Betreff
Bedarfsbeschluss nach DA-Bau 5.3 für Sanierung und Erweiterung des ERBA Hauses für Kinder
Vorlage
510/078/2022
Aktenzeichen
V/51/510-3
Art
Beschlussvorlage
  1. Es werden weiterhin 124 Betreuungsplätze im ERBA Haus für Kinder (Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort) als bedarfsnotwendig anerkannt. Davon werden in der Bedarfsplanung 24 Betreuungsplätze dem Kinderkrippen-, 50 Betreuungsplätze dem Kindergarten- und 50 Betreuungsplätze dem Grundschulalter zugerechnet.

 

  1. Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für die Generalsanierung und Erweiterung des ERBA Hauses für Kinder wird gemäß DA-Bau 5.3 zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2024 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Versorgung des Stadtteils Anger mit den als bedarfsnotwendig festgestellten Plätzen für die Kindertagesbetreuung.

Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung

      Da die Einrichtung Betreuungsplätze für alle drei Betreuungsalter der Kindertagesbetreuung anbietet, sind diese auch alle zu berücksichtigen. Die Einrichtung ist geografisch den U3 bzw. Kiga-Planungsbezirken Anger und dem Grundschulsprengel der Pestalozzi-Grundschule zuzurechnen. In allen diesen kleinräumigen Planungseinheiten liegt die Quote der für das jeweilige Alter angebotenen Plätzen derzeit unter dem anvisierten Ausbaustand. Der Erhalt der Betreuungsplätze ist somit in Übereinstimmung mit den vom Jugendhilfeausschuss gefassten Betreuungszielen aus bedarfsplanerischer Sicht eindeutig zu befürworten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Das ERBA-Haus für Kinder wurde um 1900 gebaut und bis 1982 durch An- und Ausbauten immer wieder erweitert worden. Es ist stark sanierungsbedürftig. Da zusätzlich ein großes Defizit an Raumflächen vorliegt, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit von Integrativplätzen, wird es als wirtschaftlich erachtet, das Gebäude vollständig zu sanieren und passende Erweiterungsflächen zu schaffen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ziel der Baumaßnahme ist die Beseitigung der seit Jahren bestehenden baulichen Mängel, eine Optimierung des Raumprogramms der Einrichtung, sowie die teilweise Neubeschaffung der verbrauchten Ausstattung / Möblierung und die Instandsetzung des zum Teil abgenutzten Außenspielbereichs.

Die wesentlichen Mängel bestehen in diesen Bereichen:
- Energetischer Standard
- Feuchteschäden im Keller
- Sanierung des Dachtragwerkes nach Schädlingsbefall
- Haustechnische Anlagen
- Brandschutz, Fluchtwege
- Barrierefreiheit
- Einfriedung
- Defizite in den Raumangeboten
- Zugänglichkeit und Orientierung

Das Raumprogramm vom 05.10.2022 kann der Anlage entnommen werden.

Planung und Bau der Baumaßnahme hängen auch von den personellen Ressourcen für die Projektbegleitung bei Amt 24 und Abteilung 510 ab.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das Ergebnis der Grobkostenermittlung ohne konkrete Planung kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 30% ermittelt werden. Auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms anhand von BRI-/BGF-Werten von Vergleichsprojekten liegt der Kostenrahmen bei voraussichtlich 6.300.000 € bis 11.700.000 €.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan des Bestandsgebäudes, Raumprogramm vom 05.10.2022