Betreff
Antrag 074/2021 des StBR Alterlangen: Barrierefreie Querungshilfe Schallershofer Straße
Vorlage
613/181/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die barrierefreie Querungshilfe in der Schallershofer Straße wird, wie im UVPA am 19.01.2021 beschlossen, umgesetzt.

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt nachzumelden.

Der Antrag 074/2021 des StBR Alterlangen ist bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 19.01.2021 wurde im UVPA die Planung der barrierefreien Querungshilfe auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer Straße“ und die Anmeldung der notwendigen Finanzmittel zum Haushalt einstimmig angenommen (613/049/2020). Der StBR Alterlangen hat daraufhin mit Antrag 074/2021 eine zunächst temporäre Umsetzung der Querungshilfe sowie einen Ortsbegehung mit relevanten Ortsvertreter*innen beantragt. Bei der Ortsbegehung solle geklärt werden, ob an dieser Stelle eine „große Lösung“ Abhilfe für Rad- und Fußverkehr schaffen kann. Dabei solle besonders die Radverkehrsverbindung zwischen Wiesengrund und Büchenbach (Siedlerstraße – Schallershofer Straße – Georg-Krauß-Straße) optimiert werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die temporäre Umsetzung wurde von der Verwaltung nicht weiterverfolgt, da diese nicht barrierefrei umsetzbar gewesen und damit dem ursprünglichen Antrag des Seniorenbeirates zuwidergelaufen wäre. Eine Ortsbegehung mit relevanten Interessensvertreter*innen fand am 14.06.2022 statt. Dabei kamen alle Anwesenden überein, dass die beiden angesprochenen Themenpunkte „barrierefreie Querungshilfe“ und „Radverkehrsverbindung zwischen Wiesengrund und Büchenbach“ nicht miteinander in Verbindung stehen, sondern einzeln betrachtet werden müssen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Ergebnis kamen die Teilnehmenden zu dem Schluss, dass die barrierefreie Querungshilfe, wie bereits vom UVPA beschlossen (Anlage 1), umgesetzt werden soll.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*, direkte Förderung des Fußverkehrs sowie indirekte Förderung des ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsarten

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

120.000,- €

bei IPNr.: 541.840

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 – Planung barrierefreie Querungshilfe Schallershofer Straße

Anlage 2 – Antrag 074/2021 des StBR Alterlangen