Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 18/2022 des Stadtteilbeirates Süd ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Antrag Nr. 018/2022 wurde seitens des Stadtteilbeirates Süd beantragt, dass Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung für die Karl-Zucker-Straße und die Koldestraße geprüft werden sollen.
Beide Straßen sind als Hauptstraßen 2. Ordnung eingestuft und sind deshalb aus dem vorhandenen Verkehrsnetz nicht wegzudenken. Zudem erschließen sie das Gewerbegebiet östlich der Karl-Zucker-Straße und der Koldestraße. Insofern ist hier eine Reduzierung des Verkehrs nicht möglich.
Als
straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kämen ein nächtliches
Schwerlastverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung infrage. Für eine solche
Maßnahme bedarf es zunächst einer aktuellen Verkehrszählung und danach einer
Lärmberechnung. In Abhängigkeit des Ergebnisses wird die Straßenverkehrsbehörde
prüfen, ob und welche straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen möglich
sind. Hierzu muss angemerkt werden, dass die straßenverkehrsrechtlichen
Richtwerte sehr hoch sind (im Wohngebiet 70 db(A) tagsüber und 60 db(A)
nachts).
Eine Zählung der Verkehrsstärken wird voraussichtlich im Zeitraum Dezember 2022
bis Februar 2023 stattfinden, die dazugehörigen Berechnungen werden danach
stattfinden.
Die Straßenverkehrsbehörde wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis
informieren.
Bzgl. der
Lärmminderung städtischer Fahrzeuge wurde der Sachverhalt von EB 77 geprüft. Im
Ergebnis verlassen vor 06:00 Uhr 3 Großkehrmaschinen, 2 Kleinkehrmaschinen und
4 Transporter, ggf. bis zu 3 Absetzkipper je nach Auftragslage den Bauhof und
biegen an der Kreuzung Stintzingstraße / Karl-Zucker-Straße und Koldestraße je
nach Einsatzgebiet ab.
Einsätze der Technischen Rufbereitschaft (außerhalb der normalen Arbeitszeiten)
sowie Einsätze des Winterdienstes erfolgen nach Gefahrensituation.
Zur Lärmminderung wurden die Mitarbeiter*innen unterwiesen, in diesem Bereich
langsamer zu fahren.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 018/2022 des Stadtteilbeirates Süd