Betreff
Karl-Zucker-Straße: aktuelle Situation Fahrradverkehr und Lärm, Antrag Nr. 18/2022 des Stadtteilbeirates Süd
Vorlage
614/039/2022
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 18/2022 des Stadtteilbeirates Süd ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Mit Antrag Nr. 018/2022 wurde seitens des Stadtteilbeirates Süd beantragt, dass Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung für die Karl-Zucker-Straße und die Koldestraße geprüft werden sollen.

Beide Straßen sind als Hauptstraßen 2. Ordnung eingestuft und sind deshalb aus dem vorhandenen Verkehrsnetz nicht wegzudenken. Zudem erschließen sie das Gewerbegebiet östlich der Karl-Zucker-Straße und der Koldestraße. Insofern ist hier eine Reduzierung des Verkehrs nicht möglich.

Als straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kämen ein nächtliches Schwerlastverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung infrage. Für eine solche Maßnahme bedarf es zunächst einer aktuellen Verkehrszählung und danach einer Lärmberechnung. In Abhängigkeit des Ergebnisses wird die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob und welche straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Hierzu muss angemerkt werden, dass die straßenverkehrsrechtlichen Richtwerte sehr hoch sind (im Wohngebiet 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) nachts).
Eine Zählung der Verkehrsstärken wird voraussichtlich im Zeitraum Dezember 2022 bis Februar 2023 stattfinden, die dazugehörigen Berechnungen werden danach stattfinden.
Die Straßenverkehrsbehörde wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informieren.

 

Bzgl. der Lärmminderung städtischer Fahrzeuge wurde der Sachverhalt von EB 77 geprüft. Im Ergebnis verlassen vor 06:00 Uhr 3 Großkehrmaschinen, 2 Kleinkehrmaschinen und 4 Transporter, ggf. bis zu 3 Absetzkipper je nach Auftragslage den Bauhof und biegen an der Kreuzung Stintzingstraße / Karl-Zucker-Straße und Koldestraße je nach Einsatzgebiet ab.
Einsätze der Technischen Rufbereitschaft (außerhalb der normalen Arbeitszeiten) sowie Einsätze des Winterdienstes erfolgen nach Gefahrensituation.
Zur Lärmminderung wurden die Mitarbeiter*innen unterwiesen, in diesem Bereich langsamer zu fahren.

 

 

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag Nr. 018/2022 des Stadtteilbeirates Süd