der Fahrbahn
bei Rot verhindert werden, da es vielfach unverständlich ist, dass ein Gehen
bzw. Fahren (bis zur Mittelinsel bzw. von der Mittelinsel weiter zum
Fahrbahnrand) nicht erlaubt ist, obwohl der kreuzende Verkehr Rot hat.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Prüfung der Schaltungen der einzelnen in den Anträgen aufgeführten Lichtsignalanlagen hat Folgendes ergeben:
Werner-von-Siemens-Straße / Nürnberger Straße
Die gemeinsame Grünzeit der hintereinanderliegenden Fußgänger- und
Radfurten sowohl für die westliche als auch für die östliche Querung der
Werner-von-Siemens-Straße beträgt im Bestand regulär 18s, mindestens jedoch 12s
(bei Eingriffen durch die Beschleunigung der Linienbusse o.ä.). Zusätzlich wird
die Freigabezeit der einzelnen Teilfurten in Abhängigkeit der Schaltung soweit
wie möglich verlängert (eine Teilfurt kann im Regelfall bereits früher starten,
die zweite dafür nach der parallelen Freigabe länger laufen). Somit ergeben
sich immer zumindest für eine Laufrichtung lange Grünzeiten für die mögliche
Querung, für die jeweils andere steht zumindest die Zeit zu Verfügung, in der
immer beide Teilfurten gemeinsam Grün haben. Die Fahrbahn kann in den meisten
Fällen innerhalb eines Umlaufs gequert werden, es besteht kein weiterer
Anpassungsbedarf.
Gebbertstraße / Nürnberger Straße
Im Februar dieses Jahres wurde bei dieser Lichtsignalanlage eine neue
Steuerung eingespielt. Bei dieser wurden auch verschiedene Verbesserungen
hinsichtlich der Querungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende umgesetzt. Da mit
der Querung der Nürnberger Straße und der folgenden Querung der Gebbertstraße
zwei unterschiedliche Kreuzungsarme gequert werden müssen, werden auch die
entsprechenden Fußgängerfurten (gemeinsam mit dem parallelen Verkehr) immer
abwechselnd freigegeben. Eine Querung aller hintereinanderliegenden Furten ist
zumindest mit der aktuellen Steuerung der Anlage innerhalb eines Umlaufes in
der Regel gegeben. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Eingriffen durch
die Busbeschleunigung in allen Richtungen an dieser Stelle kann es allerdings
ab und an zu verkürzten Freigaben der Furten über die Gebbertstraße kommen.
Dies lässt sich allerdings in Hinblick auf eine ordentliche Abwicklung der ÖPNV
nicht vermeiden.
Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (vor allem der sehr langen
Querungen durch die große Anzahl an Fahrspuren) ist eine wünschenswerte
gleichzeitige Freigabe aller durch Mittelinseln unterbrochenen Fußgänger- und
Radfurten schaltungstechnisch nicht umsetzbar. Hierfür steht nicht ausreichend
Grünzeit innerhalb eines Umlaufs zur Verfügung.
Die Schaltung wurde allerdings so eingerichtet, dass bei den für
Radfahrende wichtigsten Querungsrichtungen der Ablauf so gestaltet ist, dass
die 2. Teilquerung möglichst immer vor dem (hinter dem Rücken des Radfahrers)
schnell ankommenden Kfz-Verkehr Grün bekommt und dieser somit rechtzeitig
weiterfahren kann. Zusätzlich werden, wo dies sicher und möglich ist, einzelne
Teilfurten mehrmals im Umlauf freigegeben. Somit können zu Fuß Gehende und
Radfahrende, welche es nur bis zur Mittelinsel geschafft haben, dann zügig
weiter queren.
Eine weitere Optimierung der Steuerung dieser Lichtsignalanlage ist
aktuell noch in Bearbeitung. Bei dieser wurde auch besonders auf die Querungen
der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden geachtet, um diese im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten weiter zu verbessern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei den Lichtsignalanlagen Werner-von-Siemens-Straße / Nürnberger Straße und Gebbertstraße / Nürnberger Straße wird seitens der Verwaltung kein weiteres, sinnvoll nutzbares, Verbesserungspotential gesehen. Die Lichtsignalanlage Gebbertstraße / Nürnberger Straße wurde auch bereits im Februar überarbeitet. Für die Kreuzung Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße wird aktuell an einer Optimierung gearbeitet welche noch im Laufe dieses Jahres in Betrieb gehen soll.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag 042/2022 der Klimaliste
Anlage 2: Antrag 048/2022 der Klimaliste