Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2021 des Amtes 50
Vorlage
50/077/2022
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 50 i.H.v. 1.168.346,43 € und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 1.057.628,26 € wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 200.000,00 € besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit 200.000,00 € in der Budgetrücklage für soziale Aufgaben neben dem eigentlichen Budget im Jahr 2021 verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden sowie dem Fachamt der erforderliche Spielraum für die flexible Umsetzung von Projekten eingeräumt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2021 des Amtes 50 beträgt

1.168.346,43

 

(2020: 1.993.949,88 EUR, 2019: 1.004.621,61 EUR)

 

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021 haben betragen

 

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2021 wurden übertragen

0,00

 

(2020: 0,00 EUR, 2019: 0,00 EUR)

 

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

 

   Coronabedingte, verminderte Ausgaben in den Bereichen BuT, Altenhilfe und ErlangenPass;

·       Keine zeitgleiche Erstattungszahlung von EOF-Zahlungen

 

 

 

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2021 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

 

 

 

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 1.057.628,26 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 50 im Jahr 2021

 

 

Stand am 01.01.2021

200.000,00

 

Entnahmen 2021 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (14.04.2021)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

Laut Beschluss SGA 14.04.2021

200.000,00

178.779,40

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-178.779,40

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2021

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

68.061,23

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+68.061,23

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

89.281,83

+

Übertagung aus dem bereinigten Ergebnis 2021

 

110.718,17

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

200.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Fortbildung, Coaching und Workshops

20.000,00

 

2.4.2

Ukrainekriegbedingte Sonderaufwendungen

20.000,00

 

2.4.3

Coronabedingte Sonderaufwendungen

15.000,00

 

2.4.3

Sach- und Werbekosten Erlangen Pass Plus

5.000,00

 

2.4.4

Ausstattung Verfügungswohnungen/Flüchtlingsunterkünfte

35.000,00

 

2.4.5

Projekt „Würdemenschen“

5.000,00

 

2.4.6

Taxigutscheine für Senioren letztmalig 2022

25.000,00

 

2.4.7

Sachkosten für die Seniorenberatung Büchenbach

10.000,00

 

2.4.8

WLAN in Einrichtungen (Schulungen Begleitung etc.)

10.000,00

 

2.4.9

Teilhabebericht (Lay-Out und Druckkosten)

10.000,00

 

2.4.10

Zuschuss Tafel (Mehraufwand Ukraine)

30.000,00

 

2.4.11

Software Obdachlosigkeit

15.000,00

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 110.718,17 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2021)

 

 

 

 


Anlagen: