Betreff
Künftiges Vorgehen bei der Standortsuche für Mobilfunkanlagen
Vorlage
31/146/2022
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird sich ab sofort bei neuen Standortsuchen grundsätzlich am „Förderprogramm für Mobilfunkmessungen und Prognoseberechnungen (FEE-2-Projekt)“ beteiligen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

5 G- Ausbau, Hintergründe und Auswirkungen

In Erlangen wird wie in vielen weiteren Städten und Gemeinden am Mobilfunkausbau 5G gearbeitet. Diese Technik bietet viele Möglichkeiten für einen Universitäts- und Technologie-standort.

Für 5G kommt mit 3,4 bis 3,7 GHz ein neuer Frequenzbereich hinzu. Dieser höherfrequente Bereich wirkt begrenzter und hat eine kleinere Reichweite. Lokal genutzte Netze wie bspw. für die Universität oder Siemens sind möglich und können bei der Bundesnetzagentur beantragt werden.

Da es noch teilweise Bedenken bezüglich dieser Technologie gibt wurde die Informations-kampagne „Bayern spricht über 5G“ durch den Freistaat Bayern ins Leben gerufen.

Im Folgenden werden daraus einige wesentliche Aspekte aufgeführt.

 

Die Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV gibt klare Grenzwerte vor. Jede Mobilfunkanlage benötigt eine sogenannte Standortbescheinigung, die nach Überprüfung von Worst-case-Szenarien und der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV von der Bundesnetzagentur erteilt wird. Auf dem Stadtgebiet Erlangens werden die Grenzwerte nahezu aller Mobilfunkstandorte um den Faktor 10 unterschritten, es wird größten Wert auf das Vorsorgeprinzip gelegt.

 

Um der Vorsorgepflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen ist die Beteiligung am Planungsprozess über die kommunale Abstimmung mit den Mobilfunkbetreibern vorgesehen. Dies wird in Erlangen seit Beginn des Mobilfunkausbaus so gehandhabt. Der Immissionsschutz steht in engem Austausch mit den Mobilfunkanbietern bei der Suche nach einem neuen Standort und achtet dabei zuvorderst auf besonders sensibler Örtlichkeiten wie Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser o.ä. Stichwort ist hier die „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Mobilfunkanbieter, die vorsieht dass diese die Kommune beteiligen und die Ergebnisse dieser Beteiligung berücksichtigen.

Auch die Einberufung eines „Runden Tisches Mobilfunk“ wie zuletzt am 14.12.2021 mit Ver-tretern der 3 Mobilfunkanbieter, Experten der TH Deggendorf und des Bayerischen Landes-amtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sowie interessierten Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates, der Fraktionen, der Stadtteil- und Ortsbeiräte und der Verwaltung, dienen der Aufklärung und Transparenz.

 

Die oben bereits erwähnte Standortbescheinigung wird von der Bundesnetzagentur nur erteilt, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand gewährleistet ist, und keine unbefugten Personen Zutritt dazu haben können (z.B. der Zugang zum Dach ist abgesperrt o.ä.).

 

Als einzige Wirkung auf den menschlichen Körper wurde bisher die Erwärmung des Gewebes durch das Endgerät festgestellt (thermischer Effekt). Es haben also die Nutzer*:innen selber in der Hand, wie lange sie mit welchem möglichst wenig emittierendem Handy telefonieren.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um dennoch die Bevölkerung bestmöglich zu schützen, wird die Verwaltung ab sofort bei neuen Standortsuchen sich am „Förderprogramm für Mobilfunkmessungen und Prognoseberechnungen (FEE-2-Projekt)“ beteiligen. Es ist Bestandteil des Mobilfunkpakts in Bayern. Kommunale Messungen von elektromagnetischen Feldern in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen werden danach unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

 Das FEE-2-Projekt soll durch die Förderung von Beratung der Gemeinden durch Experten und von Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) betreffend der elektromagnetischen Felder transparent und objektivierend begleiten und so einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung von MBS) leisten (ausführliche Beschreibung s. Förderprogramm für Mobilfunkmessungen und Prognoseberechnungen in Bayern (FEE-2) - LfU Bayern ).

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Wenn eine konkrete Anfrage eines Mobilfunkanbieters zum Standort einer neuen Mobilfunkanlage an Amt 31/Team Immissionsschutz übermittelt wird, beantragt dieses eine Überprüfung und Förderung der Messung beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Die maximale Fördersumme pro Jahr beträgt 10.000 Euro, die Förderung pro Standort an sich 90%. Je nach Aufwand der Messung müsste die Stadt Erlangen pro Standort ca. 300 bis 700 Euro selbst aufbringen. Durchschnittlich geschätzte Anzahl von neuen Standorten pro Jahr ca. 10.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 7.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: