Betreff
Name des zukünftigen Eigenbetriebes
Vorlage
V/014/2022
Aktenzeichen
V/SS016
Art
Beschlussvorlage

1. Der Name des zu gründenden neuen Eigenbetriebes der Stadt Erlangen ab 01.01.2023 lautet:
    „Erlanger Jobcenter“.

2. Der Slogan des Eigenbetriebes lautet: „Orientierung.Bildung.Zukunft“.

3. Die Kurzbezeichnung lautet „EJC“.


1.   

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2021 wurde die Verwaltung der Stadt Erlangen be-auftragt, aus dem Amt 55 und der GGFA AöR einen Eigenbetrieb zu gründen.

Um die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse für die Gründung des Eigenbetriebes ab 01.01.2023 schaffen zu können, muss Klarheit über den zukünftigen Namen des Eigenbetriebes bestehen.

Die Projektgruppe zur Gründung des Eigenbetriebes hat im Rahmen des Arbeitspaketes 9 –
Öffentlichkeitsarbeit und Markenauftritt die Beschäftigten des Amtes 55 und der GGFA AöR vollumfänglich bei der Auswahl des Namens mit einbezogen. Das Bürgermeister- und Presseamt
sowie das Rechtsamt wurden bei der Namensfindung beteiligt.

Die Beschäftigten haben sich mit großer Mehrheit – 62% der abgegeben Stimmen - für den Namen „Erlanger Jobcenter“ ausgesprochen.

Auch die Projektsteuerungsgruppe hat sich einstimmig zur Einbringung dieses Namens in den Stadtrat positioniert.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den zukünftigen Eigenbetrieb „Erlanger Jobcenter“ zu nennen.

2.

Um die Vielfältigkeit des Erlanger Jobcenters in der Öffentlichkeitsarbeit darstellen zu können, ist es zweckmäßig einen Slogan zu verwenden.

Die Beschäftigten und die Projektsteuerungsgruppe haben sich für die Verwendung des Slogans „Orientierung.Bildung.Zukunft“ ausgesprochen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Slogan für das Erlanger Jobcenter
„Orientierung.Bildung.Zukunft“ zu verwenden.

 

 

3.

Soweit die Notwendigkeit besteht eine Kurzbezeichnung des Eigenbetriebes zu verwenden, wird vorgeschlagen die Kurzbezeichnung „EJC“ zu nutzen.