Betreff
Sachstandsbericht: Bildungsangebote für ukrainische Geflüchtete in Erlangen
Vorlage
IV/BB/023/2022
Aktenzeichen
IV/BB
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Beschulung: Neues Rahmenkonzept des Kultusministeriums:

Das Kultusministerium hat am 21. Juni ein neues Rahmenkonzept (siehe Anlage) herausgegeben, das die schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/2023 regelt. Zusammenfassend bestehen folgende Regelungen:

 

-       Grundschule: Ukrainische Kinder im Grundschulalter werden nicht in spezielle Vorbereitungsklassen aufgenommen, sondern in den Fachunterricht der Regelschule integriert. Die Aufnahme in Deutschklassen an Grundschulen erfolgt damit grundsätzlich nicht. Pädagogische Willkommensgruppen werden in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 nicht mehr gebildet bzw. nicht fortgeführt.

-       In den Jahrgangsstufen 5 bis 9, und damit im Bereich der Vollzeitschulpflicht, stehen für Schüler*innen mit nichtdeutscher Erstsprache drei Wege der schulischen Integration offen:

 

o   Beschulung in Regelklassen: Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund hinreichender deutscher Sprachkenntnisse folgen können, können in Regelklassen der Mittelschule und – bei Erfüllung der in der jeweiligen Schulordnung festgelegten Aufnahme-voraussetzungen – als Schüler*innen in den M-Zug der Mittelschule, in die Realschule, in die Wirtschaftsschule oder in das Gymnasium aufgenommen und beschult werden. Dies dürfte zunächst nur auf einen sehr kleinen Teil der aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen zutreffen.

 

o   Beschulung in Regelklassen im Gastschulverhältnis nach den Vorgaben der Schulordnungen: Sofern auf Basis einer pädagogischen Einschätzung der Lehrkräfte erkennbar ist, dass einzelne Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Bildungsstands und ihrer bereits vorhandenen Deutschkenntnisse dem Unterricht zeitnah mit Erfolg folgen (Mittelschule) bzw. die ggf. erforderlichen Aufnahmeverfahren (Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) bestehen können, ist eine Beschulung in Regelklassen im Gastschulverhältnis möglich; die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Auch bei Kindern und Jugendlichen, die erst während des Schuljahres 2022/2023 nach Bayern zuziehen, soll eine Beschulung im Gastschulstatus gemäß den o. g. Bestimmungen der Schulordnungen im regulären Unterricht nur dann erfolgen, wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen. Weitere Ausnahmen sind mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe möglich, wenn gewährleistet ist, dass das Kind bzw. der Jugendliche die erforderlichen Deutschkenntnisse erwirbt und dem regulären Unterricht zeitnah folgen kann.

 

o   Beschulung in besonderen Unterrichtsgruppen: Die meisten Kinder und Jugendlichen werden im Schuljahr 2022/2023 besondere Unterstützung beim Spracherwerb benötigen. Daher wird ein neues schulartunabhängig ausgerichtetes Angebot (Brückenklassen) geschaffen. Es richtet sich an größere Schülergruppen, die – als vor einem Krieg im Herkunftsland Geflohene – eine ungewisse Bleibeperspektive haben und zudem in aller Regel eine gemeinsame Erstsprache besitzen. Die Zuordnung zu solchen besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen erfolgt durch die in der Steuerungsgruppe vertretenen Schulaufsichtsbehörden für die jeweilige Schulart. Die Brückenklassen lösen damit die Pädagogischen Willkommensgruppen als spezifisches Instrument zur schulischen Integration insbesondere ukrainischer Schülerinnen und Schüler ab. Pädagogische Willkommensgruppen werden daher im kommenden Schuljahr nicht mehr gebildet bzw. nicht weiter fortgeführt.

 

o   Inhalte und Ziele der Brückenklassen sind ein intensiver Unterricht in DaZ sowie eine regelmäßige Teilnahme am Fachunterricht der Regelklassen in ausgewählten Fächern zur Vorbereitung des Übergangs in die Regelklassen im Schuljahr 2023/24. Der Besuch von Brückenklassen eröffnet zugleich Freiräume, die von den geflohenen Kindern und Jugendlichen z. B. genutzt werden können, um außerhalb der schulischen Verantwortung an Angeboten des ukrainischen Fernunterrichts teilzunehmen. Alternativ können die Schülerinnen und Schüler an Wahlfächern in der Schule teilnehmen. Brückenklassen sollten 10 bis 20 Schülerinnen und Schüler umfassen. Schülerinnen und Schüler verschiedener Altersstufen können in einer Brückenklasse zusammengefasst werden, sofern der Spracherwerb und die Anschlussfähigkeit nicht durch eine zu große Altersspreizung behindert werden. Brückenklassen können an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden. An Mittelschulen werden Kinder und Jugendliche, die eine Brückenklasse besuchen, als reguläre Schülerinnen bzw. Schüler aufgenommen. An Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien werden die Kinder und Jugendlichen ebenfalls Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule, sie erhalten hier jedoch einen Gastschülerstatus, d. h. die Aufnahme in diese Schularten erfolgt nur vorübergehend, weil die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für eine bestimmte Schulart noch festzustellen ist. Brückenklassen können auch an Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien in kommunaler und freier Trägerschaft und an Mittelschulen in freier Trägerschaft eingerichtet werden. Pflichtfächer sind:

§  Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Der Unterricht folgt dem schulartunabhängigen LehrplanPLUS Deutsch als Zweitsprache für weiterführende Schulen. Lehrkräfte erhalten hierzu ein breites Unterstützungsangebot.

§  Englisch und Mathematik: Der Unterricht orientiert sich nicht an den Bildungszielen der einzelnen Schularten und damit an den jeweiligen spezifischen Fachlehrplänen, sondern ist abhängig vom Vorwissen der Schülerinnen und Schüler.

§  Wahlpflichtfächer können freiwillig belegt werden.

 

Raum zur schulischen Nutzung im Himbeerpalast:

Im Himbeerpalast wird nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Erlangen und dem Schulverwaltungsamt ein Besprechungsraum ausgestattet, um diesen für schulische Angebote nutzen zu können.

 

Deutschklassen:

Es wurden zwei ESF-geförderte Deutschklassen beantragt, jedoch nur eine an der Hermann-Hedenus-Mittelschule bewilligt. Die beantragte Klasse an der Ernst-Penzoldt-Mittelschule wurde nicht genehmigt. Hier soll nun eine Regelklasse eingerichtet werden, die über die Jugendsozialarbeit an Schulen mitbetreut wird. Hierzu wird geprüft, ob vorzeitig zum Stellenplan eine Stelle beantragt werden kann.

 

 

 

 

 

 

Außerschulische Bildungsangebote:

 

Sommerferienangebote für Schüler*innen:

Von schulischer Seite wird es keine Sprachangebote für ukrainische Schüler*innen geben. Daher haben sich die Vereine Brücken e.V. und Ukrainer in Franken bereit erklärt, Angebote in den Sommerferien durchzuführen, damit die Schüler*innen weiterhin die Möglichkeit haben, an ihren Sprachkenntnissen zu arbeiten. Sobald die Details zu den Angeboten und Anmeldemodalitäten geklärt sind, wird das Bildungsbüro die Informationen veröffentlichen sowie die Schulen gezielt informieren.

 

Veröffentlichung der Bildungsangebote auf der Website der Stadt Erlangen:

Bildungsangebote für Geflüchtete werden kontinuierlich aktualisiert und veröffentlicht. Gezielte Nachfragen aus der Community werden geklärt und Informationen an die Community weitergegeben.

 


Anlagen: Rahmenkonzept 2022/23 (Stand: 21.06.2022)