Umwidmung der Mittel für die
Betreuung obdachloser Jugendlicher; Fraktionsantrag der SPD Nr. 109/2017;
Projekt „16h“ zur Finanzierung einer Präventivmaßnahme zur Verhinderung von
Jugendobdachlosigkeit
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit den Mitteln aus dem o.g.
Fraktionsantrag sollte die vorübergehende Beherbergung und Betreuung
obdachloser Jugendlicher abgesichert werden. Mit dem Projekt nach § 16h SGB II
sollte der hierfür vorhandene Bedarf festgestellt werden. Trotz intensiver Netzwerkarbeit
wurden über einen Zeitraum von rund 18 Monaten hinweg lediglich vier
Klient*innen an das Projekt überwiesen. Das Projekt nach § 16h SGB II erwies
somit keinen relevanten Bedarf für die Maßnahme an sich. Die wenigen,
gefundenen Einzelfälle rechtfertigen auch nicht die Einrichtung einer
Notunterkunft, bzw. Betreuungsräumlichkeit. Der hierzu im Sinne des SGB VIII zu
betreibende Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bestünde ein
relevanter Bedarf tatsächlich, wären wiederum die in Amt 55 bei Kostenstelle
550090 (Ktr. 31540010; SK 530101) vorhandenen Mittel (65.000,- Euro) für eine
Finanzierung unzureichend.
Diese
Mittel werden daher im laufenden Jahr erneut nicht zweckentsprechend verausgabt
werden.
Sie
könnten allerdings sinnvoll zur weiterhin relevanten Vermeidung der Ursachen
von Jugendobdachlosigkeit verwendet werden. Zwischen Jugendamt und Jobcenter
besteht das vom Referat geteilte Einvernehmen, die Mittel zur Finanzierung
einer Maßnahme zur Unterstützung von förderbedürftigen jungen Menschen i. S. d.
§ 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne
Migrationshintergrund umzuwidmen.
Die
Zielgruppe besteht aus jungen Menschen, die von den Angeboten der allgemeinen
und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und/oder
Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese
Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer
Benachteiligungen nicht erfolgreich sind.
Das
bisherige Förderprogramm „JuStiQ“ endet zum 30.06.2022. Die zu finanzierende
Maßnahme ist auf einen Zeitraum von längstens drei Monaten angelegt, um eine,
andernfalls für die Zielgruppe unvermeidliche und kontraproduktive Förderlücke
auszuschließen. Derzeit beantragt das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der GGFA
AöR das Nachfolgeprojekt „JuSTBEst“. Es wird voraussichtlich zum 01.10.2022
starten. Mit den gegenständlichen Mitteln soll ein vorzeitiger Maßnahmebeginn
bezuschusst werden.
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