1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 394.218,76 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4.
Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse
zu Lasten des Haushalts um saldiert
1.065.496,10 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 1.321.335,38 EUR sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 11, 13, 14, 17, 20, 37, 40, 42, 43 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 407.493,58 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Haushaltsjahr 2021 haben 28 Fachämter (ohne GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 3.469.060,08 EUR (Vj. 8,489 Mio. €) erwirtschaftet.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -36.846.100,- EUR (2020: -35.331.200,- EUR) beschlossen.
|
Erträge in EUR |
Aufwendungen in EUR |
Zuschussbedarf (-) |
Sachmittelbudgets
2021 -ohne GME- |
123.846.000 |
160.689.100 |
-36.846.100 |
davon
entfallen auf |
|
|
|
Amt 50 |
18.044.200 |
23.123.500 |
-5.079.300 |
Amt 51 |
32.192.100 |
54.639.500 |
-22.447.400 |
Amt 55 (Jobcenter) |
34.126.700 |
37.170.500 |
-3.043.800 |
Im Lauf des Haushaltsjahres 2021 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert
-3.461.168,13 EUR auf -40.307.268,13 EUR.
Die Fachamtsbudgets haben, wie
der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2021 -Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis in EUR- “
in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit
einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 2.403.563,98 EUR (VJ. 6,472 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung
einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 1.065.496,10 EUR zu Lasten des
städtischen Haushalts (Vj. 2,017 Mio. € zu Lasten des städtischen Haushaltes)
errechnet sich ein positives bereinigtes
Gesamtbudgetbudgetergebnis 2021 der Fachämter von 3.469.060,08 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind
in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3 Bereinigungen 2021“
nachzulesen.
Die Personalkostenabrechnung 2021 (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2021“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 1.440.550,33 EUR (Vj. 1.080 TEUR) ab.
Die Personalkosten wurden halbjährlich vom Personal- und Organisationsamt
abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der
Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu einer Verringerung des
verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive
„Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes.
Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein
Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten
wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.
Personalmitteleinsparungen ließen sich insbesondere dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde bzw. wird von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich
eingegangen.
Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis |
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln |
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
- |
abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2021 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.
In Summe belaufen sich die gesamten Rücklagen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den städtischen Haushalt zurückgegeben werden, auf 3.040.364,93 EUR (Vj. 6,098 Mio. €), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 1.955.709,04 EUR auf Schulverwaltungsamt, Sozialamt und Jobcenter.
Durch den Verzicht der Ämter 11, 14, 30, 40, 41, 42, 43, 50, 55 und 66 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag von 1.321.335,38 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben,
entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage 1b
Budgetabrechnung 2021 Übertrag“ insgesamt 394.218,76 EUR (Vj. 495 T€) zur
Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach
Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse
(Budgetrücklage) zugeführt.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2021 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat
beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit
er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung
Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt
887.301,84 EUR (Vj. 318 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen
werden. Der Vortrag eines negativen Budgetergebnisses (Verlustvortrag) in das
Haushaltsjahr 2022 kann damit bei 7 von 10 Ämtern vermieden werden. Lediglich
bei den Ämtern 33 (-108.018,01 EUR), 52 (-3.919,16 EUR) und 61 (-287.619,98
EUR) verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe. Der Verlustvortrag
bei Amt 61 resultiert vor allem aus der Übertragung von Haushaltsermächtigungen
von insgesamt 245.000 EUR, die im laufenden Haushaltsjahr wieder zur Verfügung
stehen.
Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:
|
2021 in EUR |
2020 in EUR |
Stand: 01.01. |
2.629.451,70 |
2.349.803,54 |
Entnahmen
aufgrund Verwendungsbeschluss |
-920.909,24 |
-713.757,00 |
Entnahmen
-unterjährig- zur Deckung von Personalkosten |
|
|
Entnahme
aufgrund Personalkostenerstattung |
-39.683,01 |
-95.315,27 |
Entnahmen
im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH |
|
-39.000,00 |
Zweckgebundene
Entnahme |
|
|
Zuführung
aus Personalkostenabrechnung |
1.575.786,75 |
1.258.218,84 |
Stand:
31.12. |
3.244.646,20 |
2.759.950,11 |
|
|
|
Buchungen
nach Budgetbeschluss: |
|
|
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe |
-407.493,58 |
-307.145,22 |
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse |
-887.301,84 |
-317.889,98 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
394.218,76 |
494.536,79 |
|
|
|
Stand:
nach Budgetabrechnung |
2.344.069,54 |
2.629.451,70 |
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2021 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der Jahresrechnung
2021 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 394.218,76 EUR
zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 1.294.795,42 EUR entnommen, davon
887.301,84 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 407.493,58 EUR im
Wege der freiwilligen Rückgabe.
Anlagen: Anlage 1a Budgetabrechnung 2021
Anlage 1b Budgetabrechnung 2021 Übertrag
Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen
2021
Anlage 3
Bereinigungen 2021
Anlage
4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2021