Parkplatzstraße 1, 91054 Erlangen; Fl.-Nr. 989;
Az.: 2022-255-WE
Dem Ersatz-Bauvorhaben wird zeitlich befristet zugestimmt.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und
der Werbe-anlagensatzung werden zeitlich befristet erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
200, qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 BauGB |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet (MI) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Werbeanlage innerhalb festgesetzter Grünfläche |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit dem Beschluss
des UVPA vom 17.04.2018 wurde die Verwaltung gebeten, geeignete Standorte im
Stadtgebiet zu finden, welche für die Aufstellung von digitalen
Informationsträgern (sog. „Roadside screens“) geeignet sind, um diese Werbe-
und Informationsmöglichkeit in Erlangen anzubieten. In der
Stadtratssitzung vom 28.10.2020 wurde – initiiert durch einen Fraktionsantrag
der Grünen Liste vom 19.08.2020 – nochmals über das grundsätzliche
Einvernehmen zu dieser Art von Werbeanlagen beraten und mehrheitlich
befürwortet. Die dieser
Beschlussvorlage zugrundeliegende Werbeanlage an der Parkplatzstr.1 (auf Höhe
des Busbahnhofes) wurde in den oben genannten Ortsterminen nicht beurteilt. Anzumerken ist,
dass der ausgewählte Standpunkt für das Digital Board sich in einer
städtebaulichen Entwicklung befindet. Zukünftig soll auf dem Gelände des
Großparkplatzes ein innovatives und nachhaltiges Stadtquartier entstehen. Das
bedeutet für den Standpunkt, dass, wenn alle planerischen Voraussetzungen
geschaffen wurden und mit der Erschließung der Fläche begonnen werden kann,
das Digital Board wieder weichen muss. Insoweit würde eine Baugenehmigung,
sofern die erforderlichen Befreiungen erteilt werden, mit einer Befristung bzw. einem Widerrufsvorbehalt erteilt. Die Werbeanlage mit
der Gesamthöhe von 5,45 m und einer Breite von 4,39 m bedarf folgender Abweichungen von den grundsätzlichen
Gestaltungsanforderungen der Erlanger Werbeanlagensatzung (WaS): ·
Von §
2 Nr. 2 WaS: Grundsätzlich dürfen wesentliche Sichtachsen und Blickbezüge,
wesentliche Straßenräume (und Fahrbahnmittelstreifen) der Hauptzufahrten in
die Stadt, sowie stadtbildprägende Grünstrukturen wie Grünanlagen, (Alleen,
Grünzüge, begrünte Bahndämme, begrünte Vorgartenzonen) und
Straßenraumbegrünungen durch die Wirkung von Werbeanlagen nicht erheblich
gestört werden. ·
Von §
2 Nr. 3 WaS: Die Lichtquelle von beleuchteten Werbeanlagen darf vom
öffentlichen Verkehrsraum aus nicht sichtbar sein. Blink-, Wechsel- oder
Reflexbeleuchtung (sowie Lichtprojektionen auf oder am Gebäude), auf
Grundstücken, (an baulichen Anlagen und in Schaufenstern), auf Straßen im
Sinne des Art. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (und auf
selbstständige Geh- und Radwege sowie in den Luftraum) abstrahlendes Licht
(und Laserstrahlen) sind nicht zulässig. ·
Von §
5 (1) Nummer 11 WaS: Werbeanlagen im Mischgebiet sind als Pylone mit einer
Höhe von mehr als 3,5 m unzulässig. ·
Von §
5 (1) Nummer 2 WaS: Leuchtkästen bzw. Leuchttransparente oder
selbstleuchtende Pylone sind unzulässig. Beantragt ist eine
tägliche Betriebszeit der Werbeanlage von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr. |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung:
Im betroffenen Umfeld des Baugrundstückes (= Straßengrundstück) ist die Stadt Erlangen Nachbar. Weitere Anrainer an dem Straßengrundstück sind in ihren geschützten Rechten nicht berührt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: Lageplan
M 1:1000
Fotomontage
Technische Zeichnung Digital Board