Betreff
Effizienzhaus-40-Standard als Mindeststandard für Neubauten, Fraktionsantrag der SPD Nr. 61/2022
Vorlage
31/147/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bei Neubauten grundsätzlich als Mindeststandard den durch die KfW definierten Standard Klimafreundlicher Neubau (KFN) sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude fordern.

 

2.  Der Fraktionsantrag Nr. 61/2022 vom 17.03.2022 Effizienhaus-40-Standard als Mindeststandard bei Neubauten ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Klimanotstand gebietet, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, Vorgaben zur Minimierung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen auszuschöpfen. Soweit Neubauten unverzichtbar sind, müssen negative Auswirkungen auf das Klima minimiert werden. Hierfür ist eine über die Bundesgesetzgebung hinausgehende Mindestanforderung an den Gebäudestandard erforderlich.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei Neubauten grundsätzlich als Mindeststandard den Klimafreundlichen Neubau für Wohngebäude und Nichtwohngebäude fordern.

 

Der Klimafreundliche Neubau ersetzt den bisherigen Standard 40 NH und erfordert Nachhaltige Bauweise und Energieeffizienz. Dies berücksichtigt ökologische, ökonomische sowie soziokulturelle Gesichtspunkte, um nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und gleiche Lebenschancen hinterlassen zu können. Umwelt- und klimaschädliche Auswirkungen durch Neubauten, insbesondere durch die Auswahl von Baustoffen, gilt es durch Nachhaltige Bauweise zu minimieren.

 

Der Klimafreundliche Neubau (KFN) ist sehr weitgehend gleich dem Vorgänger Effizienzhaus 40 NH. Er ergänzt jedoch den ehemaligen Effizienzhaus 40 Standard mit zusätzlichen Auflagen einer nachhaltigen Bauweise. Dabei werden hohe Nachhaltigkeits- und Klimaschutzstandards gesetzt, da das Programm den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick nimmt. Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt wird.

 

Die bisherige Bau- und Förderpolitik hat sich fast ausschließlich auf den Energieverbrauch der Nutzungsphase (Betriebsphase) eines Gebäudes konzentriert.  Aber es werden In allen Lebenszyklusphasen eines Gebäudes Rohstoffe und Energie verbraucht sowie CO2 emittiert. Bevor ein Gebäude genutzt werden kann, muss es zuerst mal errichtet werden. Nach der Errichtung muss es instandgehalten und auch modernisiert werden. Und nachdem es genutzt wurde, muss es rückgebaut werden. Diese Lebenszyklusphasen eines Gebäudes werden im KFN berücksichtigt. Besondere Berücksichtigung findet hier auch die graue Energie, die es im Neubau zu minimieren gilt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadtverwaltung wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere bei privatrechtlichen und städtebaulichen Verträgen die entsprechenden Mindestanforderungen festsetzen. Abweichungen davon und die Gründe dafür sind den jeweils zuständigen städtischen Gremien darzulegen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

 - Fraktionsantrag der SPD Nr. 61/2022 vom 17.03.2022