Betreff
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH:
Gesellschafterversammlung am 12.05.2022
Vorlage
BTM/048/2022
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Die Zustimmung der städtischen Vertretung zu folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 12.05.2022 wird nachträglich genehmigt:

1.    Herr Matthias Hiegl wird ab 01.07.2022 bis 30.06.2024 erneut zum Geschäftsführer der IGZ GmbH bestellt. Herr Matthias Hiegl erhält Einzelvertretungsbefugnis und wird nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2.     Die tec-generation GmbH wird vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2024 gemäß des mit den Gesellschaftern abgestimmten Angebots erneut mit der Geschäftsbesorgung beauftragt. Die Vertreterin der Gesellschafterin Stadt Nürnberg, Frau Dr. Silvia Kuttruff, wird ermächtigt, die Geschäftsbesorgung formell zu beauftragen und einen Geschäftsführer-Dienstvertrag analog zur vorherigen Bestellung zu unterzeichnen.

3.      Der von der Kanzlei SMDM Steinacker Müller Dehner Meichelbeck Partnerschaft mbB aufgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann, Fischer & Partner GbR, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021, der mit einer Bilanzsumme von 1.495.247,75 € und einem Jahresüberschuss von 7.440,58 € schließt, wird festgestellt.

4.    Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.    Der Geschäftsführer Herr Matthias Hiegl wird für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.

 

 

 

 


Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrats der Zustimmung des zuständigen Ausschusses.

 

Da die Beschlussvorlage aus Zeitgründen nicht im Vorfeld der Gesellschafterversammlung am 12.05.2022 in den HFPA eingebracht werden konnte und die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung abgewartet werden sollte, wird um nachträgliche Zustimmung zur unter Zustimmungsvorbehalt erfolgten Stimmabgabe der Erlanger Vertretung gebeten.

 

Um zu verhindern, dass das nachträgliche Votum des Ausschusses keine Wirkung entfaltet, hat das Beteiligungsmanagement gemäß dem Vorschlag im Revisionsausschuss am 16.03.2022 den Mitgesellschaftern das Anliegen vorgetragen, dass die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung künftig erst wirksam werden sollen, wenn sämtliche erforderlichen Stadtrats- bzw. Ausschusszustimmungen vorliegen. Bei einer Verweigerung der Zustimmung wären die Gesellschafterversammlungsbeschlüsse in Kenntnis der jeweiligen Stadtratsvoten neu zu fassen. Eine Entscheidung dazu steht noch aus, da zunächst noch Rechtsfragen zu klären sind.

 

 

Zu 1.-2.: Wiederbestellung Geschäftsführung und Geschäftsbesorgungsvertrag

 

Mit Gesellschafterbeschlüssen vom 26.03.2020 und 28.04.2021 war Herr Matthias Hiegl als Nachfolger von Frau Sonja Rudolph zunächst für den Zeitraum vom 01.06.2020 bis zum 30.06.2021, dann vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 zum Geschäftsführer der IGZ GmbH bestellt worden. Die Gesellschaftervertreter haben sich darauf verständigt, ihn für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2024 erneut zum Geschäftsführer zu bestellen. Der Geschäftsführer-Dienstvertrag, der Rechte und Pflichten der Geschäftsführung regelt, aber keinen gesonderten Vergütungsanspruch beinhaltet, soll analog zur vorherigen Bestellung vereinbart werden.

 

Mit der Geschäftsbesorgung soll – analog zur Vertragsgestaltung bei der MVC GmbH – wieder die Firma tec-generation GmbH beauftragt werden, deren Alleingesellschafter Herr Hiegl ist. Herr Hiegl hat hierfür ein neues Angebot zu im Wesentlichen unveränderten Konditionen vorgelegt (zum ursprünglichen Angebot siehe nicht-öffentliche MzK vom 04.12.2019). Neben dem laufenden Betrieb des Gründerzentrums, dem Management der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, dem Netzwerkausbau und der laufenden Projektarbeit soll in dieser Zeit eine Entscheidungsvorlage für die Stadtratsgremien zur strategischen Neuausrichtung der IGZ GmbH fertiggestellt werden.

 

 

Zu 3.-5.: Jahresabschluss 2021, Gewinnverwendung, Entlastung der Geschäftsführung

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 wurde zum vierten Mal von Herrn Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann, Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth durchgeführt. Gemäß Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung wurde der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft; der Prüfungsauftrag umfasste auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt. Nach Auskunft des Wirtschaftsprüfers wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Bei einer Bilanzsumme von 1.495 T€ (plus 32 T€ im Vergleich zum Vorjahr) ist die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag mit 92,1 % (Vj.: 93,6%) weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Es wurden im Jahr 2021 Investitionen in Höhe von 15 T€ getätigt. Sie betreffen v.a. Anzahlungen für eine E-Ladesäule und für eine neue Website. Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31.12.2021 auf 1.397 T€ (plus 48 T€ im Vergleich zum Vorjahr). Damit sind die Vermögens- und die Finanzlage der Gesellschaft nach wie vor ausgezeichnet. Anstehende Investitionen sowie die Instandhaltungen können weiterhin aus eigenen Mitteln finanziert werden.

 

Das Jahresergebnis fiel mit +7 T€ knapp positiv aus (Vj.: 83 T€, Plan -344 T€). Ursächlich für die positive Abweichung zum Plan ist vor allem die weiterhin hohe, über Plan liegende Auslastungsquote von im Durchschnitt 94,3% sowie die Verschiebung von geplanten Instandhaltungskosten v.a. für Leitungs- und Toilettensanierung ins Folgejahr. Von ca. 400 T€ geplanten Sanierungskosten wurden im Geschäftsjahr 2021 erst 60 T€ aufwandswirksam. Die negative Ergebnisabweichung zum Vorjahr erklärt sich im Wesentlichen durch genau diese Sanierungskosten und einer Steigerung der Instandhaltungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung um 10 T€.

 

Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es wird vorgeschlagen, den Geschäftsführer Herr Matthias Hiegl für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. Im Übrigen wird auf die Anlagen 1 und 2 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2021) verwiesen.


Auszüge aus dem Lagebericht

 

·         Das IGZ konnte auch im Jahr 2021 seine Aufgabe als Anlaufstation für junge Unternehmen und in Einzelfällen als Brückenkopf in die Region für bestehenden Unternehmen erfüllen. Mit der Neuansiedlung von 2 Unternehmen wurden Auszüge kompensiert und Umsätze stabilisiert. Bedingt durch die gute Nachfrage wurde der in den vergangenen Jahren angestoßene Prozess zur Verjüngung der Mieterstruktur weiter fortgeführt. Mittelfristig sieht sich das IGZ einer verstärkten Konkurrenz im Immobiliensektor ausgesetzt und wird auf die Angebote im Markt angemessen reagieren.

 

·         Der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 war zufriedenstellend. Trotz Coronakrise und den im Markt erkennbaren Unsicherheiten konnten die Mieter des IGZ ihr Geschäft aufrechterhalten und waren in Folge in der Lage, die Mieten ohne Einschränkung zu leisten. Im Jahr 2022 werden nicht aktivierbare Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen das Betriebsergebnis trotz eines hohen Auslastungsstandes und stabiler Kosten aus dem operativen Geschäft negativ ausfallen lassen. Die geplanten Maßnahmen sind durch die Liquiditätsreserven gedeckt.

 

·         Das im Rahmen einer Kooperation gestartete open innovation Format „Transfusion“ konnte im Jahr 2021 erfolgreich etabliert werden und wird den erwirtschafteten Überschuss an die Projektpartner ausschütten und dem IGZ Sondereinnahmen von etwa 10.000 Euro einbringen. Die zunehmende Vernetzung mit weiteren regionalen Partnern zeigt auch bereits bei der Nachfrage Wirkung und gibt Grund zur Hoffnung, dass das IGZ als Projektpartner auch bei Förderprogrammen des Freistaats Bayern aktiv werden kann und über Fördermittel den erhöhten Personalaufwand teilfinanzieren kann.

 

·         Der im Jahr 2020 angestoßenen Strategieprozess zur Entwicklung des IGZ vom reinen Gründerzentrum und Flächenvermieter hin zum aktiven Netzwerkpartner wurde weiterverfolgt. Ab dem Jahr 2022 werden weitere Anstrengungen unternommen, um das IGZ zu einem Netzwerkpartner in der Metropolregion und damit auch den Branchenfokus auf Automation und Robotik weiter auszubauen.

 

·         Neben den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen ist das IGZ in den kommenden Jahren gefordert, den Instandhaltungsstau sukzessive abzubauen. Im Jahr 2022 werden dazu detailliert Maßnahmen beschrieben, die Kosten dargestellt und nach Dringlichkeit sortiert. Hierbei gilt es insbesondere den Brandschutz, die Verkehrswegesicherung, die Elektroinstallation und die Gebrauchstauglichkeit von Fenstern zu bewerten. Die sich abzeichnenden Sanierungskosten von ca. 3 Mio. Euro machen sowohl eine klare Finanzierung wie auch eine durchdachte, bautechnische Strategie notwendig, um im laufenden Betrieb so wenig zusätzliche Baukosten wie nötig und auch so wenig Mietausfall wie möglich zu erzeugen.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2021