Der Bedarf zur Sanierung des
Spielplatzes an der Habichtstraße wird anerkannt und einer Sanierung
zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsplanung zur Sanierung des Spielplatzes aufzunehmen. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 125.000,- € sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Spielplatz befindet sich in Alterlangen am nördlichen Ende der Habichtstraße, zwischen Dompfaff- und Schallershofer Straße anliegend. Nordwestlich schließt eine Grünfläche an, getrennt durch einen Fußweg. Die Anlage ist eingefriedet von schattenspendenden Bäumen und ein beliebter Aufenthaltsort für Kinder und Familien der anliegenden Wohngebiete.
Der Spielplatz besteht in seiner aktuellen Form und Ausstattung bereits seit längerer Zeit. Sowohl die landschaftsgärtnerische Gestaltung, als auch die vorhandene Ausstattung mit Spielgeräten ist nicht mehr zeitgemäß. Die Spielgeräte sind verbraucht, sollte kein Austausch erfolgen, müssten diese mangels Verkehrssicherheit zurückgebaut werden.
Aktuell besteht der ca. 530 m² große Spielplatz aus einer großen Sandfläche mit einzelnen Spielgeräten (u. a. Spielturm mit Rutsche, Klettergerüst), zentral sind Bäume gepflanzt.
Die Sanierung des Spielplatzes soll nicht nur die Ausstattung mit neuen attraktiven Spielgeräten, sondern auch eine landschaftsgärtnerische Neugestaltung mit ansprechenden Grünpflanzungen umfassen. Geplant sind u. a. der Einbau einer neuen Kleinkind-Spielgerätekombination und die Erneuerung der Schaukel (beides inkl. Fallschutzfläche). Durch den Baumbestand und die starke Durchwurzelung ist mit einem erhöhten Arbeitsaufwand zu rechnen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wird die Vorentwurfsplanung für die Sanierung des Spielplatzes Habichtstraße aufnehmen.
Für die Sanierung des Spielplatzes sind folgende Kosten zu erwarten (Schätzung EB 77):
Spielgeräte liefern und einbauen ca. 50.000,- €
Landschaftsgärtnerische Arbeiten ca.
75.000,- €
Gesamtkosten ca.
125.000,- €
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Planungen für die Erstellung des Vorentwurfs können im laufenden Jahr 2022 beginnen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* Neue Grünpflanzungen
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 125.000,- |
bei IPNr.: 366E.NEU |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
für die weiteren
Planungen und die Umsetzung werden zusätzliche Mittel in Höhe
von € 125.000,-
benötigt. Der Mittelbedarf wird zum Haushalt 2023 angemeldet.
Anlagen: