- Der vorliegenden Vorentwurfsplanung zur
Generalsanierung des Spielplatzes Damaschkestraße wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Umgestaltungsmaßnahme entsprechend der vorgelegten Planung im Herbst 2022 / Frühjahr 2023 fertigzustellen.
- Aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet. Die Unterlagen zur Entwurfsplanung werden dem Revisionsamt nachgereicht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufwertung und Generalsanierung des Spielplatzes.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wird die Entwurfsplanung entsprechend dem Vorentwurf und der Projektbeschreibung erstellen und die Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der Maßnahme vorbereiten. Die Umsetzung erfolgt durch die Bautrupps der Abteilung Stadtgrün.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen, im Anschluss die Entwurfs- und Ausführungsplanung entsprechend der im Anhang beigefügten Projektbeschreibung zu erstellen. Anschließend erfolgt die Beauftragung der Spielgeräte. Die Durchführung der Maßnahme soll im Herbst 2022 / Frühjahr 2023 durch Bautrupps der Abteilung Stadtgrün erfolgen.
Im Vergleich zum Bedarfsbeschluss erhöhen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme von 350.000,- Euro auf 449.000,- Euro. Grund für die Kostensteigerungen sind Teuerungen bei der Anschaffung von Spielgeräten sowie ein Mehraufwand bei den landschaftsgärtnerischen Arbeiten - Ausführung durch EB 77-, welcher sich im Laufe des Planungsprozesses ergeben hat.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* Neue Baum- und
Grünpflanzungen
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 449.000,- |
bei IPNr.: 366E.406 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
350.000,- € sind vorhanden auf IvP-Nr. 366E.406. Die Mehrkosten i.H.v. 99.000,- € werden aus dem Deckungskreis Invest Amt 41 finanziert.
sind nicht vorhanden
Anlagen: Projektbeschreibung