- Der Empfehlung der Kunstkommission, für Kunst
am Bau an der Hauptfeuerwache Erlangen 1,0 % der Bauwerkskosten nach den
Kostengruppen 300 und 400 (d.i. Stand jetzt 87.000 €) aufzuwenden, wird
gefolgt.
- Die benötigten Haushaltsmittel für Kunst am Bau sind für den Haushalt 2023 anzumelden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Kunst am Bau an der Hauptfeuerwache Erlangen umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
An der Hauptfeuerwache entsteht ein Kunstwerk, das sich mit seinem Ort
auseinandersetzt und so dem Inhalt und der Bedeutung des Baus Rechnung trägt.
Das Kunstwerk setzt gemeinsam mit dem Bau einen interessanten Akzent und lädt
zur Identifikation und zur Auseinandersetzung mit Kunst ein.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Kunstkommission entschloss sich nach gründlicher Diskussion in ihrer
Sitzung am 01.06.2022, Empfehlungen für drei weitere Kunst-am-Bau-Projekte in
Erlangen auszusprechen. Sie folgt damit den Vorschlägen des Gebäudemanagements,
das für ebendiese Neubauten (s. Vorlagen 47/071/2022 und 47/072/2022) Kunst am
Bau empfiehlt. Alle drei Projekte wurden in ihrer Besonderheit für die
jeweiligen Bürger*innen (Dechsendorfer*innen und Freiwillige Feuerwehr,
Feuerwehrleute der Hauptwache, Schüler*innen) gewürdigt. Gemeinsam mit dem
Architekten des Gebäudemanagements wurde in der Sitzung der Kunstkommission
versucht, eine Vorstellung zu entwickeln, wie sich diese Projekte zeitlich verhalten
– wissend, dass die heutige Lage in der Baubranche Vorhersagen schwer zulässt.
Sollte sich herauskristallisieren, dass die Projekte in der Umsetzung von Kunst
am Bau wider Erwarten zeitlich eng zueinander liegen würden, so müsste man sie
vorbehaltlich der Personalsituation der Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais
und Städtische Sammlung noch einmal betrachten.
3. Prozesse und Strukturen
Mit den Feuerwehrleuten aus der Hauptwache und den Beteiligten aus
Gebäudemanagement und Architekturbüro wird über das Projekt gesprochen. Die
Ergebnisse fließen in die Auslobung zu einem geladenen Wettbewerb ein. Ein
Mitglied der Feuerwehr ist in der Jurysitzung stimmberechtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 87.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: