Betreff
Zwischenfinanzierung JuStiQ/JuSTBEst
Vorlage
55/043/2022
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Umwidmung der Mittel für die Betreuung obdachloser Jugendlicher; Fraktionsantrag der SPD Nr. 109/2017; Projekt „16h“ zur Finanzierung einer Präventivmaßnahme zur Verhinderung von Jugendobdachlosigkeit

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit den Mitteln aus dem o.g. Fraktionsantrag sollte die vorübergehende Beherbergung und Betreuung obdachloser Jugendlicher abgesichert werden. Mit dem Projekt nach § 16h SGB II sollte der hierfür vorhandene Bedarf festgestellt werden. Trotz intensiver Netzwerkarbeit wurden über einen Zeitraum von rund 18 Monaten hinweg lediglich vier Klient*innen an das Projekt überwiesen. Das Projekt nach § 16h SGB II erwies somit keinen relevanten Bedarf für die Maßnahme an sich. Die wenigen, gefundenen Einzelfälle rechtfertigen auch nicht die Einrichtung einer Notunterkunft, bzw. Betreuungsräumlichkeit. Der hierzu im Sinne des SGB VIII zu betreibende Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bestünde ein relevanter Bedarf tatsächlich, wären wiederum die in Amt 55 bei Kostenstelle 550090 (Ktr. 31540010; SK 530101) vorhandenen Mittel (65.000,- Euro) für eine Finanzierung unzureichend.

Diese Mittel werden daher im laufenden Jahr erneut nicht zweckentsprechend verausgabt werden.

Sie könnten allerdings sinnvoll zur weiterhin relevanten Vermeidung der Ursachen von Jugendobdachlosigkeit verwendet werden. Zwischen Jugendamt und Jobcenter besteht das vom Referat geteilte Einvernehmen, die Mittel zur Finanzierung einer Maßnahme zur Unterstützung von förderbedürftigen jungen Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund umzuwidmen.

Die Zielgruppe besteht aus jungen Menschen, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind.

Das bisherige Förderprogramm „JuStiQ“ endet zum 30.06.2022. Die zu finanzierende Maßnahme ist auf einen Zeitraum von längstens drei Monaten angelegt, um eine, andernfalls für die Zielgruppe unvermeidliche und kontraproduktive Förderlücke auszuschließen. Derzeit beantragt das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der GGFA AöR das Nachfolgeprojekt „JuSTBEst“. Es wird voraussichtlich zum 01.10.2022 starten. Mit den gegenständlichen Mitteln soll ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bezuschusst werden.

 


Anlagen: