Betreff
Legale Graffitiflächen, Bahnunterführung Michael-Vogel-Straße und Projekt SeeArt von Seebrücke, Artyschock und EFIE Erlangen
Vorlage
47/075/2022
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In mehreren Fraktionsanträgen wurden in den letzten zwei Jahren aus unterschiedlicher Motivation heraus Flächen für Wandmalereien gefordert (CSU-Fraktionsantrag 386/2021, SPD-Fraktionsantrag 284/2021, FDP-Fraktionsantrag 129/2020 und Fraktionsantrag der Grünen Liste 132/2020). Das Kulturamt beantwortete die Anträge, indem es mögliche Akteure benannte und das Vorgehen beschrieb, das notwendig ist, um Flächen auszumachen und den einzelnen Bedarfen zuzuweisen.

 

Die Jugendkunstschule hatte daraufhin am Bauzaun des KuBiC legale Graffitiflächen ausgewiesen. Diese Flächen wurden gut angenommen. Es besteht jedoch weiterer Bedarf in der Freien Graffitiszene, vor allem in einem urbaneren Umfeld.

 

Das Kulturamt nahm Kontakt mit dem Graffitikünstler Sebastian Lohmaier auf, um nicht an der Freien Szene vorbeizuplanen. Im Anhang ist neben Fotos das Konzept, das sich auf das „Areal Skaterpark“ unter der Werner-von-Siemens-Straße sowie die Unterführung Michael-Vogel-Straße bezieht. In dem Konzept sind sowohl legale Graffitiflächen für die Freie Szene ausgewiesen (mehrere Stützenfüße im Bereich des Skaterparks), Flächen für geplante Aktionen oder Aufträge an Künstler*innen aus der Region (Unterführung Michael-Vogel-Straße) sowie eine mit der Künstlerin Liliana Martinez und dem Projekt SeeArt abgestimmte Fläche für das Wandbild, das gemeinsam mit Geflüchteten entstehen soll.

 

Die notwendige enge Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Künstler war und ist über das Kulturamt gegeben. Die Wandbilder oder Graffitis dürfen eine Prüfung beispielsweise der Stützenfüße von Brücken nicht verhindern. Das bedeutet, dass viele Flächen nur geplant freigegeben werden können, weil die Farbgebung nicht frei wählbar ist.

Des Weiteren sind Anforderungen des Tiefbauamts, auch in der Unterführung helle Farben zu nutzen, um die grundsätzliche Helligkeit dort nicht zu verschlechtern. Außerdem muss bei Aktionen in öffentlichen Verkehrsflächen ein Sondernutzungsantrag bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt und bei der Aktion selbst für die Verkehrssicherheit gesorgt werden. Alle Anforderungen sind im Konzept berücksichtigt.

Aus der Freien Szene wurde während des Prozesses der Wunsch geäußert, den „Adidas-Mann“ nicht als Fläche freizugeben. Dieser wäre einer der wenigen wiedererkennbaren und in der Szene bekannten Figuren. Das Kulturamt und das Tiefbauamt nahmen diesen Wunsch auf und berücksichtigten ihn bei der Suche nach einer Fläche für SeeART.

 

In Abstimmung mit dem Denkmalschutz wurden mittlerweile Flächen an der Rückseite des ZAM definiert, die für Graffitikünstler*innen freigegeben werden können. Das ZAM wird in enger Abstimmung mit dem Kulturamt hiesigen Künstler*innen aus der Freien Szene die Möglichkeit geben, in Form eines kleinen Wettbewerbs ihre Ideen einzubringen und umzusetzen. Die daraus entstehenden Kosten wird das Kulturamt aus den vorhandenen Projektmitteln für Kooperationen mit der Freien Szene entnehmen. Auch dafür wird Herr Lohmaier verbindend zur Verfügung stehen.

 

Abschließend sei angemerkt, dass „die Freie Szene“ aus unterschiedlichen, den Beteiligten nicht immer bekannten Menschen besteht. Insofern sind Regeln und Auflagen stets ein Steuerungsversuch. Der Zwiespalt zwischen Ansprüchen und Wünschen der Freien Szene auf der einen Seite und den Anforderungen der Ämter auf der anderen Seite wird sich nicht gänzlich auflösen lassen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Freigabe der legalen Flächen auch ein Mittel zur Prävention vor illegalen Graffitis und den damit verbundenen Schäden für die Stadt Erlangen darstellen soll. Im Rahmen von Workshops und Aktionen rund um die Skateranlage, aber auch bei allen anderen Workshops, die dem Einflussbereich des Kulturamts unterliegen, werden den Jugendlichen die möglichen Folgen illegalen Sprühens aufgezeigt.

 


Anlagen:

Konzept zur Nutzung der Flächen im Bereich Skateraanlage für Graffiti oder Wandmalerei

Fotos aus dem Bereich Skateranlage und Unterführung Michael-Vogel-Straße