Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 55 i.H.v. 672.354,14 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des
errechneten Übertrags von 201.706,24 EUR sowie
eines Teilbetrages von 22.480,11 EUR aus der
Budgetrücklage wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 100.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweise:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.
1. Ergebnis/Wirkungen
Mit der Möglichkeit, die
in der Budgetrücklage des Amtes verbliebenen Mittel in Höhe von 100.000,00 €
für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das
verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt
werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 55 beträgt |
672.354,14 |
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(2020: 2.875.965,25 EUR, 2019: 2.649.683,20 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
00,00 |
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für das 2.Halbjahr |
00,00 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
00,00 |
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In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen |
00,00 |
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(2020: 00,00 EUR, 2019:
00,00 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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1. positive Entwicklung bei den Fallzahlen
(Bedarfsgemeinschaften und leistungsberechtigte 2. Höhere Einnahmen als geplant im Bereich der
Rückforderungen gem. §§ 50,51 SGB X und der |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2021 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Die
Konsolidierung bestehender Prozesse konnte aufgrund hoher Fluktuation, des
Projekts zur Umorganisation des Jobcenters und beständiger personeller
Unterbesetzung teilweise, aber nicht in beabsichtigtem Umfang umgesetzt
werden. Die Einführung der E-Akte im Bereich der Leistungsgewährung ist
erfolgt, wobei noch keine vollständige Digitalisierung aller Fälle erreicht
werden konnte. Die Einführung der allgemeinen Schriftgutverwaltung ist noch
in Planung. |
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2.3 |
Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 201.706,24 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben. |
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2.4 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 55 im Jahr 2021 |
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Stand am 01.01.2021 |
100.000,00 |
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Entnahmen 2021 aufgrund
Fachausschussbeschluss vom (14.04.2021) |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Prämien für Tarifbeschäftigte des Amtes |
5.000,00 |
3.250,00 |
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für städtischen Zuschuss für die GGFA für den Ankauf von Covid-19 Schnelltests für Maßnahmeteilnehmende und Coaches |
20.000,00 |
5.839,48 |
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für Personal- und Teamentwicklung z.B. Fortbildung- und Coaching-Maßnahmen, Supervision etc. |
20.000,00 |
6.629,10 |
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für Unvorhergesehenes; hier: anteilige Erstattung der Kosten der Arbeitsmarktkonferenz am 07.10.- 08.10.2021 an GGFA |
40.000,00 |
4.021,45 |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-19.740,03 |
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zuzüglich Gutschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
42.220,14 |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
0,00 |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+42.220,14 |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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122.480,11 |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
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-22.480,11 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
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100.000,00 |
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Folgende Verwendung des in der
Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.4.1 |
Personal- und Teamentwicklung
z.B. Fortbildung- und Coaching-Maßnahmen, Supervision etc. |
10.000,00 |
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2.4.2 |
Förderung der
Betriebsgemeinschaft (Schlussveranstaltung für Amt und GGFA vor dem Übergang
in den Eigenbetrieb und anderes) |
13.000,00 |
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2.4.3 |
Kosten für externe Beratung im
Rahmen des Projekts „Gründung Eigenbetrieb“ |
30.000,00 |
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2.4.4 |
Beteiligung an den Mietkosten
für eine Räumlichkeit in der Bogenpassage, die für Gruppenveranstaltungen und
als Besprechungsraum für das gesamte Jobcenter nutzbar ist, für 6 Monate ab
01.07.2022 |
3.780,00 |
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2.4.5 |
Erstattung des kommunalen
Finanzierungsanteils für die nachträglich mit dem Bund abgerechneten Versorgungszuschläge
der Jahre 2019 und 2020 für den Vorstand an die GGFA |
5.530,00 |
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2.4.6 |
Projektkosten im Rahmen der
Umstellung der Finanzsoftware |
30.000,00 |
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2.4.7 |
Prämien für Tarifangestellte |
5.000,00 |
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2.4.8 |
Unvorhergesehenes |
2.690,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
X nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenentnahme i.H.v.
22.480,11 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)
Anlagen:
Anlage 1 – Budgetierung 2021 – Amt 55 Rücklage 2021 – 28.03.2022
Anlage 2 – Budgetierung 2021 – Amt 55 Budgetabrechnung 2021 – 07.04.2022