Betreff
TOP 5 der Sitzung des Ortsbeirates Kriegenbrunn: Beleuchtung vor dem Bürgerhaus Kriegenbrunn
Vorlage
66/130/2022
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

In der Ortsbeiratssitzung Kriegenbrunn am 20.04.2022 wurde unter TOP 5 Beleuchtung vor dem Bürgerhaus Kriegenbrunn beantragt, die Beleuchtung am Gebäude und dem anschließenden Gehweg zu verbessern.

 

Dem Bericht der Verwaltung wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das vorliegende Außenbeleuchtungskonzept des Bürgerhauses Kriegenbrunn wird wie folgt erläutert:

Im Eingangsbereich des Bürgerhauses befinden sich im Vordach Einbaustrahler welche per Bewegungsmelder geschaltet werden. Der Erfassungsbereich des Bewegungsmelder ist im Plan dargestellt und ermöglicht auch bei Dunkelheit ein sicheres Erreichen des Eingangs. Zudem können bei Veranstaltungen noch weitere Wandleuchten an der Fassade zugeschaltet werden.

Die Ausleuchtung betrifft auch das Feuerwehrhaus neben dem Bürgerhaus. Der Übungsplatz vor der Fahrzeughalle wird mit mehreren Flutlichtstrahlern ausgeleuchtet, welche von der Fahrzeughalle aus, geschaltet werden. Auf eine Schaltung mittels Bewegungsmelder wurde in Absprache mit der Feuerwehr bewusst verzichtet, da diese nur während Einsatz- bzw. Übungszwecken eingeschaltet werden sollen.

Der Weg bzw. die Stellplätze seitlich an der Fahrzeughalle bis zum Hintereingang bzw. Fluchttreppe sind mit mehreren Flutlichtstrahlern ausreichend ausgeleuchtet. Die Schaltung erfolgt per Bewegungsmelder. Grundlage der Planung bestand darin, der Feuerwehr eine ausreichende Ausleuchtung seitlich der Fahrzeughalle bis zum Hintereingang zu gewährleisten.

Die Stellplätze seitlich und hinter dem Gebäude dienen im Wesentlichen der Feuerwehr. Eine zusätzliche Beleuchtung ist aufgrund der bereits vorhandenen Beleuchtung nicht notwendig.

Die Straßenbeleuchtung der erschließenden Kriegenbrunner Straße erfolgt über Leuchten auf dem Gehweg der gegenüberliegenden Straßenseite. Für die vorliegende Straßenbreite ist es ausreichend und die Regel nur auf einer Straßenseite Straßenleuchten vorzusehen. Die Straßenbeleuchtung ist in einem dem Anlagenalter entsprechenden Zustand, wird aber als noch ausreichend beurteilt. Ein dringender Erneuerungs- Umbaubedarf wird derzeit nicht gesehen. Eine kurzfristige Erneuerung der Beleuchtung kann auf Grund anderer vordringlicher Projekte in Verbindung mit den limitierten Personalkapazitäten nicht zugesagt werden.

 

 


Anlagen:        Außenbeleuchtung Bürgerhaus Kriegenbrunn