Betreff
MzK des Jobcenters zum Rechtskreiswechsel der aus der Ukraine geflüchteten Personen
Vorlage
55/039/2022
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Zum 01.06.2022 trat § 74 SGB II in Kraft, der den Rechtskreiswechsel der o.g. vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II zum 01.06.2022 regelt.

In Erlangen sind aktuell ca. 1.450 geflüchtete Personen aus der Ukraine registriert, rund 1/3 davon minderjährig.

Passive Leistungen

In enger Abstimmung mit dem Sozialamt konnten für die Stadt Erlangen rund 550 Fälle identifiziert werden, die vom Rechtskreiswechsel in das SGBII betroffen sind und bei denen bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt worden waren.

Im Amt 55 wurden durch die Abteilungsleitung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle, aus der eine Mitarbeiterin zur Koordination und Umsetzung des Rechtskreiswechsels abgezogen wurde, die notwendigen ersten Schritte zur Umsetzung in die Wege geleitet.

Bereits vor Verabschiedung der Gesetzesänderung wurde im Bereich der passiven Leistungen des Jobcenters ein Anschreiben für die zum Stichtag 09.05.2022 in Amt 50 registrierten 400 Bedarfsgemeinschaften am 16.05.2022 an die Geflüchteten versandt. Es wurden die Hilfesuchenden kontaktiert, die erwerbsfähig sind und keine ukrainische Altersrente beziehen.

Um den Aufwand für die Hilfesuchenden möglichst gering zu halten, war ein kurzer Ergänzungsantrag entworfen worden, der zusammen mit dem Anschreiben in Ukrainische übersetzt worden war.

Die Homepage des Jobcenters wurde am 18.05.2022 aktualisiert, auf ihr sind alle notwendigen Formulare und Informationen zum Rechtskreiswechsel (Anträge, Mietobergrenzen etc.) hinterlegt.

In der KW 21 wurde aus den Mitarbeitenden der Leistungsabteilung ein Spezialteam „Ukraine“ gebildet, das in enger Abstimmung mit der Migrationsberatung und dem Sozialamt seine Arbeit aufnahm. Unterstützung erhält dieses Team durch zwei Kräfte aus dem Bereich der Vermittlung. Innerhalb von zwei Wochen konnten in rund 330 Fällen aufgrund zurückgesandter Anträge die Grunddaten erfasst werden, in 26 Fällen konnte bereits zum 01.06.2022 eine Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld II ab 01.06.2022 getroffen werden.

Auf Initiative des Sozialamtes fand am 25.05.2022 eine Informationsveranstaltung für den Verein der Ukrainer*innen in Erlangen statt. Vertreter des Sozialamtes sowie der Leistungsabteilung und dem Bereich Vermittlung des Jobcenters informierten hierbei ausführlich in einer mehrstündigen Diskussionsrunde über zu beachtende Aspekte des Rechtskreiswechsels. Angesprochen waren ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die als Multiplikatoren dienen und den Übergang in das SGB II erleichtern sollten.

Am 13.06.2022 startete die zweite große Anschreibe-Aktion, mit der die seit 09.05.2022 beim Sozialamt eingegangen Anträge erfasst und in den Rechtskreis des SGB II überführt werden. Es wurden rund 140 Bedarfsgemeinschaften angeschrieben und aufgefordert, Ergänzungsanträge auszufüllen und an das Jobcenter zu übersenden.

Neben der Eingabe der Fälle, die bisher vom Sozialamt Leistungen bezogen hatten, werden auch die neu beim Jobcenter eingegangenen Anträge von Geflüchteten bearbeitet, die von außerhalb zuziehen oder bisher noch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.

Im Monat Mai 2022 gingen 287 Anträge von Geflüchteten aus der Ukraine im Jobcenter ein.

