Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2021 des Amtes 55
Vorlage
55/040/2022
Aktenzeichen
V/Amt 55
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 55 i.H.v. 672.354,14 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 201.706,24 EUR sowie eines Teilbetrages von 22.480,11 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 100.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Mit der Möglichkeit, die in der Budgetrücklage des Amtes verbliebenen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 55 beträgt

672.354,14

 

(2020: 2.875.965,25 EUR, 2019: 2.649.683,20 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

00,00

 

 

für das 2.Halbjahr

00,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

00,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

00,00

 

(2020: 00,00 EUR, 2019: 00,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

1.  positive Entwicklung bei den Fallzahlen (Bedarfsgemeinschaften und leistungsberechtigte
     Personen) und damit Stabilisierung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung

2.  Höhere Einnahmen als geplant im Bereich der Rückforderungen gem. §§ 50,51 SGB X und der
     Erstattungen von Sozialleistungsträgern gem. §§ 102 ff SGB X

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2021 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Die Konsolidierung bestehender Prozesse konnte aufgrund hoher Fluktuation, des Projekts zur Umorganisation des Jobcenters und beständiger personeller Unterbesetzung teilweise, aber nicht in beabsichtigtem Umfang umgesetzt werden. Die Einführung der E-Akte im Bereich der Leistungsgewährung ist erfolgt, wobei noch keine vollständige Digitalisierung aller Fälle erreicht werden konnte. Die Einführung der allgemeinen Schriftgutverwaltung ist noch in Planung.

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 201.706,24 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 55 im Jahr 2021

 

Stand am 01.01.2021

100.000,00

 

Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (14.04.2021)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Prämien für Tarifbeschäftigte des Amtes

5.000,00

3.250,00

 

 

für städtischen Zuschuss für die GGFA für den Ankauf von Covid-19 Schnelltests für Maßnahmeteilnehmende und Coaches

20.000,00

5.839,48

 

 

für Personal- und Teamentwicklung z.B. Fortbildung- und Coaching-Maßnahmen, Supervision etc.

20.000,00

6.629,10

 

 

für Unvorhergesehenes; hier: anteilige Erstattung der  Kosten der Arbeitsmarktkonferenz am 07.10.- 08.10.2021 an GGFA

40.000,00

4.021,45

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-19.740,03

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

42.220,14

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+42.220,14

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

122.480,11

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-22.480,11

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

100.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Personal- und Teamentwicklung z.B. Fortbildung- und Coaching-Maßnahmen, Supervision etc.

10.000,00

 

2.4.2

Förderung der Betriebsgemeinschaft (Schlussveranstaltung für Amt und GGFA vor dem Übergang in den Eigenbetrieb und anderes)

13.000,00

 

2.4.3

Kosten für externe Beratung im Rahmen des Projekts „Gründung Eigenbetrieb“

30.000,00

 

2.4.4

Beteiligung an den Mietkosten für eine Räumlichkeit in der Bogenpassage, die für Gruppenveranstaltungen und als Besprechungsraum für das gesamte Jobcenter nutzbar ist, für 6 Monate ab 01.07.2022

3.780,00

 

2.4.5

Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils für die nachträglich mit dem Bund abgerechneten Versorgungszuschläge der Jahre 2019 und 2020 für den Vorstand an die GGFA

5.530,00

 

2.4.6

Projektkosten im Rahmen der Umstellung der Finanzsoftware

30.000,00

 

2.4.7

Prämien für Tarifangestellte

5.000,00

 

2.4.8

Unvorhergesehenes

2.690,00

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

X              nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 22.480,11 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)

 


Anlagen:

Anlage 1 – Budgetierung 2021 – Amt 55 Rücklage 2021 – 28.03.2022

Anlage 2 – Budgetierung 2021 – Amt 55 Budgetabrechnung 2021 – 07.04.2022