Der Nachhaltigkeitsbeirat beschließt, der Teilerei einen Zuschuss in Höhe von 1.150 € für Material, Geräte, Reparaturen, Fahrradanhängerkupplungen, Gemüseklappkisten und Transportkosten zu gewähren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit dem 16. Juli 2021 öffnet
die Teilerei in der Erlangener Altstadt an vier Tagen in der Woche ihre Türen.
Als gemeinnütziges Projekt ist die Teilerei ein Laden für überschüssige
Lebensmittel und ein Ort für Austausch und Wertschätzung.
Die Teilerei wird in Erlangen
gut angenommen. Zum einen melden sich mehr Lebensmittelbetriebe aus dem Handel
und der Produktion wie auch Kindergärten und -horte, die ihre Reste in der
Teilerei abgeben. Zum anderen kommt mehr Kundschaft, die die Lebensmittel für
ihren Verzehr mitnimmt. Das solidarische Prinzip der Teilerei „Nimm, was du
brauchst und zahle, was du kannst“ wird von ganz unterschiedlichen Menschen
angenommen, zunehmend von Menschen, denen nicht viel Geld zur Verfügung steht.
Auch Großunternehmen kooperieren
mit der Teilerei und haben wöchentlich mehrere Paletten überschüssige
Lebensmittel abzugeben, die oft mit einem Transporter abzuholen sind.
Bei den Abholungen und Lagerung
dieser Mengen entstehen weitere Kosten, die aus Eigenmitteln nicht abgedeckt
werden können. Beim Kauf notwendiger Gerätschaften wird darauf geachtet, dass
sie möglichst gebrauchte und keine Neuwaren sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum Erreichen des Projektziels werden im Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember 2022 zusätzlich zu Eigenmitteln und einem bereits erhaltenen Mietzuschuss der Stadt Erlangen 1.150 € benötigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Er entspricht dem Zweck der Nachhaltigkeitsförderung und erfüllt alle Voraussetzungen. Allerdings wurde von der Stadt Erlangen bereits ein Mietzuschuss für den Laden in Höhe von 4.000 € für 2022 gewährt. Eine Doppelförderung soll bei den Zuschussanträgen vermieden werden. Ebenso ist eine dauerhafte Förderung nicht der Zweck der Nachhaltigkeitsförderung. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Kosten für Material, Geräte, Reparaturen, Fahrradanhängerkupplungen, Gemüseklappkisten und Transport in Höhe von 1.150 € zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt dem Nachhaltigkeitsbeirat, den Zuschuss in der vorgeschlagenen Höhe zu gewähren.
Die Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsbeirats berät die Antragstellerin gerne auch in der Zukunft über weitere Fördermöglichkeiten und -ideen für ihre Projekte.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
1.150,00 € |
bei Sachkonto: 530101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 130290 / 11110010 / 530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Teilerei auf Kostenübernahme für ihre Arbeit