Die Leistungsabteilung rechnet hoch bzw. hofft, die Anträge der zu erwartenden rund 550 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften bis zum Beginn der Sommerferien bearbeiten zu können. Die damit verbundene Steigerung der Fallzahlen um rund 25% führt allerdings zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Mitarbeitenden, die sich wohl unvermeidlich auf die Bearbeitungsdauer und -qualität der Bearbeitung auswirken wird. Im Hinblick auf die Steigerung der Fallzahlen wurde ein Stellenplanantrag zum Stellenplan 2023 gestellt.

 

Aktivierende Leistungen

Zusammen mit dem Anschreiben Mitte Mai 2022 wurden für die Neukunden aus der Ukraine Profilingbögen versandt. Rund 300 wurden bereits zurückgeschickt und an die Werkakademie weitergeleitet. Die hauptsächlich weiblichen Geflüchteten sind größtenteils gut ausgebildet und haben ein Studium absolviert, wobei zu berücksichtigen ist, dass viele Berufe, bei denen es sich hierzulande um Ausbildungsberufe handelt, in der Ukraine Studiengänge sind. Zahlreiche geflüchtete Personen in Erlangen haben ein Studium aus den Bereichen Technik/IT, Medizin, Pädagogik und Wirtschaftswesen absolviert. Das von der Bundesregierung angekündigte vereinfachte Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse lässt gerade in diesen Bereichen die Hoffnung zu, dass die Ukrainer*innen in Deutschland eine gute Integrationsprognose haben. Bei den Sprachkursträgern wurde der Eindruck vermittelt, dass die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten vielseitige Kompetenzen mitbringt, sich die Sprache sehr schnell anzueignen. Das Jobcenter Erlangen hat die eingegangenen Profilingbögen in den Prozess der Werkakademie aufgenommen. Ab dem 22. Juni wird es (möglichst wöchentlich) einen Profiling-Tag für ukrainische Geflüchtete geben. Angestrebt wird, an den Tagen jeweils bis zu 60 Profiling-Gespräche führen zu können.

Über die Arbeitsfähigkeit und die Motivation der Geflüchteten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Zu vermuten ist, dass ein nicht unerheblicher Teil zu mehr als 80% aus Frauen zusammengesetzten Personengruppe traumatisiert ist. Dies erschwert unter Umständen eine kurzfristige Arbeitsaufnahme bei den Betroffenen. Zudem ist laut Umfragen für viele der Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend, da sie damit rechnen, bald wieder in das Heimatland zurückzukehren. Allerdings hat sich diese Einstellung teilweise bereits verändert. Wo zum Anfang der Fluchtbewegung hauptsächlich das Interesse an sog. Erstorientierungskursen bei den Sprachkursträgern vorherrschte, steigt nun zunehmend das Interesse an Integrationskursen. Dies lässt vermuten, dass viele Geflüchtete eine kurzfristige Rückkehr für nicht wahrscheinlich erachten.


Das Jobcenter Erlangen bewirbt sich momentan (Frist Ende Juni) um eine Förderung des ESF Plus-Bundesprogrammes „My Turn – Frauen mit Migrationshintergrund starten durch“. My Turn ist ein Projekt für die Zielgruppe der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, insbesondere neuzugewanderte und geflüchtete Frauen.

In diesem Programm sollen diejenigen Teilnehmerinnen unterstützt werden, die z.B. wegen sprachlicher Barrieren oder familiärer Aufgaben mit den bisher angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen im SGBII oder SGBIII nicht erreicht werden konnten.

Die Programmteilnehmerinnen sollen vorrangig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine (Teilzeit-) Ausbildung einmünden oder zur Aufnahme einer existenzsichernden Selbständigkeit ermutigt werden. Explizit unterstützt wird durch das Förderprogramm auch die Einrichtung einer Lotsenstelle Kinderbetreuung, die den Frauen und Familien den Zugang zu geregelter Kinderbetreuung und somit zur Aufnahme einer Qualifizierung oder Beschäftigung der Frauen erleichtern soll. Ausdrücklich erwünscht sind sog. Verbünde, d.h. feste Kooperationen des Trägers z.B. mit Jugendamt und/oder Geflüchteten-Organisationen.

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Anlagen: